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10.01.2010
 

Subventionen

Wie Schnapsbrenner für ihr Monopol kämpfen

Von Julian Trauthig

Das Branntweinmonopol ist zur Subvention verkommen. Sie kostet die Staatskasse jährlich 80 Millionen Euro. Trotzdem will Berlin eine Gnadenfrist für die Brennereien und das eigentlich für 2010 geplante Ende der Regelung noch ein wenig aufschieben - wenn die EU es erlaubt.


Wolsfeld - Bernhard Zenders Eifelbrennerei liegt in einem idyllischen Eifeldörfchen dicht an der Grenze zu Luxemburg und ist von vielen Obstwiesen umgeben - kaum zehn Kilometer entfernt von der Bitburger Brauerei. Doch anders als bei dem mächtigen Bierkonzern geht es bei Zender eher beschaulich zu. In einer Ecke des Wirtschaftsgebäudes steht ein Kupferkessel, der Schreibkram wird auf einem kleinen Tisch in der Ecke erledigt.

Die Eifelbrennerei ist eine von mehr als 20.000 Abfindungsbrennereien, die seit Jahren die Segnungen des Branntweinmonopols nutzen. Das stammt noch aus der Kaiserzeit.

Doch das Geschäft mit der Brennerei könnte bald vorbei sein. Während das Monopol auf den Vertrieb von Streichhölzern bereits 1983 fiel, steht das Branntweinmonopol erst jetzt vor dem Aus. Bis Ende 2010 soll es eigentlich abgeschafft werden - die EU-Kommission will es so.

Die Vorstellung vom Vater Staat, der das Destillat nach Gutsherrenart verteilt, erfüllt das Branntweinmonopol allerdings in keiner Weise. Im Gegenteil: Die zuständige Behörde ist vielmehr verpflichtet, den gelieferten Agraralkohol abzunehmen und zu vermarkten, etwa in Form von Industriealkohol für die Kosmetikindustrie. Und weil der Preis der Monopolverwaltung höher ist als der Marktpreis, ist das Geschäft zu einer reinen Subventionsmaschinerie verkommen, die die Bundeskasse mit rund 80 Millionen Euro pro Jahr belastet.

Union und FDP für Verlängerung

Das sehen Zender und seine Kollegen allerdings ganz anders. Für sie stellt die Brennerei ein zweites Standbein neben der Landwirtschaft dar. Zender zum Beispiel erwirtschaftet etwa 25 Prozent seines Einkommens mit Alkohol. Wenn das Monopol fiele, bliebe ihm lediglich noch die Möglichkeit, seinen hausgemachten Obstler im eigenen Hofladen anzubieten. "Wir hätten dann dreimal so viel Schnaps, wie wir verkaufen könnten", sagt er.

Die Folgen könnten den Staat möglicherweise mehr Geld kosten als die Subvention, sagt Zender. Denn er werde deshalb in Zukunft weniger Schnaps brennen und somit weniger Birnen, Äpfel und Pflaumen auf seinen Fallobstwiesen ernten. "Irgendwann werden sich dann die Landschaftspfleger um die verwilderten Fallobstwiesen kümmern müssen, wie sie es schon heute in alten Weinbergen tun." Bernhard Bares, Vorsitzender des Verbands rheinischer- und saarländischer Klein- und Obstbrennereien, ergänzt: "Landschaft gibt es nicht zum Nulltarif."

Was kurios klingt, ist eines der Hauptargumente der Lobbyisten, die für den Erhalt des Monopols kämpfen. Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck etwa, der deutsche Bauernverband - sogar die Bundesregierung fordert eine Gnadenfrist für die Brennereien. "Wir setzen uns auf EU-Ebene dafür ein, dass das Branntweinmonopol durch Verlängerung der am 31.12.2010 endenden beihilferechtlichen Ausnahmeregelung bis 2017 fortbestehen wird", heißt es im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und FDP auf Seite 51.

Denn letztlich fällt die Entscheidung in Brüssel. Die Abwägung der Fürs und Widers sollte die Europäische Kommission dem EU-Ministerrat und dem Europäischen Parlament eigentlich bis Ende 2009 vorgelegt haben, mittlerweile ist der Termin auf Mitte Februar verschoben. Die neue Kommission, die am 1. Februar offiziell ihre Arbeit aufnimmt, wird den Bericht fertigstellen. Der Ministerrat und das Parlament müssen dann über eine Verlängerung abstimmen. Vor Sommer 2010 wird nicht mit einer Entscheidung gerechnet.

Erfolgreiche Klage möglich

Zum aktuellen Stand äußert sich die Kommission nicht, doch in den zahlreichen Brennereiverbänden und dem Bundesministerium für Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit machen zahlreiche Spekulationen die Runde. Wie es scheint, steht zumindest die federführende Generaldirektion Landwirtschaft dem Ansinnen wohlwollend gegenüber. Doch die Kommissare für Wettbewerb und Industrie haben noch ein gewichtiges Wort mitzureden.

Sollten die Kleinbrennereien eine Gnadenfrist bis 2017 erhalten, dürfte der Einspruch europäischer Wettbewerber programmiert sein: "Mit dem Branntweinmonopol behält Deutschland auf einem Wirtschaftssektor eine Monopolverwaltung bei, der in allen anderen EU-Staaten längst liberalisiert ist", sagt Bärbel Sachs, Rechtsanwältin bei Freshfields Bruckhaus Deringer LPP, einer der größten Anwaltskanzleien der Welt. Bereits im Jahr 2008 hat sie im Auftrag einiger gewerblicher Brennereien ein Gutachten erstellt. Ihr Fazit: Die Beihilfen dienen dazu, einen unrentablen Wirtschaftssektor künstlich am Leben zu halten. Eine Verlängerung verstößt somit gegen das im EU-Recht verankerte Agrarrecht und das Diskriminierungsverbot.

Ob geklagt wird oder nicht, wird sich in den nächsten Monaten entscheiden. Zender wird erst langsam bewusst, dass es mit dem Monopol bald vorbei sein könnte. "Wer betroffen ist, der kann es nicht verstehen", sagt er. Aufgeben will er trotzdem nicht. "Es hängt einfach zu viel Idealismus an der Brennerei." So schnell wird das Bitburger Bier nicht der einzige Alkohol aus der Südeifel sein.

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insgesamt 54 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
11.01.2010 von jan_n: Geldverschwenung

Das ist ja wohl die größte Geldverschwenung, von der ich jemals gehört habe! Subventionen für Alkohol. Bei Milch oder anderen Grundnahrungsmitteln könnte ich da ja vielleicht noch Verständnis aufbringen. So lange es [...] mehr...

11.01.2010 von llewop: Immer?

In Teilen gehe ich damit vollkommen konform, nur sehe ich nicht, dass es pauschal richtig ist, den "Rückschritt" zum lokalen Produkt so darzustellen. Jedenfalls bei Nahrungsmitteln ist es nicht nur aus [...] mehr...

11.01.2010 von mickymicki: Bla, bla, blub...

Ganz ganz ehrlich und mit Verlaub: So ein Quatsch! Ich trinke ziemlich wenig Alkohol. Wenn, dann allerdings gern eine gute(!) Spirituose. Weil es mir Genuß bereitet. Damit ist ihre erste Behauptung schon wiederlegt... ich bin [...] mehr...

10.01.2010 von K. S.: ..

Ähnliches ziehen die ja auch bei den Apothekern durch, Marktwirtschaft gibt es halt nicht für das eigene Klientel. Eine reine Lobbypartei halt.. mehr...

10.01.2010 von JensSchmidt: na na

Nicht schrecklich, sondern völlig korrekte Klientelpolitik, muss nur jedem klargemacht werden und natürlich darf man die auch nur dann wählen, wenn man zu ihrer Klientel gehört - sonst ist nicht die FDP schrecklich, sondern die [...] mehr...

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Branntweinmonopol

Am 26. Juli 1918 unterzeichnete Kaiser Wilhelm II. das erste Branntweinmonopolgesetz. Die Grundlage des heutigen Gesetzes hat die damalige Reichsregierung im Jahr 1922 beschlossen. Es sollte ursprünglich dem Staat zusätzliches Geld einbringen, was bis 1976 auch funktionierte. Durch einige Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs musste das Monopol jedoch umgeformt werden und wird seitdem subventioniert. Am 8. April 2003 hat der EU-Agrarministerrat eine Verordnung verabschiedet, nach der das Monopol zum 31.12.2010 auslaufen soll.

Bundesmonopolverwaltung für Branntwein

Gründe für eine Verlängerung







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