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14.09.2009
 

Ratiopharm-Skandal

"Das erschüttert den Glauben an den Rechtsstaat"

Der Pharmakonzern Ratiopharm hat jahrelang Ärzte geschmiert. Doch jetzt wurden die Verfahren eingestellt. Ein "verheerendes Signal" - findet Anke Martiny, Gesundheitsexpertin von Transparency International, im Gespräch mit SPIEGEL ONLINE. Sie fordert, bestechliche Ärzte zu bestrafen.

SPIEGEL ONLINE: Mit Schecks und Geschenken hat der Pharmakonzern Ratiopharm jahrelang Ärzte geschmiert, damit diese die hauseigenen Präparate verschreiben. Jetzt haben mehrere Staatsanwaltschaften die Verfahren eingestellt, weil das Verhalten nicht strafbar sei. Was halten Sie davon?

Martiny: Ich finde das sehr bedauerlich, weil die Staatsanwälte damit verhindern, dass es überhaupt eine richterliche Rechtsprechung zum Thema Korruption bei niedergelassenen Ärzten gibt.

SPIEGEL ONLINE: Die Staatsanwälte argumentieren, dass der Korruptionsparagraf nur für Ärzte an öffentlichen Kliniken gelte. Ärzte mit eigener Praxis seien Freiberufler, die Zuwendungen an sie somit nicht strafbar.

Martiny: Das ist nicht nachvollziehbar. Beide Ärzte machen die selbe Arbeit, beide werden zum allergrößten Teil aus der selben Quelle bezahlt - nämlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Von daher ist sehr wohl zu fragen: Wieso darf der eine Geschenke annehmen, auf schöne Kongresse fahren, Schecks kassieren und der andere nicht? Es gibt im Strafgesetzbuch den Paragraf 299 über Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr. Der ist nach Ansicht einiger Juristen sehr wohl auch auf niedergelassene Ärzte anwendbar. Wir fordern schon lange eine gerichtliche Klärung dieser Frage und werden dabei auch von den Krankenkassen unterstützt.

SPIEGEL ONLINE: Die Staatsanwaltschaft argumentiert, um unter diesen Paragrafen zu fallen, müsste der Arzt als "Beauftragter" der gesetzlichen Krankenkassen angesehen werden.

Martiny: Das ist er ja auch! Die Krankenkassen sind öffentlich-rechtliche Organisationen. Und der Arzt hat nach dem Sozialgesetzbuch die Pflicht, wirtschaftlich zu verordnen. Wenn er nun Schecks annimmt um Präparate zu verordnen, die zwar teurer, aber nicht besser sind, als andere Präparate - und er tut dies nur um seines eigenen Vorteils willen -, dann verstößt er ganz klar gegen die Interessen der Krankenversicherten und fügt der Krankenkasse einen Schaden zu. Es wäre ein großer Fortschritt, wenn die Staatsanwälte das Ratiopharm-Verfahren nicht einfach niederschlagen, sondern auch mal durchführen würden. Ich hoffe, dass sich nicht alle Staatsanwälte, die mit diesen Verfahren betraut sind, der Meinung jener Behörden anschließen, die die Akten nun geschlossen haben. Auch die Krankenkassen sollten sich das nicht gefallen lassen und Widerspruch einlegen.

SPIEGEL ONLINE: Welches Signal geht von der Einstellung der Verfahren aus?

Martiny: Für die Öffentlichkeit ist das Signal verheerend: Ärzte dürfen legal Schmiergeld von Pharmafirmen kassieren. Durch solche Entscheidungen sinkt massiv das Vertrauen in die moralische Integrität der Ärzte. In der Bevölkerung gewinnt man dadurch den Eindruck: Die nehmen doch mit jeder Hand, was sie kriegen können und es ist sogar noch legal. Das schadet auch dem Vertrauen in das richtige Funktionieren unseres Gemeinwesens. Im Gesundheitswesen scheinen die Selbstregulierungsmechanismen nicht zu funktionieren. Deshalb fordern wir von Transparency International die Schaffung eines staatlichen Beauftragten für Korruption, der auch über Ermittlungsbefugnisse verfügen muss.

SPIEGEL ONLINE: Die Staatsanwälte sagen, dass die Schmiergeldzahlungen von der Ärztekammer geahndet werden können, weil sie ja klar gegen Berufsrecht verstoßen?

Martiny: Die Ärztekammern tragen das hehre Ethos vor sich her, sind aber sehr zurückhaltend, wenn es um die Bestrafung ihrer eigenen Kollegen geht. Wir haben vor einiger Zeit mal bei den Ärztekammern gefragt, wie sie mit verurteilten Kollegen umgehen. Die Antwort war: Wenn die Ärzte bereits vom Gericht verurteilt wurden, bestehe kein Bedarf mehr, sie auch noch standesrechtlich zu belangen. Das Dilemma ist doch: Die Staatsanwaltschaften haben die Ermittlungsgewalt, sie können Hausdurchsuchungen machen und Beweise sichern, was sie im Fall Ratiopharm auch hundertfach getan haben. Die Ärztekammern dürfen dagegen keine Durchsuchungen machen. Denen muss man die Beweise wie auf einem Silbertablett liefern, damit sie aktiv werden. Doch ohne strafrechtliche Urteile wird die Ärztekammer immer behaupten, sie könne nichts unternehmen. Am Ende wird überhaupt niemand zur Verantwortung gezogen. Solche Vorgänge erschüttern auch den Glauben an unseren Rechtsstaat.

Das Interview führte Markus Grill

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16.09.2009 von Saggse: Mal ein paar Gedanken..

Einfach mal ein paar Gedanken zu dem Skandal: 1. ich kann es nicht abschliessend beurteilen aber es scheint mir so, dass ein strafrechtliche Relevanz de Verhaltens der Ärzte und Ratiopharm nicht gegeben ist, also Ende des [...] mehr...

16.09.2009 von Saggse: ?

Werden Sie eigentlich dafür bezahlt, einen solchen Unsinn zu verbreiten? An Ihnen kann man das Versagen des deutschen Bildunsgsystems zumindest in Bezug auf die politische Bildung sehr schon demonstrieren, aber man soll die [...] mehr...

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