Hamburg - Der Energiekonzern E.on darf seine Gaspreise nicht einfach erhöhen, zumindest nicht ohne stichhaltige Begründung. Das Hamburger Landgericht erklärte am Dienstag nach mehr als vier Jahren Verhandlungsdauer eine Preisklausel in den Verträgen der E.on-Tochter E.on Hanse für ungültig.
Nach Einschätzung von Verbraucherschützern können sich nun alle Gaskunden mit ähnlichen Klauseln gegen Preiserhöhungen wehren.
Der Vertragstext hatte E.on das Recht eingeräumt, den Gaspreis ohne genauere Begründung anzuheben. Das Gericht sprach in seinem Urteil vom Dienstag von "fehlender Transparenz" und sah einen Verstoß gegen das Vertragsrecht.
Damit hat E.on den bisher längsten Prozess um überhöhte Gaspreise verloren. In dem seit 2005 laufenden Verfahre hatten 52 Kunden von E.on Hanse mit Unterstützung der Verbraucherzentrale gegen Preiserhöhungen geklagt. Es war das bundesweit erste Sammelverfahren zu diesem Thema. Inzwischen haben viele andere Gerichte sich ebenfalls mit Gaspreisen befasst.
Die Hamburger Verbraucherzentrale sieht in dem Urteil einen Erfolg: "Das ist ein Sieg für alle Gaskunden in Deutschland", sagte Geschäftsführer Günter Hörmann. Nach seiner Auffassung gilt der Urteilsspruch auch über die betroffenen 52 Kunden hinaus. Alle Gaskunden mit ähnlichen Preisanpassungsklauseln in ihren Verträgen könnten sich nun gegen Erhöhungen wehren, sagte er.
Ursprünglich wollten die Kläger vom Gericht die Berechnung der Gaspreise überprüfen lassen. Das lehnte das Landgericht ab, nachdem der Bundesgerichtshof in einem anderen Fall schon eine tiefgehende Prüfung der Gaspreise verweigert hatte. Jetzt ging es nur noch um die Formulierung der Preisänderungsklausel in den Kundenverträgen.
Der Konzern kündigt Berufung an
Die Kläger zahlten seit Prozessbeginn lediglich die Preise von September 2004. Daneben verweigerten rund 30.000 weitere E.on-Hanse-Kunden die höheren Kosten oder zahlten unter Vorbehalt. Die Verbraucherzentrale unterstützte und finanzierte den Prozess. Laut Verbraucherzentrale sind bisher rund 1000 Euro pro zahlungsunwilligem Kunden seit September 2004 an Forderungen aufgelaufen.
Das Gericht vertrat die Ansicht, die Preisanpassungsklausel in den Verträgen von E.on Hanse sei "nicht klar und nicht verständlich". Die Kunden würden "unangemessen benachteiligt". Daher sei die Klausel unwirksam. Im Gasvertrag heißt es, der E.on-Vorgänger Hein Gas sei berechtigt, die Tarife "an die Preisentwicklung auf dem Wärmemarkt anzupassen". Das Gericht kritisierte, durch diese schwammige Formulierung bleibe unklar, was überhaupt mit "Wärmemarkt" gemeint sei.
E.on hatte im Prozess erklärt, dem Konzern würden Verluste entstehen, weil die weltweiten Gaspreise seit 2004 deutlich gestiegen seien. Eine Firmensprecherin machte klar, der Konzern werde in Berufung gehe.
E.on Hanse hatte seine Gaspreise seit Oktober 2004 bis zur Einreichung der Klage drei Mal um insgesamt 25 Prozent angehoben. Von den höheren Kosten waren 650.000 Kunden in Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern betroffen.
(AZ: Landgericht Hamburg 301 o 32/05)
wal/AP
Auf anderen Social Networks posten:
die Schuldigen sitzen saßen im Bundestag. mehr...
Seine Minister wurden immerhin von vielen gewählt, sitzen weiterhin in den Parteivorständen und ich gehe stark davon aus, dass sie auch Lobby betreiben. ---Zitat--- Und woher kam denn das russische Gas vor diesen beiden [...] mehr...
Wieder mal voll aus der Spur geflogen? Wo und wann kann man Fischer und Schröder 'wählen'? Und woher kam denn das russische Gas vor diesen beiden abgehalfterten Politikern? Und wer verteilt das Gas und bestimmt den Preis? [...] mehr...
Nur weil Putin über 100 statt 2 Wiederverkäufer sein Gas loswird, ändert nichts an den Tatsachen, dass Deutschland viel zu abhängig von einzelnen Lieferanten ist. Eingebrockt haben das die Roten und Grünen Seilschaften, die [...] mehr...
Die Gasversorger zocken die Verbraucher nach Strich und Faden ab. Echter Wettberwerb ist leider Fehlanzeige. Umso erfreulicher, dass E.ON-Hanse jetzt einen schmerzliche Niederlage einstecken musste. [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Verbraucher & Service | RSS |
| alles zum Thema E.on | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH