Wirtschaft


EuGH-Entscheid: Richter stoppen Genhonig - Schlappe für Agrarlobby

Dieses Urteil ist ein Erfolg für die Kritiker der Gentechnik: Honig, der auch nur geringe Mengen an gentechnisch veränderten Pollen enthält, darf ohne neue Zulassung nicht mehr verkauft werden - so hat es jetzt der EuGH entschieden. Der Spruch drängt die EU und die Agrarlobby in die Defensive.

Bienen auf einer Honigwabe: Schlappe für Agrarindustrie Zur Großansicht
DPA

Bienen auf einer Honigwabe: Schlappe für Agrarindustrie

Luxemburg - Der Europäische Gerichtshof (EuGH) stoppt den Verkauf von Honig mit Genmais-Spuren. Honig, in dem sich auch nur geringe Rückstände gentechnisch veränderter Pollen finden, darf nur noch mit Zulassung auf den Markt gebracht werden. Das entschied der EuGH in Luxemburg am Dienstag. Er gab damit der Klage eines Imkers aus Augsburg recht.

Die Entscheidung kann Auswirkungen auf den gesamten europäischen Honigmarkt und den Gentechnik-Anbau haben. Denn nun muss Honig, der mit genveränderten Pollen verunreinigt ist, aus den Regalen geräumt werden. Vor allem auf viele Import-Honigsorten aus Kanada und Südamerika könnte das zutreffen. Laut einem Bericht der Zeitschrift "Ökotest" vom Januar 2009 fanden sich in fast der Hälfte aller damals getesteten Honigsorten Spuren von Pollen genveränderter Pflanzen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium will das Urteil prüfen und mit den zuständigen Überwachungsbehörden der Länder über Konsequenzen beraten. Dabei gehe es nun besonders darum, "wie die Vorgaben des Gerichts für den Handel mit Honig möglichst schnell umgesetzt werden können", sagte ein Sprecher in Berlin. Zudem sei die Europäische Kommission gebeten, einen Vorschlag über ein einheitliches Vorgehen in der gesamten EU vorzulegen.

Herbe Schlappe für EU-Kommission

Die ernährungs- und landwirtschaftspolitische Sprecherin der FDP im deutschen Bundestag, Christel Happach-Kasan, forderte eine Überarbeitung der Gesetze zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln. Eine Politik der "Nulltoleranz" bei gentechnisch veränderten Organismen (GVO) sei "wirklichkeitsfremd". Die verbraucherpolitische Sprecherin der SPD im Bundestag, Elvira Drobinski-Weiß, begrüßte hingegen das Urteil. Es bringe "endlich Klarheit". Die Umweltschutzorganisation BUND lobte es als "bahnbrechend".

Großer Sieger des Verfahrens ist der Imker Karl-Heinz Bablok aus Augsburg. Er produzierte Honig in der Nähe eines Grundstücks, auf dem zu Forschungszwecken gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde. Später fand er in dem Honig Pollen von der Sorte Monsanto 810. Dieser Mais ist als Tierfutter, aber nicht als Lebensmittel zugelassen. Bablok vernichtete deshalb seinen Honig in einer Müllverbrennungsanlage und verklagte den Freistaat Bayern auf Schadensersatz.

Dieser steht ihm nun nach dem Urteil des EuGH zu. Außerdem müssen künftig alle Landwirte, die Genmais anbauen wollen, damit rechnen, dass Imker in ihrer Region Schadensersatz sowie Schutzmaßnahmen verlangen, um eine Verunreinigung zu verhindern.

Die Entscheidung ist auch eine herbe Schlappe für die EU-Kommission und Lobbygruppen der Agrarindustrie. Denn diese wollen den Grundsatz der Nulltoleranz zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln aufweichen. In Deutschland ist der Anbau von Genmais seit April 2009 verboten. Monsanto bemüht sich jedoch um eine Wiederzulassung.

