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06.09.2010
 

Trügerische Werbung

Firmen tricksen mit Stiftung-Warentest-Logo

Von Christian Teevs

Stiftung Warentest: Tricks mit dem Logo
Fotos
Stiftung Warentest

Ob beim Kindersitz oder bei der Geldanlage: Viele Verbraucher vertrauen der Stiftung Warentest. Gute Noten der Konsumwächter sind für die Unternehmen deshalb Gold wert. Doch nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen missbrauchen viele Firmen das Gütesiegel - zum Teil mit frechem Schwindel.

Hamburg - Mal wird ein Detail verschwiegen, mal wird einfach ein Urteil erfunden: Bei der Werbung mit Logos der Stiftung Warentest beweisen deutsche Firmen jede Menge Einfallsreichtum. Nach SPIEGEL-ONLINE-Informationen überschreiten viele Unternehmen dabei die Grenze der Legalität.

Besonders kreativ zeigen sich die Betreiber von "PillenVZ", auf ihrer Website listen sie "seriöse Online-Apotheken" auf, die Viagra und weitere Mittel gegen Erektionsstörungen verkaufen - rezeptfrei. Im nüchternen weiß-blauen Layout der Seite sticht das rote Logo der Stiftung Warentest heraus: "Potenzmittelapotheken im Test" steht da, fett gedruckt ist die Note "sehr gut" - in der Ausgabe 2/2010.

Das Problem: In dieser Ausgabe, dem Februar-Heft, wurden keine Apotheken getestet, und auch keine Potenzmittel. Zuletzt hatten die Konsumwächter Viagra und Co. im September 2009 bewertet - allerdings ohne Noten zu verteilen. Für die Potenzpillen gab es lediglich die Urteile "mit Einschränkung geeignet" und "wenig geeignet".

Die Werbung auf "PillenVZ" ist also schlicht und einfach erfunden, der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat die Betreiber deshalb abgemahnt und aufgefordert, das Logo innerhalb von zehn Tagen zu entfernen. Bislang ohne Erfolg, auch zwei Wochen nach der Abmahnung ist die Werbung auf der Seite unverändert. Im Impressum der Website steht eine Adresse in Panama, eine schriftliche Anfrage von SPIEGEL ONLINE blieb unbeantwortet, die angegebene Telefonnummer funktioniert nicht.

Gute Testurteile steigern den Marktwert

Der Fall zeigt, wie dreist manch Unternehmer mit dem guten Ruf der Tester Geschäfte macht. Pro Jahr mahnt der VZBV im Auftrag der Stiftung Warentest hundert Fälle von unlauterer Werbung ab, fordert die Firmen auf, die Werbung zu ändern und zieht im Extremfall vor Gericht.

Meist ist das zwar nicht nötig, die Unternehmen geben zu 80 Prozent eine Unterlassungserklärung ab, in weiteren zehn Prozent der Fälle einigt man sich gütlich. Doch für die Konsumwächter sind die Werbetricks trotzdem ein Ärgernis. Die Stiftung Warentest hat einen extrem guten Ruf, 96 Prozent der Deutschen kennen sie, keiner Institution vertrauen die Verbraucher mehr, laut einer Forsa-Umfrage genießt sie sogar höhere Wertschätzung als Polizei und Rotes Kreuz. Für Firmen sind gute Noten daher höchst lukrativ - um bis zu 30 Prozent steigern sie laut Studien den Marktwert eines Produkts.

Damit steigt aber auch der Anreiz, bei der Werbung die Grenze des Erlaubten auszutesten. Um ihren Ruf zu schützen, hat die Stiftung Warentest daher eine Anwaltskanzlei eingeschaltet. Diese klopft die Reklame der Firmen auf unlautere Methoden ab. Alle Verstöße werden an die Verbraucherzentrale gemeldet, die dann die juristische Auseinandersetzung übernimmt - bis September 2010 sind bereits mehr als 70 Fälle aufgelaufen.

