Berlin - Es bleibt bei vagen Absichtserklärungen: Die Bundesregierung wird nach Informationen des "Handelsblatts" nun doch kein Gesetz verabschieden, das Anleger vor unseriösen Finanzanbietern und deren Produkten schützt. "Wenn es gutgeht, werden wir im Dezember oder Januar zwar kein Gesetz, aber Handlungsempfehlungen vorlegen", zitierte das Blatt Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU). Sie wolle daAnls Thema aber im nächsten Vierteljahr zum Schwerpunkt machen. Es gehe um den Grundsatz Wahrheit und Klarheit.
Bisher sind die Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zum Anlegerschutz dürftig. Schwarz-gelb konnte sich lediglich darauf verständigen, die Gründung einer unabhängigen Stiftung für Finanzprodukte - ähnlich der Stiftung Warentest - zu prüfen. Die Haftung für Produkte und Vertrieb soll außerdem verschärft und die Anforderungen an Finanzberater einheitlicher werden.
Scharfe Kritik an der aktuellen Situation äußerte Hans-Peter Schwintowski von der Berliner Humboldt-Universität gegenüber dem "Handelsblatt". "Wir haben bei den Finanzprodukten niemanden, der sich die Produkte materiell anguckt", bemängelte der Professor für Wirtschaftsrecht. Die verbraucherpolitische Aufgabe der Finanzaufsicht BaFin bestehe im Wesentlichen darin, sich entsprechende Prospekte von Anbietern anzuschauen. Er forderte einen Finanz-Tüv, der auch Sanktionen gegen Anbieter aussprechen kann. In letzter Konsequenz solle die Kontrollinstanz auch Verbote verhängen können.
Ähnliche Forderungen stellte laut der Zeitung auch der wissenschaftliche Beirat des Verbraucherschutzministeriums. Der Beirat will am 27. November eine Stellungnahme mit der Forderung verabschieden, Verbraucher vor Fehlberatungen zu schützen und risikoreiche Anlageprodukte auf den Index zu setzen. Der Rat hat allerdings keinen großen Einfluss.
Ministerin bleibt bei Allgemeinplätzen
Dass das Thema Anlegerschutz bei den Koalitionsverhandlungen wenig Gehör fand, ist auch ein Erfolg der Bankenlobby. Sie konnte einen Passus verhindern, wonach der finanzielle Verbraucherschutz "im Rahmen der Finanzdienstleistungsaufsicht künftig mit überwacht" werden sollte. In anderen europäischen Ländern ist das bereits die Regel. In Großbritannien etwa ist der Konsumentenschutz eine der zentralen Aufgaben der Finanzaufsicht FSA. Auch die Forderung der FDP, künftig alle Anlageprodukte von zwei unabhängigen Ratingagenturen vor dem Verkauf zu prüfen, wurde nicht im Koalitionsvertrag aufgenommen.
Stattdessen bleibt Verbraucherschutzministerin Aigner bei Allgemeinplätzen. Sie könne sich zwar vorstellen, dass die Bankenaufsicht auch die Inhalte der Anlageinformationen prüfen könne. Aber haften dürfe der Staat dafür nicht. Das sieht Schwintowski von der Humboldt-Universität zu Berlin anders. Wo immer die materielle Prüfung der Finanzmarktprodukte angesiedelt sei, sie müsse auch für fehlerhafte Einschätzungen und Urteile haften und in letzter Konsequenz auch Schadensersatz leisten, so der Wissenschaftler.
Er sprach sich außerdem kritisch über die unterschiedlichen Standards von Versicherern und Finanzdienstleistern aus. "Versicherer müssen Qualifikationsnachweise liefern, Finanzdienstleister nicht." Dabei würden viele Produkte gerade über Finanzmakler verkauft.
Dieses Problem hat auch die Regierung erkannt. Im Koalitionsvertrag ist die Absicht festgehalten, die Anforderungen an Berater und Vermittler in puncto Qualifikation, Registrierung und Berufshaftpflicht zu vereinheitlichen.
fro
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