Wirtschaft


Werbelügen: EU verbietet irreführende Slogans bei Lebensmitteln

Die EU will Verbraucher vor falschen Versprechungen von Lebensmittelherstellern schützen. Werbeslogans wie "Stärkt die Abwehrkräfte" können untersagt werden, wenn sie wissenschaftlich nicht haltbar sind. Allerdings bleiben den Herstellern Hintertüren offen.

Einkaufswagen im Supermarkt: Werbeslogans im VisierZur Großansicht
DPA

Einkaufswagen im Supermarkt: Werbeslogans im Visier

Brüssel - Regale im Supermarkt muten teilweise wie Auslagen in der Apotheke an: Mit Slogans wie "Gut fürs Immunsystem" oder "Stärkt die Abwehrkräfte" preisen Lebensmittelhersteller ihre Produkte an. Die EU hat diese Versprechungen nun unter die Lupe genommen - und verbietet die Aufdrucke teilweise. Irreführende Werbung für Lebensmittel wird in der EU drastisch eingeschränkt.

Der Ausschuss für Verbraucherschutz im Europaparlament billigte am Mittwoch in Brüssel einen Vorschlag der Kommission, rund 1600 gesundheitsbezogene Werbeslogans zu verbieten. Erlaubt wurden rund 222 Werbeaussagen, darunter etwa die Formulierung "Gut für die Verdauung" - für Kekse mit vielen Ballaststoffen.

Die gesundheitsbezogenen Werbeaussagen wurden von der Europäischen Lebensmittelagentur EFSA in Parma überprüft. Zugelassen wurden nur Slogans, die als wissenschaftlich fundiert erachtet wurden. Durchgefallen ist beispielsweise die Behauptung, sogenannter probiotischer Joghurt stärke das Immunsystem.

Die EU-Kommission muss die Listen nun noch formal absegnen, was nach Angaben eines Beamten in einigen Wochen geschehen soll. Nach der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt haben die Hersteller von Lebensmitteln, deren Werbeslogans nicht genehmigt wurden, sechs Monate Zeit, um bereits verpackte Produkte zu verkaufen. "Nach dieser Frist dürfen sie die beanstandeten Slogans nicht mehr verwenden", hieß es. Die Hersteller könnten allerdings jederzeit auf Grundlage neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse eine Überprüfung beantragen.

"Was draufsteht, muss auch stimmen!"

Die Listen sind Teil einer EU-Verordnung, die bereits 2006 verabschiedet wurde. Ihre Erstellung dauerte länger als zunächst geplant, weil die EFSA rund 44.000 Anträge auf Zulassung von Werbeaussagen erhielt - weit mehr als zunächst erwartet.

Die Europäische Verbraucherschutzzentrale BEUC in Brüssel begrüßte die Neuregelung als "Schritt in die richtige Richtung". Verbraucher würden so besser vor "unbegründeten, übertriebenen oder unwahren Werbeaussagen" geschützt, hieß es.

Auch das Bundesverbraucherministerium lobte die Neuregelung. Gerade bei Nahrungsmitteln müsse gelten: "Was draufsteht, muss auch stimmen!"

