Von Anne Seith und Ole Reißmann
Jede Menge Ärger ist dem Kunden sicher, wenn seine Kreditkartendaten ausgespäht werden. Wenn es ganz dumm kommt, sperrt seine Bank bei einem Verdacht die Karte vorsichtshalber ohne sein Wissen - und er steht in einem Hotel und kann nicht bezahlen. Hinzu kommt: Wenn ein Krimineller etwa auf fremder Leute Kreditkarte einkaufen geht, wird das Geld auch bei zügiger Reklamation häufig zunächst vom Konto des Betrogenen abgebucht. Je nach Summe kann das den Überziehungskredit sprengen - oder aber es werden satte Zinsen wegen des hohen Minus' fällig.
Das Gute aber ist: Der Kunde muss für den Schaden nicht aufkommen - sogar die Überziehungszinsen muss das Geldinstitut Verbraucherschützer Pauli zufolge ausgleichen. Allerdings setzt das voraus, dass Kreditkarteninhaber stets ihre Abrechnung kontrollieren. "Sie sind verpflichtet, Missbrauch unverzüglich anzuzeigen", sagt Pauli. Innerhalb der ersten 13 Monate nach der Abbuchung müsse Alarm geschlagen werden.
Anders sieht es allerdings aus, wenn Karten verloren gehen oder geklaut werden. Der seit Ende Oktober geltenden Zahlungsdiensterichtlinie zufolge müssen Kunden dann bei einem Missbrauch mit 150 Euro mithaften. Wenn sie fahrlässig gehandelt haben, also etwa den Pin auf einem Papier mit der Karte bei sich getragen haben, wird es noch teurer.
Auf jeden Fall gilt, wenn die Karte plötzlich weg ist: Sofort sperren lassen. Das geht bei allen EC- und Kreditkarten unter der Telefonnummer 116116.
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