Wirtschaft



ThemaSpirituosenRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
23.03.2010
 

Magenbitter

Underberg darf mit wohltuender Wirkung werben

Underberg: "Bei Auslobungen handelt es sich nicht um gesundheitsbezogene Aussagen"Zur Großansicht
ddp

Underberg: "Bei Auslobungen handelt es sich nicht um gesundheitsbezogene Aussagen"

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine Beschwerde gegen Underberg zurückgewiesen. Der Spirituosenhersteller darf mit Slogans wie "appetitanregend und verdauungsfördernd" werben - obwohl der Magenbitter 44 Prozent Alkohol enthält.

Düsseldorf - Der Spirituosen-Hersteller Underberg hat einen Etappensieg gegen seine Kritiker errungen: Das Unternehmen darf seinen Magenbitter weiter mit Slogans wie "weltweit im Dienste des Wohlbefindens" bewerben. Es sei hinzunehmen, dass Underberg bis zur Entscheidung im Hauptverfahren mit den Aussagen wirbt, entschied das Oberlandesgericht Düsseldorf, da das Unternehmen dies schon "seit Jahrzehnten" tue. Besondere Eile sei daher nicht geboten.

Der Versuch des Schutzverbands der Spirituosen-Industrie ist damit gescheitert, eine einstweilige Verfügung gegen Underberg durchzusetzen. Der Verband sieht in den Reklamesprüchen unerlaubte Werbung. Mit Aussagen wie "Besonders nach dem Essen für den Magen" sowie "appetitanregend und verdauungsfördernd" werde eine medizinische Wirkung suggeriert. Underberg sei aber ein Getränk mit 44 Prozent Alkoholanteil und kein Gesundheitstrunk.

Das Gericht erteilte dem Underberg aber keinen Freibrief: Eine Entscheidung bleibe dem am Landgericht Kleve anhängigen Hauptsacheverfahren vorbehalten, sagte ein OLG-Sprecher. Zugleich regte das OLG an, das Verfahren aufgrund seiner grundsätzlichen Bedeutung am Europäischen Gerichtshof verhandeln zu lassen.

Underberg begrüßte die Entscheidung des OLG. "Wir sehen uns in der Position bestätigt, dass es sich bei unseren traditionellen Auslobungen keinesfalls um gesundheitsbezogene Aussagen handelt", sagte die Verwaltungsratspräsidentin der Underberg-Gruppe, Hubertine Underberg-Ruder.

cte/dpa/ddp

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 12 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
23.03.2010 von avollmer: Nicht richtig gelesen ...

Die Kläger haben nicht richtig gelesen, "nach einem *guten *Essen" steht auf der Flasche, nicht "nach einem schlechten Essen". Wieso sollte jemand nach einem guten Essen etwas mit medizinischer Wirkung [...] mehr...

23.03.2010 von werner3: Vorsicht - EU! Sehr gefährlich und unberechenbar

Nicht der Underberg sondern die EU-Idioten gehören vor Gericht. Die haben im Brüssel-Kaff lange Weile. Die einen gehen ins Bordell, die anderen denken sich solchen Unfug aus, um später zu sagen: Das stammt von mir. mehr...

23.03.2010 von frank_lloyd_right: Forum lesen = bildet ungemein !

Na, Sie haben doch sofort was begriffen ! Nur, welche Realität ? In diesem Forum allein gibt es viele... Hinzu kommt, es gibt ja zum Glück nicht nur Alk... Aber mal davon abgesehen, wie definieren Sie Ihre Realität, und [...] mehr...

23.03.2010 von werner3: starker Underberg, starkes Urteil und...

...ich bin voll auf der Seite von Hubertine Underberg-Ruder. Wohl bekommts! mehr...

23.03.2010 von Transmitter: Illusionen

Richtig! Und Realität ist eine Illusion, die auf Alkoholmangel zurückgeführt werden muss. mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Verbraucher & Service
alles zum Thema Spirituosen

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP