Berlin - Verbraucher bekommen mehr Rechte und werden besser vor Abzocke geschützt. Entsprechende neue Gesetze hat der Bundesrat am Freitag verabschiedet. Durch das neue Gesetz zur Verbraucherinformation sollen Bürger schneller, umfassender und günstiger informiert werden. Zudem stimmte die Länderkammer der Reform des Telekommunikationsrechts zu. Dadurch werden teure Warteschleifen eingeschränkt.
Die Gesetzesnovelle zur Verbraucherinformation tritt im September in Kraft und macht es Bürgern wesentlich einfacher, von Behörden Informationen zu Lebensmitteln, Futtermitteln, Haushaltsgeräten, Möbeln und anderen Gegenständen erhalten. Diese sollen dann in der Regel kostenfrei sein. Auch die Anfragen bei Behörden sollen erleichtert werden.
Bereits seit 2008 bestand die Möglichkeit, Auskunft zu bestimmten Produkten zu erhalten. Für einfache Auskünfte konnten die Behörden aber Gebühren von fünf bis 25 Euro erheben, für aufwändige Anfragen sogar bis 250 Euro. Mit der Novelle sind nun Anfragen mit einem Verwaltungsaufwand bis 250 Euro und Anfragen zu Rechtsverstößen bis tausend Euro Verwaltungsaufwand kostenfrei.
Mit dem Gesetz verbunden sind auch schnellere Informationen für Verbraucher bei Lebensmittelskandalen. Kommt es zu Rechtsverstößen, weil Grenzwerte überschritten werden, müssen die Lebensmittelkontrolleure selbst die Öffentlichkeit aktiv informieren. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften oder Verbrauchertäuschungen müssen sie diese ebenfalls zwingend aktiv veröffentlichen, wenn ein Bußgeld von mindestens 350 Euro für das Unternehmen zu erwarten ist.
Die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch kritisierte, auch nach der Novelle liege es im Ermessen der Behörden, die Verbraucher zu informieren. Daran änderten auch die Neuerungen im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch nichts. Zuletzt hatte ein Hygieneskandal bei der bayerischen Großbäckerei Müller für Aufsehen gesorgt. In den Produktionshallen der Firma wurden Kakerlaken und Mäusekot gefunden. Behörden hatten Hinweise auf Mängel, die nie veröffentlicht wurden.
Kostspielige Warteschleifen beim Telefonieren werden bald verboten
Ein weiteres vom Bundesrat verabschiedetes Gesetz soll Verbraucher bei der Telekommunikation besser schützen. Warteschleifen sollen kostenlos werden, der Wechsel zu einem neuen Anbieter, die Mitnahme von Rufnummern und Umzüge einfacher werden.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
mmq/dapd/AFP
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