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16.09.2009
 

Urteil

Arbeitszimmer könnte bald steuerlich absetzbar sein

Lehrer im Unterricht: Möglicherweise können Berufstätige bald ihr Arbeitszimmer absetzenZur Großansicht
dpa

Lehrer im Unterricht: Möglicherweise können Berufstätige bald ihr Arbeitszimmer absetzen

Steuerzahler können möglicherweise bald die Kosten für ihr Arbeitszimmer steuerlich geltend machen - auch wenn es nicht den Mittelpunkt ihrer Arbeit darstellt. Der Bundesfinanzhof zweifelt die momentane Regelung an.

München - Im Streit um die Absetzbarkeit der Kosten für ein Arbeitszimmer macht der Bundesfinanzhof (BFH) den Steuerzahlern Hoffnung. Das oberste deutsche Finanzgericht äußerte in einer Entscheidung von Mittwoch Zweifel daran, ob das seit 2007 geltende Verbot, das häusliche Arbeitszimmer abzusetzen, verfassungsgemäß ist.

Das Gericht entschied in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren, dass die Arbeitszimmerkosten bei einem Lehrer, dem kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, zu berücksichtigen sind. Er dürfe sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für die Aufwendungen eintragen lassen, entschieden die Richter(Aktenzeichen: VI B 69/09). In der Literatur werde kontrovers diskutiert, ob die Neuregelung verfassungsgemäß sei, derzufolge das Arbeitzimmer nur noch abgesetzt werden darf, wenn es der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit ist, erklärte der BFH. Dies habe auch zu unterschiedlichen Entscheidungen der Finanzgerichte geführt.

Die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Regelung hat der Bundesfinanzhof noch nicht entschieden, dies bleibe dem Hauptsacheverfahren überlassen, betonte das Gericht.

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