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06.12.2009
 

Kaufen im Internet

Handel verlangt strengere Umtauschregeln

Internetauktionshaus Ebay: Großzügige UmtauschregelnZur Großansicht
dpa

Internetauktionshaus Ebay: Großzügige Umtauschregeln

Ein Smoking für ein einziges Galadiner? Ein Satz Winterreifen für einen Kurztrip in die Berge? Viele Online-Käufer tauschen erworbene Produkte nach kurzem Gebrauch sofort wieder um. Möglich macht dies das umfangreiche Widerspruchsrecht - Händler fordern jetzt vehement eine Änderung.

Ludwigshafen - Immer mehr Verbraucher nutzen die weitreichenden Rückgaberechte bei Online-Geschäften geschickt aus: Nach Angaben des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) schicken sie die Artikel wieder zurück, nachdem sie sie bereits benutzt haben. Die Produkte könnten dann nicht mehr als neu verkauft werden und landeten auf dem Müll, beklagte DIHK-Hauptgeschäftsführer Martin Wansleben in der "Rheinpfalz am Sonntag". Er fordert daher eine Beschränkung der Rückgaberechte.

Am kommenden Mittwoch beschäftigt sich auch der Bundesgerichtshof in Karlsruhe mit diesem Problem. Der wirtschaftliche Schaden sei immens, sagte Wansleben: Allein über das Internet-Auktionshaus Ebay würden in Deutschland jährlich bis zu vier Milliarden Euro umgesetzt.

Grund ist das umfangreiche Widerspruchsrecht der Käufer gegenüber den Online-Shops. Die Gesetzeslage räumt den Kunden ein Umtauschrecht von zwei Wochen ein - und bei kleinsten Formfehlern sogar eine unbegrenzte Widerrufs- und Rückgabemöglichkeit.

Das gelte auch für Weihnachtsdekorationen oder Kostüme für Karneval, Smoking oder Abendkleider, kritisierte der DIHK-Funktionär. Es komme vor, dass Verbraucher über Ebay einen Satz Winterreifen kauften, ihn für einen zehntägigen Urlaub nutzten und danach von ihrem Rückgaberecht Gebrauch machten. Nach der neusten Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes sei das häufig ohne Wertersatz möglich.

Aus Sicht der Wirtschaft sei dies ein unhaltbarer Zustand. Wansleben forderte von der EU, den Ausnahmekatalog für die Rückgabemöglichkeiten zu erweitern. Bislang gelte das nur für Zeitungen und Zeitschriften. Die Gesetzgebung sollte so geändert werden, dass das Widerrufsrecht bei Produkten, die aus hygienischen Gründen nur unbenutzt verkauft werden könnten, nur dann bestehe, wenn die Ware originalverpackt sei. Das sei auch im Interesse der Verbraucher. Ansonsten werde es derartige Angebote bald nicht mehr in Online-Shops geben.

mik/AP

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