Die Täter überweisen den Betrag von einem Cent auf verschiedene, zufällige Zahlenkombinationen bei einem Geldinstitut. Bleibt eine Fehlermeldung aus, wissen die Täter, dass sie ein existierendes Konto erwischt haben - und beginnen kurz darauf, von diesem Konto höhere Beträge abzubuchen.
Dazu wird häufig ein vermeintlicher Kauf oder eine angeblich beauftragte Dienstleistung angegeben. Der Betrüger muss den Namen des Kontoinhabers nicht kennen, die Bank prüft auch nicht automatisch, ob der Kontoinhaber eine Einzugsermächtigung erteilt hat. "Verbraucher sollten ihre Auszüge regelmäßig prüfen, auf unerklärliche Ein-Cent-Überweisungen achten und ihrer Bank unberechtigte Abbuchungen melden", rät Julia Klöckner, Parlamentarische Staatssekretärin im Verbraucherschutzministerium.
Allerdings hat nicht jede Ein-Cent-Überweisung einen kriminellen Hintergrund: Hilfsorganisationen und Online-Zahldienste nutzen diese Methode schon mal, um die Identität eines Spenders oder Kunden zu prüfen.
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