cte/dis/dapd/AFP/dpa

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insgesamt 332 Beiträge
gast2011 06.09.2011
die erste gute nachricht in dieser woche!
die erste gute nachricht in dieser woche!
roadcrew 06.09.2011
Super, da kann man Karl-Heinz Bablok für seine Hartnäckigkeit nur gratulieren. Es ist ja ein glatter Witz, wenn immer mit solch blödsinnigen Sicherheitsabständen und dergleichen auf Beruhigung gemacht wird. Wer Gentechnik [...]
Zitat von sysopDieses Urteil ist ein Erfolg für die Kritiker der Gentechnik: Honig, der auch nur geringe Mengen an gentechnisch veränderten Pollen enthält, darf ohne neue Zulassung nicht mehr verkauft werden - so hat es jetzt der EuGH entschieden. Der Spruch drängt die EU und die Agrarlobby in die Defensive. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,784694,00.html
Super, da kann man Karl-Heinz Bablok für seine Hartnäckigkeit nur gratulieren. Es ist ja ein glatter Witz, wenn immer mit solch blödsinnigen Sicherheitsabständen und dergleichen auf Beruhigung gemacht wird. Wer Gentechnik ausbringt oder das Ausbringen zulässt, muss für die Folgen gerade stehen. Nun werden die Karten hoffentlich neu gemischt, denn dieser ganze Gen-Krempel soll ja zuvorderst irgendwelchen Multis die Taschen voll machen und Landwirte in Abhängigkeiten treiben.
AUßERORDENTLICH! In der heutigen Zeit werden ein Großteil der Entscheidung durch Geld und Macht beeinflusst. Daher kann es einen auch nur freuen, wenn solch schwerwiegende Entscheidungen den Anschein erwecken auf Vernunft zu [...]
AUßERORDENTLICH! In der heutigen Zeit werden ein Großteil der Entscheidung durch Geld und Macht beeinflusst. Daher kann es einen auch nur freuen, wenn solch schwerwiegende Entscheidungen den Anschein erwecken auf Vernunft zu basieren...
In den USA wäre das sicher umgekehrt: Da würde der Bio-Imker verklagt und mit Sicherheit ruiniert, in dessen Honig man Gene aus patentrechtlich geschütztem Honig findet.
Zitat von sysopDieses Urteil ist ein Erfolg für die Kritiker der Gentechnik: Honig, der auch nur geringe Mengen an gentechnisch veränderten Pollen enthält, darf ohne neue Zulassung nicht mehr verkauft werden - so hat es jetzt der EuGH entschieden. Der Spruch drängt die EU und die Agrarlobby in die Defensive. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,784694,00.html
In den USA wäre das sicher umgekehrt: Da würde der Bio-Imker verklagt und mit Sicherheit ruiniert, in dessen Honig man Gene aus patentrechtlich geschütztem Honig findet.
ReneMeinhardt 06.09.2011
wirklich eine gute Nachricht.
wirklich eine gute Nachricht.
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  • Dienstag, 06.09.2011 – 16:51 Uhr
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Im Überblick: Die Bestimmungen des Gentechnik-Gesetzes
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Der Anbau von Gentech-Pflanzen beschränkt sich in Deutschland zur Zeit auf die Kartoffelsorte "Amflora" des Chemiekonzerns BASF. Das für die Produktion von industriell verwendeter Kartoffelstärke optimierte Nachtschattengewächs wächst in Mecklenburg-Vorpommern auf einem 15-Hektar-Feld. Daneben finden auch 2010 zahlreiche experimentelle Freisetzungen statt: Auf insgesamt 13 Hektar gedeihen gentechnisch veränderte Zuckerrüben, Mais- und Weizenpflanzen, die von Firmen und Universitäten im Freiland getestet werden, aber nicht kommerziell genutzt werden dürfen. Im Jahr 2008 wurde in Deutschland auf rund 3200 Hektar gentechnisch veränderter Mais des US-Saatgutkonzerns Monsanto angebaut (MON810) - 99 Prozent davon in Ostdeutschland. Der Gentech-Anteil an der gesamten Maisanbaufläche lag bei nur 0,15 Prozent. Seit April 2009 ist der MON810-Anbau in Deutschland verboten. Der umstrittene Gen-Mais soll besser vor dem Schädling Maiszünsler geschützt sein.

Das Erbgut
Das Genom bezeichnet das gesamte Erbgut eines Organismus. Außer bei einigen Viren besteht es immer aus DNA (Desoxyribonukleinsäure). Das Genom beinhaltet den Bauplan für die Produktion sämtlicher Proteine (Eiweißmoleküle), die ein Organismus zum Leben benötigt. Ein Gen ist ein Sequenzabschnitt auf dem Genom und beinhaltet die Erbinformation für ein Protein. Die einzelnen Bausteine der DNA sind vier verschiedene sogenannte Nukleinsäuren: A, C, T und G.





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