Die Liste der abgemahnten Firmen liest sich wie ein Who's who des deutschen Einzelhandels. Nicht nur die Discounter Aldi, Netto, Penny und Lidl sind dabei, auch die Supermarktketten Real und Rewe sowie Karstadt bekamen Abmahnungen. Ebenso die Norisbank, die Signal Iduna Bausparkasse und kleine Unternehmen wie ein Berliner Buchladen (siehe Fotostrecke oben).

"Menschlicher Fehler"

Die Zahl der Abmahnungen habe sich in den vergangenen Jahren zwar nicht substantiell erhöht, sagt Kerstin Hoppe, Referentin bei der Verbraucherzentrale. "Doch die Unternehmen haben ihre Methoden geändert, sie sind kreativer geworden." Früher hätten es die Firmen ganz gerne mal unterlassen, in der Werbung das Veröffentlichungsdatum eines Tests anzugeben. Damit konnten die Verbraucher nicht überprüfen, ob Konkurrenzprodukte mittlerweile besser getestet wurden. Diese Form der Trickserei habe nachgelassen, sagt Hoppe. Doch nach wie vor benutzen Firmen gute Ergebnisse, obwohl diese aufgrund eines aktuelleren Tests überholt sind - und damit laut den Bedingungen der Stiftung nicht mehr für Werbezwecke benutzt werden dürfen. Ein neues Phänomen sei zudem, dass die Firmen die Note für ein einzelnes Produkt auf eine komplette Serie übertragen - ohne dass diese je getestet wurde.

So geschehen bei Real: Im Januar warb die Handelskette in einem Prospekt für den Kinderwagen "Malibu" und die Babyschale "Zero Plus" - im Set kosteten die Produkte 237 Euro, knapp 22 Euro weniger als die Summe der Einzelpreise. Direkt über dem Kinderwagen prangte das Logo der Stiftung Warentest, mit der Note "gut" (2,1). Das Problem dabei: Getestet wurde nicht der Kinderwagen, sondern nur die Babyschale. Laut VZBV ein Fall von unlauterer Werbung, "da das Testlogo groß auf dem Kindersitz abgebildet ist" und nur "in unscheinbarer kleiner Schrift" auf die Babyschale hingewiesen werde.

Auf Nachfrage von SPIEGEL ONLINE teilte ein Real-Sprecher mit, es handle sich bei der Werbung um einen "menschlichen Fehler". Im ursprünglichen Layout sei das Logo der Stiftung Warentest "unterhalb des Kinderwagens und somit am unteren Bildende" platziert worden. Kurz bevor der Prospekt in den Druck ging, habe jedoch die Werbeabteilung entschieden, dass noch der "Hinweis auf den Finanzkauf-Service integriert werden müsse", also die Möglichkeit des Kunden, per Raten zu bezahlen. Das habe zu dem endgültigen Layout geführt.

Es handle sich um "einen unglücklichen und ärgerlichen Fehler", gibt der Sprecher zu. Es liege aber keine Absicht vor, zudem ergebe sich aus dem Begleittext des Logos, welcher Artikel getestet wurde. Für Verbraucherschützerin Hoppe ist das kein Argument. Der Hinweis gehe völlig unter, wenn "man die optische Gesamtaufteilung betrachtet".

Man habe den Hinweis nun zum Anlass genommen, die Werbung für einen ähnlichen Artikel "entsprechend klarer zu gestalten", um solche Missverständnisse künftig auszuschließen, teilte Real mit.

