Wirtschaft


Betriebskosten: Checkliste für frustrierte Mieter

Hohe Nachzahlungen, kryptische Zahlenkolonnen: Einmal pro Jahr kommt die Betriebskostenabrechung. Mieter fühlen sich oft überfordert. Jetzt hat "Finanztest" eine Checkliste erstellt, die die wichtigsten Fragen klärt - und Verbrauchern zeigt, wie sie sich gegen zu hohe Forderungen wehren.

Wasserverbrauchszähler: Der Frisör im Erdgeschoss verbraucht viel Wasser - wer zahlt?Zur Großansicht
DPA

Wasserverbrauchszähler: Der Frisör im Erdgeschoss verbraucht viel Wasser - wer zahlt?

Ich habe eine hohe Nachforderung erhalten. Muss ich zahlen?

Das müssen Sie nur, wenn der Vermieter rechtzeitig abgerechnet hat und die Abrechnung nachvollziehbar ist. Jede Abrechnung muss mindestens zu jedem Posten die Gesamtkosten des Hauses nennen, den Anteil des Mieters und den Schlüssel, mit dem die Gesamtkosten auf die Mieter umgelegt worden sind. Wenn im Mietvertrag nichts anderes steht, ist die Wohnfläche der Umlagemaßstab.

Wie lange dürfen Vermieter sich mit der Abrechnung Zeit lassen?

Der Vermieter muss innerhalb von zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen, für das Kalenderjahr 2010 also bis zum 31. Dezember 2011. Die Abrechnungsperiode muss aber nicht immer das Kalenderjahr sein. Läuft sie vom 1. Juli 2010 bis zum 30. Juni 2011, hat der Vermieter bis zum 30. Juni 2012 Zeit. Nach Ablauf der Frist kann der Vermieter in der Regel keine Nachforderung mehr an Sie stellen. Welcher Zeitraum für die Abrechnung maßgeblich ist, steht im Mietvertrag.

In meiner Abrechnung stehen zwar die Gesamtheizkosten des Hauses, aber nicht, wie viel Brennstoff eigentlich verbraucht wurde. Ist das korrekt?

Nein, der Vermieter muss auch den Gesamtverbrauch angeben, bei Heizöl zum Beispiel in Litern. Fehlt die Information, ist die Abrechnung an dieser Stelle formell falsch. Hat der Vermieter errechnet, dass Sie Heizkosten nachzahlen müssen, können Sie das so lange verweigern, bis er eine ordnungsgemäße Abrechnung schickt. Gelingt ihm das innerhalb der einjährigen Abrechnungsfrist nicht, müssen Sie gar nichts nachzahlen.

Laut Abrechnung hat der Hauswart 600 Euro erhalten. Darf die gesamte Summe auf die Mieter verteilt werden?

In den meisten Fällen nicht. Reparaturen im Haus und Wohnungsabnahmen beispielsweise sind nicht von Ihnen zu bezahlen. Erledigt der Hauswart in Ihrer Wohnanlage solche Arbeiten, müssen die 600 Euro gekürzt werden. Vielleicht haben Sie den Hausmeister schon einmal bei solchen Tätigkeiten gesehen. Dann können Sie den Vermieter darauf ansprechen und ihn auffordern, die Summe zu kürzen. Oft schätzen die Vermieter und ziehen 10 bis 15 Prozent ab. In den meisten Fällen ist das auch realistisch.

Welche Posten darf der Vermieter denn überhaupt abrechnen?

Grundsätzlich können viele Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden: die Grundsteuer ebenso wie Ausgaben für Gartenpflege, Müllbeseitigung oder Versicherungen. Die Posten müssen aber im Mietvertrag vereinbart sein. Der Vermieter kann darin einzeln aufzählen, welche Betriebskosten er auf Sie umlegen möchte. Er kann aber auch einfach auf die Betriebskostenverordnung verweisen.

Betriebskostenabrechnung: So finden Sie die Fehler
"Finanztest" beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema Betriebskosten. Unter anderem finden Sie eine Checkliste, mit der Mieter die Abrechnung der so genannten zweiten Miete genau prüfen können.

Alle Testergebnisse im Überblick.

