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24.06.2010
 

Extreme Lastschriftgebühren

Wenn aus 5 Euro Kosten plötzlich 55 werden

Von Tobias Lill

Click-and-Buy-Chef Charles Fränkl: "Gebühren international durchaus üblich"Zur Großansicht
DPA

Click-and-Buy-Chef Charles Fränkl: "Gebühren international durchaus üblich"

Wer sein Konto überzieht, muss oft doppelt zahlen: Neben den Zinsen werden enorme Zusatzkosten fällig, sobald eine Lastschrift scheitert. Firmen wie der Online-Bezahldienst Click and Buy verlangen dann 15 Euro Gebühr - Verbraucherschützer sind empört, die Abbucher sehen kein Problem.

München - Eigentlich wollte Georg Matejka nur ein paar Programme für seinen iPod kaufen. Seine Eltern hatten dem 15-Jährigen das Gerät zu Weihnachten geschenkt. "Ich habe mir damals gleich einen Account bei iTunes zugelegt", erinnert sich der Schüler aus Baden-Württemberg. Mitte Januar lud er dann zwei Spiele für je 79 Cent und eine Woche später ein weiteres App zum Preis von 3,99 Euro herunter. Um die Rechnungen zu begleichen, wählte Georg den Internet-Bezahldienst Click and Buy.

Der Vorteil der Telekom-Tochter: Der Kunde kann so bei iTunes und zahlreichen anderen Online-Shops ganz ohne Kreditkarte einfach per Lastschriftverfahren zahlen. Zusätzliche Kosten entstehen nicht - zumindest wenn man seine Rechnung pünktlich begleicht.

Wie teuer es allerdings werden kann, wenn eine Abbuchung schiefgeht, bekam Georg Matejka kurz nach seiner Bestellung zu spüren.

"Ich dachte, mein Konto wäre gedeckt. Schließlich hatte ich gerade erst etwas Geld geschenkt bekommen", sagt der Teenager. Doch der Schrecken war groß, als Click and Buy dem Jungen wenig später per Mail das Zehnfache des eigentlichen Einkaufspreises in Rechnung stellte.

Der Grund: zwei gescheiterte Kontoabbuchungen innerhalb weniger Tage, für die jeweils 25 Euro Rücklastschriftgebühren anfielen. Der Vater des Jungen hatte schlicht vergessen, den weihnachtlichen Geldreigen der Verwandtschaft auf das Girokonto des Schülers zu überweisen. Aus einem Rechnungsbetrag von 5,57 Euro wurden so im Handumdrehen 55,57 Euro.

Sind 25 Euro Gebühren rechtswidrig?

Um weiteren Ärger zu vermeiden, beglichen die Eltern die Rechnung, die SPIEGEL ONLINE vorliegt. Doch ob die Matejkas tatsächlich die volle Summe an Click and Buy hätten zahlen müssen, ist fraglich.

"Rücklastschriftgebühren in Höhe von 25 Euro sind wohl sittenwidrig und können als rechtswidrig bezeichnet werden", sagt Erk Schaarschmidt, Bankenrechtsexperte der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch Markus Feck von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hält Gebühren in solcher Höhe für unzulässig.

Wie Georg Matejka geht es in Deutschland vielen. Im Internet berichten zahlreiche Kunden, ihnen seien zwischen Oktober 2009 und Februar dieses Jahres von Click and Buy 25 Euro Rücklastschriftgebühren in Rechnung gestellt worden. SPIEGEL ONLINE liegen mehrere Mahnungen und Aussagen von Betroffenen vor.

Ein Click-and-Buy-Sprecher bezeichnet 25 Euro Rücklastschriftgebühren auf Anfrage als "international durchaus üblich". Aufgrund der "Reaktionen unseres wichtigsten Marktes Deutschland" habe man die Gebühren aber im Februar auf 15 Euro herabgesetzt. "Auch 15 Euro sind deutlich zu viel", sagt dazu Verbraucherschützer Schaarschmidt. Er hält maximal 7,50 Euro für zulässig.