mmq/AFP

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insgesamt 27 Beiträge
titule 21.03.2012
Man sollte dann darauf achten, welche Sprüche auf welchen Produkten in sechs Monaten verschwunden sind. Diese Hersteller werden uns dann irgendwie anders auf den Arm nehmen.
Zitat von sysopDie EU will Verbraucher vor falschen Versprechungen von Lebensmittelherstellern schützen. Werbeslogans wie "Stärkt die Abwehrkräfte" können untersagt werden, wenn sie wissenschaftlich nicht haltbar sind. Allerdings bleiben den Herstellern Hintertüren offen. Werbelügen: EU verbietet irreführende Slogans bei Lebensmitteln - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten - Wirtschaft (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,822891,00.html)
Man sollte dann darauf achten, welche Sprüche auf welchen Produkten in sechs Monaten verschwunden sind. Diese Hersteller werden uns dann irgendwie anders auf den Arm nehmen.
günter1934 21.03.2012
Wie steht es dann bei den Wiesenhofhähnchen, die nicht auf einem "Wiesenhof" aufgewachsen sind? Wieso nennt sich die grösste deutsche Milchverarbeitungsfabrik "Landliebe"? Und wieso ist es immer noch [...]
Zitat von sysopDie EU will Verbraucher vor falschen Versprechungen von Lebensmittelherstellern schützen.
Wie steht es dann bei den Wiesenhofhähnchen, die nicht auf einem "Wiesenhof" aufgewachsen sind? Wieso nennt sich die grösste deutsche Milchverarbeitungsfabrik "Landliebe"? Und wieso ist es immer noch erlaubt, Margarine unter den irreführenden Namen "Rama", Sanella" "Lätta" oder "Botteram" zu verkaufen? Obwohl die mit Rahm, Sahne Milch oder gar Butterrahm nicht das geringste zu tun haben.
hla63 21.03.2012
eine Wiederzulassung bei aktualisierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beantragen können: Da frag ich mich, wo kommen diese Erkenntnisse her? Studien, die nach dem Motto laufen "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"? [...]
eine Wiederzulassung bei aktualisierten wissenschaftlichen Erkenntnissen beantragen können: Da frag ich mich, wo kommen diese Erkenntnisse her? Studien, die nach dem Motto laufen "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing"? Bei denen das gewünschte Ergebnis von vornherein feststeht? Die meisten Studienergebnisse zu gesunder Ernährung folgen eh der modernen Lehrmeinung, anstatt wissenschaftlich durchgeführt zu sein. Oder 100 Studien innerhalb 2 Jahren ergeben alle paar Tage neue, sich widersprechende Ergebnisse. Heute ist das schädlich, morgen das, und das was heute schädlich war, ist morgen gesund und umgekehrt... Ich glaube den Ernährungspäpsten kein Wort.
lotoseater 21.03.2012
Ganz genau! Die Liste lässt sich schier endlos fortsetzen: -Königsberger Klopse, die nicht aus Königsberg kommen -Leberkäse ohne Leber -Katzenzungen ohne Katzen -Schweinsohren ohne Schwein -Amerikaner, Berliner, Wiener...
Zitat von günter1934Wie steht es dann bei den Wiesenhofhähnchen, die nicht auf einem "Wiesenhof" aufgewachsen sind? Wieso nennt sich die grösste deutsche Milchverarbeitungsfabrik "Landliebe"? Und wieso ist es immer noch erlaubt, Margarine unter den irreführenden Namen "Rama", Sanella" "Lätta" oder "Botteram" zu verkaufen? Obwohl die mit Rahm, Sahne Milch oder gar Butterrahm nicht das geringste zu tun haben.
Ganz genau! Die Liste lässt sich schier endlos fortsetzen: -Königsberger Klopse, die nicht aus Königsberg kommen -Leberkäse ohne Leber -Katzenzungen ohne Katzen -Schweinsohren ohne Schwein -Amerikaner, Berliner, Wiener...
sappelkopp 21.03.2012
...das sind Markennamen. Ich höre zum ersten Mal, dass "Rama" etwas mit Rahm zu tun haben sollte, oder "Sanella" mit Sahne. Das sind Pflanzenmargarinen, steht doch dick drauf. Herr Beckenbauer hat auch [...]
Zitat von günter1934Wie steht es dann bei den Wiesenhofhähnchen, die nicht auf einem "Wiesenhof" aufgewachsen sind? Wieso nennt sich die grösste deutsche Milchverarbeitungsfabrik "Landliebe"? Und wieso ist es immer noch erlaubt, Margarine unter den irreführenden Namen "Rama", Sanella" "Lätta" oder "Botteram" zu verkaufen? Obwohl die mit Rahm, Sahne Milch oder gar Butterrahm nicht das geringste zu tun haben.
...das sind Markennamen. Ich höre zum ersten Mal, dass "Rama" etwas mit Rahm zu tun haben sollte, oder "Sanella" mit Sahne. Das sind Pflanzenmargarinen, steht doch dick drauf. Herr Beckenbauer hat auch niemals Becken gebaut, sondern die Bälle verteilt, Tore geschossen, war Teamchef und hat eine WM organisiert.
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  • Mittwoch, 21.03.2012 – 19:05 Uhr
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Die Health-Claim-Verordnung der EU
Seit 2007 ist die "Verordnung über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel" der EU in Kraft. Hersteller von Lebensmitteln können seitdem Health-Claim-Anträge bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) einreichen. Ziel der Verordnung: Jede Angabe auf einem Etikett über den gesundheitlichen Nutzen des Produkts muss durch wissenschaftliche Nachweise abgesichert sein. Diese werden von der Efsa überprüft.

Hintergrund
Die Lebensmittelüberwachung ist in Deutschland Ländersache. In den Landesministerien für Verbraucherschutz beziehungsweise Ernährung werden Untersuchungsprogramme entwickelt, die die Lebensmittelüberwachungs- und Veterinärämter in den Städten und Landkreisen verwirklichen.

Die Behörden kontrollieren die Lebensmittelbetriebe dabei nicht nach Zufallsprinzip, sondern nach Höhe des Risikos. Die Kontrolleure dürfen, wenn nötig, Proben entnehmen. Insgesamt werden jedes Jahr von den Laboren der Bundesländer rund 400.000 Proben untersucht. Wenn die Gesundheit der Verbraucher gefährdet ist, müssen die Lebensmittel aus dem Handel entfernt werden.
Nährwertkennzeichnung
Zwischen Industrie, Politik, Gesundheitsexperten und Verbraucherschützern wird seit langem erbittert über die Nährwertkennzeichnung gestritten: Gesundheitsexperten und Verbraucherorganisationen fordern eine farbliche Kennzeichnung der Inhaltsstoffe nach einem Ampelsystem. Mit den Farben grün (niedrig), gelb (mittel) und rot (hoch) soll dem Verbraucher einfach und schnell signalisiert werden, was er isst. Die Lebensmittelindustrie lehnt dieses System jedoch ab - weil es bestimmte Lebensmittel diskriminiere. Sie hat sich stattdessen auf das sogenannte GDA-System (Guideline daily amount) verständigt, das den Nährwert bezogen auf Portionsgrößen angibt. Die aber sind laut Kritikern so willkürlich gewählt, dass sie den Vergleich schwierig machen. Außerdem geht das GDA-System von unrealistischen Portionsgrößen aus: So empfehlen sie etwa eine halbe Tiefkühlpizza oder eine winzige Handvoll von 25 Gramm bei Erdnüssen. Im Juni 2010 hat das EU-Parlament die Einführung einer europaweiten Ampelkennzeichnung abgelehnt.

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