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insgesamt 14 Beiträge
mrempf 11.06.2011
Ich wurde schon mal von meinem Vermieter bei den Nebenkosten massiv abgeledert, aber ich muß sagen mein jetziges Mietverhältnis wird profesinelle gehandhabt pünktlich jedes Jahr auf den Cent genau und Nachvollziehbar. Punkt um [...]
Ich wurde schon mal von meinem Vermieter bei den Nebenkosten massiv abgeledert, aber ich muß sagen mein jetziges Mietverhältnis wird profesinelle gehandhabt pünktlich jedes Jahr auf den Cent genau und Nachvollziehbar. Punkt um es gibt solche und solche Vermieter so wie es auch solche und solche Mieter gibt. Tip an den Mieter, ist eine Agentur für die Hausverwaltung zuständig ist es "fast" eine sichere Wette. Gibt der Hausbesitzer ihnen einen schmierigen mit Bleistift bekritzelten Zettel haben Sie Obacht.
Maxom 12.06.2011
Der Vermieter hat nur 12 Monate Zeit an seine Nebenkosten zu kommen. Danach verjährt der Anspruch. Mieter bekommen aber auch Jahre nachher noch eventuelle Rückzahlungen. Das ist nur eines von vielen Beispielen für die [...]
Der Vermieter hat nur 12 Monate Zeit an seine Nebenkosten zu kommen. Danach verjährt der Anspruch. Mieter bekommen aber auch Jahre nachher noch eventuelle Rückzahlungen. Das ist nur eines von vielen Beispielen für die Benachteiligungen der Vermieter. Ich rate jedem Grundstückseigentümer davon ab an Privatpersonen zu vermieten. Zumindest in Deutschland bei der jetzigen Rechtsprechung die 100 Prozent gegen die Interessen der Vermieter agiert.
feuercaro1 12.06.2011
Vielen Dank für diesen Beitrag. Als Vermieterin kann ich nur bestätigen, dass kein seriöser Vermieter versucht, bei der Nebenkostenabrechnung zu schummeln. So etwas verärgert die Mieter und ist im Zweifelsfall [...]
Zitat von mrempfIch wurde schon mal von meinem Vermieter bei den Nebenkosten massiv abgeledert, aber ich muß sagen mein jetziges Mietverhältnis wird profesinelle gehandhabt pünktlich jedes Jahr auf den Cent genau und Nachvollziehbar. Punkt um es gibt solche und solche Vermieter so wie es auch solche und solche Mieter gibt. Tip an den Mieter, ist eine Agentur für die Hausverwaltung zuständig ist es "fast" eine sichere Wette. Gibt der Hausbesitzer ihnen einen schmierigen mit Bleistift bekritzelten Zettel haben Sie Obacht.
Vielen Dank für diesen Beitrag. Als Vermieterin kann ich nur bestätigen, dass kein seriöser Vermieter versucht, bei der Nebenkostenabrechnung zu schummeln. So etwas verärgert die Mieter und ist im Zweifelsfall prozessträchtig. Wer als Mieter feststellt, dass er in der NK-Abrechnung betuppt wird, der hat höchstwahrscheinlich mit dem Vermieter noch ganz andere, schwerwiegende Probleme.
hjm 12.06.2011
Man stelle sich mal folgendes Szenario vor. Der Fahrgastverband Pro Bahn wird politisch aktiv und setzt zum Schutz der Bahnfahrer durch, dass die Bahn in Zukunft nicht mehr einfach pauschal von jedem Fahrgast einen Preis für seine [...]
Man stelle sich mal folgendes Szenario vor. Der Fahrgastverband Pro Bahn wird politisch aktiv und setzt zum Schutz der Bahnfahrer durch, dass die Bahn in Zukunft nicht mehr einfach pauschal von jedem Fahrgast einen Preis für seine Reise von A nach B verlangen darf. Statt dessen sind die Kosten für den Strom des Triebfahrzeugs, die Wartung der Technik, die Reinigung der Polster und das Personal für jeden einzelnen Zug gesondern abzurechnen und den Fahrgästen dieses Zug nachträglich in Rechnung zu stellen und mit einer von diesen errichteten Vorauszahlung zu verrechnen. Die Abrechnung erfolgt jeweils jährlich und zusammen mit der für die während der Reise verzehrten Speisen und Getränke aus dem Angebot des Bordrestaurants. Und damit die Bahn bei der Abrechnung keinen Missbrauch treibt, veröffentlichen die Medien regelmäßig Listen, was in dieser Abrechnung aufgelistet weren darf und was nicht. Das Schmiermittel für die erneuerten Radlager ja, das für die Hebebühne zur Montage derselben aber nicht. Der Staubsaugerbeutel der Reinigungskräfte ja, aber auf keinen Fall der Ersatz für die Klobürste.
GyrosPita 12.06.2011
Dem kann ich nur zustimmen. Allerdings gibt es auch genügend Hirnis die sich nur allzu gerne von knallhart investigativen Magazinen wie "Akte 2011" (bei jeder Sendung stell ich mir die Frage: Was ist jetzt wieder [...]
Zitat von feuercaro1Vielen Dank für diesen Beitrag. Als Vermieterin kann ich nur bestätigen, dass kein seriöser Vermieter versucht, bei der Nebenkostenabrechnung zu schummeln. So etwas verärgert die Mieter und ist im Zweifelsfall prozessträchtig. Wer als Mieter feststellt, dass er in der NK-Abrechnung betuppt wird, der hat höchstwahrscheinlich mit dem Vermieter noch ganz andere, schwerwiegende Probleme.
Dem kann ich nur zustimmen. Allerdings gibt es auch genügend Hirnis die sich nur allzu gerne von knallhart investigativen Magazinen wie "Akte 2011" (bei jeder Sendung stell ich mir die Frage: Was ist jetzt wieder Thema? Abzocke durch Nebenkosten, Abzocke durch Handyklingeltöne oder Abzocke bei Internetversandhäusern???) oder den diversen Mieterschutzvereinen (die vielen Vierer-Juristen wollen ja auch was zu tun haben) verrückt machen lassen und bei der NK-Abrechnung den dicken Max spielen. Solche Figuren gilt es bereits bei der Wohnungsbesichtigung auszusortieren. Wenn einer erzählt das er sich mit seinem derzeitigen Vermieter wegen der NK-Abrechnung fetzt und auch sonst nur über die Verhältnisse lamentiert ("Hauswart ist so teuer *heul*", *die Heizung ist so ineffizient *jammer*, "das Haus ist so schlecht gedämmt" *wehklag*) dann ist zu befürchten das der dieselbe Nummer auch in der neuen Wohnung abzieht. Eine gute Methode ist auch die Vorauszahlungen etwas höher anzusetzen als es nötig wäre, wenn jeder ein paar Euro zurückbekommt ist die Welt in Ordnung.
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  • Samstag, 11.06.2011 – 17:57 Uhr
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