Wirtschaft


Zertifikateverkauf am Telefon: Lehman-Kläger scheitern vor Bundesgerichtshof

Können Kunden den telefonischen Kauf von Papieren der späteren Pleitebank Lehman nachträglich widerrufen? Nein, entschied der Bundesgerichtshof. Die Widerrufsregeln gelten nicht bei finanzmarktabhängigen Anlageprodukten.

Karlsruhe - Diese Entscheidung hat Bedeutung auch über den Fall Lehman Brothers hinaus: Bankkunden, die Zertifikate am Telefon oder per E-Mail gekauft haben, können das Geschäft nicht ohne weiteres widerrufen. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Urteil. Die Regeln über sogenannte Fernabsatzgeschäfte gelten demnach nicht für finanzmarktabhängige Anlageprodukte.

Die Kläger hatten aufgrund von Telefonaten und teilweise per E-Mail unterschiedliche Zertifikate erworben, darunter auch "Global Champion"-Zertifikate der niederländischen Lehman-Tochter. Diese wurden nach der Pleite des Bankhauses weitgehend wertlos.

Daraufhin erklärten die Kunden den Widerruf der Geschäfte nach den Bestimmungen über Fernabsatzgeschäfte - diese erlauben Verbrauchern, Verträge zu widerrufen, die sie beispielsweise per Telefon, Mail oder über das Internet geschlossen haben. Normalerweise beträgt die Frist zwei Wochen; das Widerrufsrecht bleibt jedoch erhalten, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß darüber belehrt wurde. Hierauf beriefen sich die Bankkunden.

Der BGH wies die Klagen nun in letzter Instanz ab. Die Widerrufsregeln gelten laut Gesetz nicht, wenn der Preis eines Anlageprodukts von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt. Dies gelte auch dann, wenn dies nur indirekt der Fall ist - wie bei Zertifikaten, deren Wert von der Entwicklung bestimmter Aktienindizes abhängt. "Sonst könnte der Verbraucher auf Kosten des Unternehmens während der Widerrufsfrist spekulieren", sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wiechers in der Verhandlung am Dienstag. "Das kann nicht sein."

Damit sind bislang alle Klagen von Lehman-Anlegern vor dem BGH gescheitert. Bereits in früheren Urteilen hatte der BGH entschieden, dass die Lehman-Pleite nicht konkret vorhersehbar war und die Banken ihre Anlagekunden deshalb über dieses Risiko nicht aufklären mussten.

Aktenzeichen XI ZR 439/11; XI ZR 384/11

yes/dpa-AFX

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insgesamt 5 Beiträge
allereber 27.11.2012
Banken haben in unser Bananenrepublik Narrenfreiheit Unsere Justiz unterstützt diese Gangster..
Banken haben in unser Bananenrepublik Narrenfreiheit Unsere Justiz unterstützt diese Gangster..
Baader 27.11.2012
Jetzt denken sie nochmal scharf nach, ich soll also in der Lage sein eine Aktie per Telefon etc. bei meiner Bankberaterin zu kaufen und dann habe ich zwei Wochen Zeit um mich noch umzuentscheiden falls der Wert der Aktie fällt? [...]
Zitat von allereberBanken haben in unser Bananenrepublik Narrenfreiheit Unsere Justiz unterstützt diese Gangster..
Jetzt denken sie nochmal scharf nach, ich soll also in der Lage sein eine Aktie per Telefon etc. bei meiner Bankberaterin zu kaufen und dann habe ich zwei Wochen Zeit um mich noch umzuentscheiden falls der Wert der Aktie fällt? Vllt sollte ich bei Tomaten auch ein Umtauschrecht haben wenn die innerhalb von 2 Wochen in meiner Wohnung schlecht werden
Wenn die Finanzwirtschaft schon unsere Gesetze schreibt können die Richter doch garnicht anders.
Zitat von allereberBanken haben in unser Bananenrepublik Narrenfreiheit Unsere Justiz unterstützt diese Gangster..
Wenn die Finanzwirtschaft schon unsere Gesetze schreibt können die Richter doch garnicht anders.
Bravo kann ich nur sagen. Die Verantwortung für den eigenen Schuss in den Ofen will man dann mittels BGH-Urteil fix abwenden und das eigensetzte Geld zurückhaben. Manche Leute schrecken in ihrer Geldgier vor gar nichts zurück, [...]
Bravo kann ich nur sagen. Die Verantwortung für den eigenen Schuss in den Ofen will man dann mittels BGH-Urteil fix abwenden und das eigensetzte Geld zurückhaben. Manche Leute schrecken in ihrer Geldgier vor gar nichts zurück, sogar die eigene Entscheidungsfreiheit wird zur Disposition gestellt. Da kann man als Nicht-Betroffener über solche Pappnasen nur lachen.
box-horn 28.11.2012
völlig richtige Entscheidung. Eine Geldanlage, die auf Wertzuwachs wettet, und darum geht es hier, ist eine Risikokapitalanlage, die nach beiden Seiten "losgehen" kann, das liegt in der Natur der Sache. Wer nicht [...]
Zitat von sysopKönnen Kunden den telefonischen Kauf von Papieren der späteren Pleitebank Lehman nachträglich widerrufen? Nein, entschied der Bundesgerichtshof. Die Widerrufsregeln gelten nicht bei finanzmarktabhängigen Anlageprodukten. Lehman-Kläger scheitern erneut vor Bundesgerichtshof - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/lehman-klaeger-scheitern-erneut-vor-bundesgerichtshof-a-869653.html)
völlig richtige Entscheidung. Eine Geldanlage, die auf Wertzuwachs wettet, und darum geht es hier, ist eine Risikokapitalanlage, die nach beiden Seiten "losgehen" kann, das liegt in der Natur der Sache. Wer nicht begreifen will, daß "Risiko" eine gewissen Wahrscheinlichkeit zum Verlust innewohnt, sollte sich fragen lassen, ob er eigentlich geschäftsfähig ist.
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  • Dienstag, 27.11.2012 – 18:36 Uhr
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DER SPIEGEL
Der Jahrhundert-Fehler
Wie die Pleite einer einzigen Bank die Weltkrise auslöste

Geschichte der Finanzkrise


Chronik der Pleite
15. September - der schwarze Montag: Die Investmentbank Lehman Brothers muss Insolvenz anmelden. Der Anfang einer verheerenden, globalen Kettenreaktion. Zu eng ist die Finanzbranche verstrickt, als dass sie eine solche Mega-Pleite aushält. Noch dazu wird an diesem Tag noch der Lehman-Konkurrent Merrill Lynch von der Bank of America aufgekauft. Das Vertrauen der Banker in die eigene Zunft ist erschüttert. Die Börsen weltweit brechen ein.

19. September: Die US-Regierung kündigt ein 700 Milliarden Dollar schweres Rettungspaket für die Finanzbranche an.

25. September: Die größte US-Sparkasse Washington Mutual bricht zusammen, wird von der Großbank aufgefangen.

29. September: Die Krise erreicht endgültig Deutschland. Für den Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) muss ein 35 Milliarden Euro schweres Rettungspaket geschnürt werden.





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