Click and Buy begründet die hohen Gebühren in Mahnschreiben damit, dass Rückbuchungen "Bankgebühren und Bearbeitungskosten zu unseren Lasten verursachen". Allerdings entschied das Oberlandesgericht Hamm schon 2008, Unternehmen dürften dem Kunden nur solche Aufwendungen in Rechnung stellen, mit denen sie wegen der Rückbuchung durch Dritte tatsächlich belastet werden. Und diese Kosten durch die Geldinstitute seien eben deutlich geringer als 15 oder gar 25 Euro, sagt Verbraucherschützer Schaarschmidt.

Geheimtipp bei Kindern und Jugendlichen

Alexander Heinrich, Fachanwalt für Bankenrecht bei der Tübinger Kanzlei Tilp, hält Gebühren von mehr als zehn Euro ebenfalls für zu hoch. Er vermutet, dass Firmen so "den einen oder anderen Euro herausschinden" wollen.

Tatsächlich ist Click and Buy längst nicht das einzige Unternehmen, über das sich Verbraucher beschweren. So berichtet eine Kundin des Möbelriesen Ikea, sie habe "Bankrücklastschrift- und Bearbeitungsgebühren" von 28 Euro zahlen müssen. Eine Sprecherin der schwedischen Firma rechtfertigt die Höhe: Man gebe "alle für diese Verfahren entstehenden internen und externen Kosten an den betroffenen Kunden weiter".

Vor allem bei Telekommunikationsfirmen sind Gebühren von 15 Euro und mehr keine Seltenheit. Mobilcom verlangt gar eine Gebühr pro Rücklastschrift von 19,95 Euro. Bei Debitel sind es nach Kundenberichten 17,50 Euro "Bearbeitungsgebühr für Rücklastschrift" und drei Euro "Gebühr Rücklastschrift". "Die Gebühr für unsere Kunden basiert auf der jeweils mit dem Kunden vertraglich vereinbarten Servicepreisliste", heißt es bei der Freenet AG, zu der beide Anbieter gehören.

"Mehrere Lastschriften kurz nacheinander unzulässig"

Click and Buy will sich zu einzelnen Kundenbeschwerden mit Verweis auf den Datenschutz nicht äußern. Zu Georg Matejkas Alter heißt es lediglich: "Bei Click and Buy dürfen sich keine Minderjährigen registrieren." Bei der Anmeldung werde der Nutzer explizit nach seinem Geburtsdatum gefragt. Der 15-Jährige versichert, er habe definitiv keine falschen Angaben gemacht - tatsächlich ist es allerdings so, dass man sich als ehrlicher Minderjähriger derzeit kein Click-and-Buy-Konto anlegen kann, sondern eine Fehlermeldung bekommt.

Einige Kunden berichten, Click and Buy habe kurz nach einer gescheiterten Abbuchung gleich noch mal versucht, vom selben ungedeckten Konto abzubuchen. "Wir erlauben uns in den nächsten Tagen einen erneuten Lastschrifteinzug über den offenen Betrag zu veranlassen", heißt es in den Mahn-Mails, die SPIEGEL ONLINE vorliegen. Wer sein Konto nicht sofort decken konnte oder die Mail übersah, musste zweimal die Rücklastgebühr zahlen.

Bei einer 54-jährigen Münchnerin versuchte Click and Buy zwei Wochen nach einer gescheiterten Abbuchung, noch einmal Geld von ihrem Konto abzubuchen. Dabei hatte der Online-Shop, bei dem die Frau eingekauft hatte, den Zahlungseingang längst bestätigt. Dies geht aus einer Mail hervor, die SPIEGEL ONLINE vorliegt. Doch dies störte die Firma offenbar wenig: Sie stellten der 54-Jährigen ein zweites Mal 25 Euro Rücklastschriftgebühr in Rechnung.

Click and Buy hat dafür eine einfache Erklärung: Falls ein Betrag mangels Deckung zurückgehe, werde zum 2. oder 16. des Monats eine weitere automatische Abbuchung veranlasst, sagt ein Unternehmenssprecher. Ein dritter Lastschriftversuch erfolge jedoch nie.

In der Hotline ist kein Durchkommen

Verbraucherschützer Schaarschmidt hält die Praxis, kurz nach einer geplatzten Abbuchung noch einmal vom selben Konto abzubuchen, für unzulässig. Der Anbieter müsse für einen möglichst geringen Schaden beim Schuldner sorgen. "Und es ist ja abzusehen, dass ein Lastschriftverfahren wieder platzen wird, wenn die erneute Abbuchung nur wenige Tage später erfolgt", kritisiert der Experte. Auch nach Auffassung von Bankenrechtsexperte Heinrich dürften Firmen nicht einfach ein zweites Mal abbuchen, wenn es keinen "neuen Sachverhalt" gebe.

Außerdem muss laut Schaarschmidt die Verhältnismäßigkeit stimmen, was bei Kleinstbeträgen nicht gegeben sei. Click and Buy argumentiert dagegen, der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit greife bei Rücklastschriften nicht, weil der Aufwand "unabhängig von der Höhe des zurückgebuchten Betrages" sei. Tatsächlich hat das Unternehmen selbst bei einem Kaufpreis von 0,79 Cent oder 1,29 Euro hohe Rücklastschriftgebühren verlangt.

Verbraucherschützern zufolge kommt noch ein weiteres Problem hinzu. Denn manche Unternehmen verlangten mittlerweile Benachrichtigungsentgelte für geplatzte Lastschriften. Mit anderen Worten: Allein die Mitteilung über eine gescheiterte Abbuchung kostet die Kunden Geld. Schaarschmidt hält das für rechtswidrig.

Persönliche Beschwerden bringen in der Regel nichts, berichten die Betroffenen - bei den meisten Firmen komme man in der Telefonwarteschleife einfach nicht weiter. Auch die Metajkas berichten, sie seien in der Hotline nicht durchgekommen.

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25.06.2010 von Mocs: Kundenschwemme

Nachdem e-plus (bei denen ich seit über 10 Jahren Vertragskunde im professional-Tarif bin) sich bemüßigt fühlte, mir für einen einzigen geplatzten Abruf ( es ging um 10 EUR Grundgebühr und gut 1,80 EUR für angefallene Gespräche [...] mehr...

25.06.2010 von weltoffener_realist: Fundstelle?

Eine sehr sinnvolle Regelung Sie sagen also, die Banken dürfen dem Zahlungsgläubiger zukünftig keine Gebühren für Rücklastschriften in Rechnung stellen? Könnten Sie die Fundstelle dafür etwas präzisieren? Wenn ich mir die [...] mehr...

25.06.2010 von Aeneas21: Lastschriften

Folgendes zu den vorgenannten Themen: Erneuter Lastschrifteinzug Zumindest bei den Sparkassen wird der erneute Einzug von Lastschriften ausdrücklich in der Vereinbarung (siehe "Vereinbarung über den Einzug von [...] mehr...

24.06.2010 von B. Wunram: .

Wenn Sie am Limit arbeiten, wozu sollten Sie auf eine ausbleibende Zahlung des Kunden Rücksicht nehmen, in dem Sie das mit ihm ausdiskutieren? Vor Allem, wenn er gerade nicht per Lastschrift zahlt, sondern sich alle Zeit der [...] mehr...

24.06.2010 von weltoffener_realist: Missverständnis?

Doch. Ich würde mich verweigern. Und das es eine faktische Notwendigkeit ist, bzw. ich ganz entschieden! ---Zitatende--- Ich habe mich evtl. missverständlich ausgedrückt. Ich habe lediglich die These aufgestellt, dass Leute, [...] mehr...

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