Unlautere Werbung hat kaum Konsequenzen

Mit ähnlichen Argumenten verteidigt sich auch Lidl: Die Verbraucherschützer mahnten den Discounter im Juni ab - ebenfalls wegen der Übertragung eines Testergebnisses auf nicht getestete Produkte. Eine Lidl-Sprecherin teilte mit, bei der Werbung sei dem Unternehmen "leider ein Druckfehler unterlaufen". Konkret ging es um die Werbung für das Wetterschutz-Holzgel Baufix. Der Farbton Nussbaum wurde im Mai 2006 mit "gut" bewertet, Lidl warb mit dem Ergebnis allerdings für die gesamte Produktpalette. Laut Stiftung Warentest ist das unlauter, da die Ergebnisse bei verschiedenen Farbtönen ganz unterschiedlich ausfallen. Gefragt, wie Lidl generell mit den Test-Siegeln umgehe, heißt es: "Wir bemühen uns stets, die entsprechenden Vorgaben bei der Verwendung der Siegel der Stiftung Warentest umzusetzen."

Lidl ist bis heute das einzige Unternehmen, das für irreführende Werbung mit dem Logo Geld bezahlt hat. Im Januar 2009 einigte sich der Discounter in einem Vergleich mit der VZBV darauf, dem Staat wegen des Gebrauchs eines veralteten Testurteils 25.000 Euro zu erstatten. Das Gesetz sieht diese Gewinnabschöpfung vor, wegen der hohen juristischen Hürden kam es jedoch erst einmal dazu.

Der Betrag klingt angesichts möglicher Umsatzsteigerungen mit dem Gütesiegel läppisch. Der Grund: Die klagenden Verbraucherschützer setzen den Streitwert stets sehr niedrig an. Denn die Verbände tragen bei den Prozesskosten das gesamte Risiko, eine Niederlage vor Gericht kann sie da schnell finanziell überfordern.

Das bedeutet: Die Unternehmen haben selbst dann kaum etwas zu befürchten, wenn sie bei ihren Tricksereien ertappt werden.

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Die neuesten Beiträge:
07.09.2010 von graf.koks: Anhang re: Pillenvz

Die Adresse ist hier in Los Angeles bekannt als Scammer. Der letzte Name, der auftauchte ist John Chen. Unter der selben Adresse tauchen mehrere Dotcoms auf, die sich auf das finanzielle und datenmäßige Abzocken von naiven [...] mehr...

07.09.2010 von graf.koks: Sehr schön recherchiert!

Es handelt sich um ein relativ kleines Bürogebäude, in dem die Fluktuation der Mieter enorm hoch ist, ungefähr 200 Meter von der Einflugschneise zur Runway 24R von Los Angeles International entfernt. Direkt neben dem Eingang [...] mehr...

07.09.2010 von saul7: ++

Ich wundere mich immer wieder darüber, dass die Prüflogos von Stiftung Warentest und Oekotest von früheren Jahren auf Waren kleben, obwohl sie aktuell gar nicht geprüft wurden. Was sagt mir ein Prüflogo aus dem Jahre 2007 über [...] mehr...

07.09.2010 von sterlinghaiden: Ist doch immer alles "gut"...

Ich habe mal gehört, dass bei der STIFTUNG WARENTEST sowieso über die Jahre fast 90 Prozent (!) der getesteten Produkte mit "gut" bezeichnet werden. Von daher ist eine neutrale Beurteilung gar nicht mehr möglich. Hat [...] mehr...

07.09.2010 von JensS: Ab in den Knast mit Herrn Lidl.

Ja genau. Da müsste der Herr Lidl doch eigentlich in den Knast wenn er vorsätzlich mit falschen Angaben wirbt. Und der Herr Aldi gleich mit. mehr...

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Verbraucherzentralen sind gemeinnützige Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht. Unter dem Dach des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) sind 16 eigenständige Verbraucherzentralen in den Bundesländern sowie 25 weitere Organisationen gebündelt. Die Arbeit wird teils aus dem Verkauf von Broschüren, maßgeblich aber aus öffentlichen Mitteln bestritten. Der VZBV arbeitet als gemeinnütziger Verein und ist eigenen Angaben zufolge parteipolitisch neutral. Der Verband vertritt die Interessen der Verbraucher gegenüber der Politik. Aufgabe der Verbraucherzentralen in den Regionen wiederum ist die direkte Beratung der Verbraucher.





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