Von Anne Seith, Frankfurt am Main
Der Check läuft im großen Stil und doch weitgehend im Geheimen ab: Unternehmen wie Handy-Anbieter, Versandhändler oder Autovermieter prüfen still und leise, ob neugewonnene Kunden ein Sicherheitsrisiko darstellen. Ob also die Gefahr besteht, dass sie ihre Rechnungen nicht zahlen oder einen Kredit nicht bedienen. Entsprechende Informationen sind für die Firmen leicht zu haben: Wirtschaftsauskunfteien wie die Schufa sammeln alle möglichen Daten über die Bundesbürger und vergeben Punkte von 1 bis 1000, mit denen die Kreditwürdigkeit bewertet wird - das sogenannte Scoring. Allein die Schufa verzeichnet 220.000 Anfragen pro Tag.
Für Kunden war diese Bewertung bislang kaum nachvollziehbar. Oft merkten sie erst, wenn ein Handy-Vertrag abgelehnt wurde oder ein Versandhändler nur gegen Vorkasse lieferte, dass etwas mit ihrer Bewertung wohl nicht stimmte. Viel tun konnten sie gegen das Scoring allerdings bislang nicht. Auf Anfrage erhielten sie von vielen Auskunfteien nur ziemlich dürftig Auskunft.
Seit diesem Donnerstag ist das anders: Aufgrund einer Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes haben Bürger nun das Recht, alles über ihre Einträge bei Wirtschaftsauskunfteien zu erfahren. Einmal im Jahr dürfen sie sogar kostenlos Selbstauskunft verlangen. Dabei müssen die Auskunfteien nicht nur mitteilen, welche Informationen sie genau gespeichert haben, sondern auch, woher die Daten stammen und an wen sie weitergegeben wurden.
Sollte sich dabei herausstellen, dass die gespeicherten Angaben nicht korrekt sind, müssen die Datenunternehmen schleunigst nachbessern. Und das ist nicht alles: Auch andere Firmen wie etwa Versandhändler oder Handy-Anbieter müssen künftig ihre Gründe nennen, wenn sie eine Kreditleistung verweigern.
Schuldenstand, Zahlungsmoral, Vermögenssituation
Verbraucherschützer mahnen dringend, die neuen Rechte baldmöglichst wahrzunehmen. "Verbraucher sollten auf klare Auskünfte pochen", sagt etwa Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv). Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz stellt auf seiner Homepage ein vorformuliertes Schreiben zur Verfügung, das sich die Bürger für Anfragen herunterladen können.
Dass sich das Nachhaken lohnt, zeigt eine Untersuchung im Auftrag des Verbraucherschutzministeriums. Das Ergebnis: Die Bewertung der Auskunfteien erfolgt oft ziemlich schlampig, bei Stichproben waren satte 45 Prozent der gespeicherten Angaben nicht korrekt.
So mancher Bürger dürfte reichlich schockiert sein darüber, was die Datensammler alles über ihn wissen. Das bekannteste Unternehmen von allen, die Schufa (Schutzgemeinschaft für allgmeine Kreditsicherung), verwaltet beispielsweise Hunderte Millionen Informationen über die Zahlungskraft von 65 Millionen Bürgern.
Jede Girokontoeröffnung und jedes Darlehen wird an das Büro gemeldet, das von der Kreditwirtschaft getragen wird. Die Schufa weiß auch Bescheid über Schulden, laufende Mahnverfahren und über die Zahl der EC- und Kreditkarten, die im Geldbeutel stecken. Auch Telefon- und Leasingverträge sind der Einrichtung bekannt und natürlich mögliche Privatinsolvenzen.
Der Datenhandel ist ein Milliardenbusiness
Außerdem gibt es noch viele andere Privatunternehmen auf dem Markt wie Bürgel, Arvato Infoscore oder Deltavista, die sich in dem lukrativen Datengeschäft tummeln. Oft konzentrieren sie sich stärker als die Schufa auf Informationen über die Einkommenssituation oder das Vermögen der Bürger. Der Datenhandel ist längst zum Milliarden-Business geworden.
Dabei ist das Scoring ein höchst undurchsichtiges Geschäft. Denn in die Bewertung der Kreditwürdigkeit fließen oft nicht nur Informationen über das Zahlungsverhalten ein. Auch allgemeine statistische Angaben, wie das Alter, der Familienstand oder auch der Wohnort spielen eine große Rolle. Eine schlechte Wohngegend beispielsweise kann zu erheblichem Punktabzug führen. Was die Bewertung besonders unsolide macht: Individuelle Daten, wie etwa ein hohes Einkommen oder eine feste Anstellung, fließen häufig nicht in die Berechnung mit ein.
Der Gesetzgeber hat auch an dieser Stelle nachgebessert: Künftig müssen die Datensammler für ihr Scoring ein mathematisch-statistisches Verfahren anwenden, das wissenschaftlich anerkannt ist. Die genaue Berechnungsmethode bleibt aber weiterhin im Dunkeln, wie Frank-Christian Pauli vom Bundesverband der Verbraucherzentralen kritisiert: "Scoring ist auch ab April noch kein offenes Buch."
mit Material von apn
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