Wirtschaft



ThemaMietenRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
16.06.2010
 

Teures Wohnen

Bundesgerichtshof erleichtert Mieterhöhungen

Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Mehr Spielraum für MietpreiseZur Großansicht
DPA

Bundesgerichtshof in Karlsruhe: Mehr Spielraum für Mietpreise

Vermieter können ab sofort leichter die Miete erhöhen: Zur Begründung reicht laut BGH ein sogenannter einfacher Mietspiegel, der nicht nach wissenschaftlichen Standards erstellt wird. Es dürfen sogar die Wohnpreise der Nachbargemeinde als Grundlage genommen werden.

Karlsruhe - Wann ist eine Mieterhöhung rechtens und wann nicht? Um höhere Preise zu begründen, dürfen Vermieter auf jede Art von Mietspiegel zurückgreifen - oder sich notfalls sogar auf das Mietniveau der Nachbarstadt berufen. So lautet das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Einen qualifizierten Mietspiegel, der nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt wurde, halten die Richter nicht unbedingt für nötig. Somit dürfen auch einfache Mietspiegel als Orientierung für Mieterhöhungen dienen, die nicht mit einem Sachverständigengutachten untermauert sind. Wenn für die eigene Stadt keine Übersicht vorliegt und die Nachbargemeinde vergleichbar ist, könne sogar deren Mietspiegel herangezogen werden.

Ein Mieter aus Baden-Württemberg hatte sich gegen eine Mieterhöhung von 76,69 Euro pro Monat gewehrt. Mit dem aktuellen Urteil wurde er endgültig zur Zahlung der Mieterhöhung verpflichtet. Sein Vermieter hatte die Miete für eine Wohnung in Backnang erhöht und sich dabei auf den Mietspiegel der Nachbargemeine Schorndorf gestützt. Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht Stuttgart sahen darin eine ausreichende Grundlage für die geforderte Mieterhöhung.

Das Amtsgericht hatte zudem durch einen Sachverständigen bestätigen lassen, dass die Kommunen Backnang und Schorndorf vergleichbar seien. Der Mieter wollte dagegen den einfachen Mietspiegel nicht anerkennen. Doch seine Revision blieb vor dem BGH ohne Erfolg. Der örtliche Mietspiegel sei gerade dann ein wichtiges Indiz für die Ortsüblichkeit der Miete, wenn er - wie im aktuellen Fall -sowohl von den Mieter- als auch von den Vermieterverbänden erstellt wurde, sagte der BGH. Der Mieter hingegen habe keine qualifizierten Argumente vorgetragen, wieso die angegebenen Mietpreise überhöht seien.

Mieter können sich das Urteil umgekehrt auch zunutze machen

Der deutsche Mieterbund sieht in dem Urteil eine Gefahr für Mieter: "Diese Rechtsprechung kann Mieter benachteiligen, wenn das Mietniveau in der Nachbarstadt höher ist", sagte der Direktor der Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten. Der Mieterbund fordert, dass in allen Kommunen ab 10.000 Einwohnern ein Mietspiegel ermittelt werden müsse.

Nach Angaben des Mieterbundes gibt es bundesweit in 505 Gemeinden ab 10.000 Einwohnern Mietspiegel, in 73 meist größeren Kommunen sind qualifizierte Mietspiegel vorhanden. Diese wurden 2001 per Gesetz eingeführt und müssen bestimmten wissenschaftlichen Standards entsprechen. Bei einem einfachen Mietspiegel müssten die Gerichte allerdings begründeten Einwendungen gegen dessen Richtigkeit nachgehen, betonten die Karlsruher Richter.

Die Vermieter-Vertreter, der Eigentümerverband Haus & Grund sowie der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen GdW, begrüßten dagegen die Entscheidung. "Der BGH schafft damit ein weiteres Stück Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter", heißt es in einer Erklärung von Haus & Grund. Siebenkotten sagte, dass nach dieser Rechtsprechung auch umgekehrt Mieter unter gleichen Voraussetzungen einen Nachbar-Mietspiegel nutzen könnten, um eine Mieterhöhung abzuwehren.

lgr/AFP/apn/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 10 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
17.06.2010 von Charles Atane: Umverteilung nach oben

Tja, so läuft das eben, wenn die meisten Richter selbst Vermieter sind. Im übrigen weiß ja kaum jemand, dass bei der Erstellung von Mietspiegeln nur Mieten herangezogen werden, die sich erhöht haben, nicht aber jene, die gleich [...] mehr...

17.06.2010 von luckyfrank: mieterfreundliche Mieten

Das ist ja wohl kein Argument fuer zu niedrige Mieten. Der Vermieter muss die Wohnung ja auch nicht "fuer lau" vom Mieter (komplett!) bezahlt bekommen, oder? mehr...

17.06.2010 von maf123sp: Kredite für Mieter - und Vermieter

Dies gilt allerdings auch für Vermieter - die Miete reicht oft nicht, die Kosten einer vermieteten Wohnung zu decken. Wir haben grundsätzlich - nicht gefühlt - sehr mieterfreundliche Mieten. mehr...

16.06.2010 von frankarouet: Bundesgerichtshof für Dummies

So einfach geht es am Bundesgerichtshof nun doch nicht zu. Da sitzen fünf Richter. Lesen hilft machmal. Deshalb hier der Link zum Wikipedia-Artikel über den Bundesgerichtshof: http://de.wikipedia.org/wiki/Beisitzer mehr...

16.06.2010 von karmamarga: Und viele auch in einer unsicheren Zeit wie dieser

keinen Kredit aufnehmen wollen. Wenn die Bank die Hütte übernimmt, weil man den Job verliert, dann ist man nämlich doppelt "gut" dran. Zum Urteil selber: dass diese Leutchen abgehoben haben mit ihren [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Verbraucher & Service
alles zum Thema Mieten

© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH









TOP



TOP