Hamburg - Ohne den richtigen Versicherungsschutz kann der Auslandsurlaub zum Alptraum werden. Die Zeitschrift "Finanztest" schildert den Fall eines Mannes, der im Urlaub auf der griechischen Insel Naxos stürzte. "Zerschmetterte Kniescheibe" lautete demnach die Diagnose. Die Ärzte der kleinen Krankenstation auf der Insel rieten zu einer Operation in Deutschland. Ein klarer Fall für eine Reisekrankenversicherung. Der Versicherer würde den Transport nach Deutschland mit dem Flugzeug bezahlen.
Der Haken: Der 55-Jährige hatte nur seine Krankenkassenkarte. Sie gilt zwar in der gesamten Europäischen Union und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, wie der Türkei. Doch die gesetzlichen Kassen übernehmen nur die Kosten für die ambulante und stationäre Notfallbehandlung vor Ort. Den Rückflug eines Kranken nach Hause bezahlen sie nie.
Bei privat Krankenversicherten kommt es auf die Vertragsbedingungen an. Darin steht, wie weit der Versicherungsschutz reicht und ob der Versicherer im Notfall einen Ambulanzflug bezahlt. Der verletzte Mann hatte keine Auslandsreise-Krankenversicherung, die für den Transport aufgekommen wäre. Ein Ambulanzflug mit medizinischer Begleitung von Naxos nach Berlin kostet nach Auskunft des ADAC rund 17.000 Euro.
Einige Versicherer zahlen nur für einen Transport nach Hause, der medizinisch notwendig ist. Günstiger ist ein Anspruch auf Rücktransport, wenn die Behandlung voraussichtlich länger als 14 Tage dauert. Die beste Bewertung in diesem Prüfpunkt erhielten die Policen, wenn sich der Versicherte nach Deutschland fliegen lassen kann, sobald ein Rücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist.
Die letzte Entscheidung über den Transport dürfe nicht der Versicherer treffen, sondern die behandelnden Ärzte. Sonst haben die Experten der Stiftung Warentest im Test Punkte abgezogen, zum Beispiel bei den Angeboten der Axa und des Deutschen Rings.
"Finanztest" hat erstmals geprüft, ob der Versicherer eine Behandlung von akuten Schwangerschaftskomplikationen bezahlt und ob er provisorischen Zahnersatz oder die Kosten für Hilfsmittel wie Krücken erstattet. Außerdem wurde untersucht, ob die Gesellschaft einspringt, wenn der Versicherte im Zusammenhang mit einer Pandemie wie der Schweinegrippe erkrankt. Ein erfreuliches Ergebnis sei, dass die große Mehrheit der Versicherungsgesellschaften für diesen Fall kundenfreundliche Bedingungen habe.
Pakete sind oft teurer
Reisekrankenversicherungen gebe es auch im Paket mit anderen Versicherungen. Doch oft seien die Pakete teuer und enthalten überflüssige Policen, beispielsweise eine Unfallversicherung nur für die Reise. Nötig sei neben einer Auslandsreise-Krankenversicherung allenfalls eine Reiserücktrittskosten-Versicherung - wenn der Kunde eine teure Reise bucht und hohe Kosten hätte, falls er sie nicht antreten kann. Die in fast allen Paketen enthaltene Reisegepäckversicherung lohnt sich meist nicht. Denn sie greift nur dann, wenn der Versicherte strenge Auflagen erfüllt.
"Finanztest" hat auch Paketangebote von Fluggesellschaften untersucht, die der Kunde kaufen kann, wenn er online einen Flug bucht. Ergebnis: Diese Angebote enthalten in einigen Fällen weniger Leistungen als die vom Versicherer direkt angebotenen Versicherungspakete - mehr Leistung gab es in diesen Angeboten nie. Beispiel für eine verminderte Leistung: das "Reise-Schutz-Paket" von Easyjet. Der Versicherer ist hier die niederländische Mondial Assistance Europe.
Für ihre Reisekrankenversicherung gelten schlechtere Bedingungen als für die Police, die es direkt bei der deutschen Mondial gibt. Ein wesentlicher Unterschied: die höchstmögliche Leistung - die niederländische Mondial begrenzt sie auf 150.000 Euro, bei der deutschen Mondial ist sie unbegrenzt.
cte
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So, wie ich das mitbekommen habe, sind die 6 Wochen aufteilbar (i.e 2 x 3 Wochen odel 3 x 2 Wochen), jedoch in der Summe pro Kalenderjahr max. 42 Tage. Das Aufteilen muss natuerlich belegt werden und dazu sollte man die [...] mehr...
... sind damit 6 Wochen am Stück gemeint. Kommt man dann für nur einen Tag nach Hause (sollte notfalls gerichtsfest beweisbar sein), dann beginnt die 6 Wochen-Frist erneut zu laufen. mehr...
gelten diese Versicherungen innerhalb des Kalenderjahres nach Reiseantritt fuer max. 6 Wochen oder 42 Tage und jeder Tag, den man mehr wuenscht, geht dann richtig ins Geld. mehr...
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