Luxemburg - Im Rechtsstreit um einen EU-weiten Schutz seiner Schokohasen ist der schweizerische Schokoladenhersteller Lindt & Sprüngli vor dem Luxemburger EU-Gericht gescheitert. Goldfolie und Hals-Glöckchen reichten nicht aus, um ein Produkt als Marke einzutragen, urteilten die Luxemburger Richter am Freitag.
Gleichermaßen konnte sich Hersteller Storck ("Dickmanns", "nimm2", "Toffifee") aus Halle in Westfalen nicht mit dem Versuch durchsetzen, einen Schokoquader mit Maus-Relief in der gesamten Union schützen zulassen. Das Gericht bestätigte damit entsprechende Entscheidungen des EU-Markenschutzamtes. Die Behörde hatte mehrere Anträge auf Markenanmeldung abgelehnt.
Lindt wollte Schokoladenhasen und ein Schokorentier mit rotem Band in mehreren Farben, einen goldenen Schokohasen ohne Halsschmuck sowie ein goldenes Glöckchen mit rotem Band im Kampf gegen Nachahmer als Marke eintragen lassen.
Typische Form von Schokolade
"Diese Formen (...) haben keine Unterscheidungskraft", entschieden die Richter und erläuterten, "dass ein Hase, ein Rentier und ein Glöckchen zu bestimmten Jahreszeiten, insbesondere zu Ostern und zu Weihnachten, typische Formen von Schokolade und Schokoladewaren sind". Viele Hersteller wickelten ihre Schokoprodukte in goldfarbene Folie. Es sei üblich, Schokotiere etwa mit Bändern und Glocken zu verzieren. "Als einfaches dekoratives Element hat das rote Band mit Glöckchen daher keine Unterscheidungskraft."
Der Schokoblock von Storck unterscheide sich nicht wesentlich von anderen Produkten. Die Form ermögliche es daher nicht, die Süßwaren der Westfalen von denen anderer Hersteller zu unterscheiden. Gegen die Entscheidung kann innerhalb von zwei Monaten Berufung eingelegt werden.
Bereits seit Jahren schwelt in Deutschland ein Streit um den "Schokohasen" von Lindt - der aber nichts mit dem Luxemburger Fall zu tun hat. Mehrmals verwies der Bundesgerichtshof den Fall an das Oberlandesgericht Frankfurt zurück - zuletzt im Juli. Der Schutz des "Goldhasen" müsse neu bestimmt werden. Lindt wirft nach früheren Angaben der bayerischen Confiserie Riegelein vor, einen allzu ähnlichen Goldhasen im Angebot zu haben und damit das Markenrecht zu verletzen.
mik/dpa-AFX
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