Berlin - Dieser Punkt des Aktionsplans wird unerwartet schnell umgesetzt: Nachdem sich die schwarz-gelbe Koalition lange geweigert hatte, die Namen von Firmen zu veröffentlichen, die in einen Lebensmittelskandal verwickelt sind, schafft sie jetzt die gesetzliche Grundlage dafür. Schon am späten Donnerstagabend soll eine entsprechende Änderung des Lebensmittelgesetzbuchs verabschiedet werden, wie SPIEGEL ONLINE aus Regierungskreisen erfuhr.
Künftig sollen Behörden die Hersteller von Lebensmitteln mit falschen Inhaltsangaben veröffentlichen können, wenn "der hinreichende Verdacht besteht", dass "in nicht unerheblichem Maße" gegen die Kennzeichnungspflicht verstoßen wurde. Demnach sollen Lebensmittelbehörden die Hersteller von Fertigprodukten auch dann anprangern können, wenn sie wegen des Vergehens mit einem Bußgeld unter 350 Euro oder gar keinem Bußgeld belegt werden. Bei darüber hinausgehenden Strafen sind die Behörden weiterhin sogar dazu verpflichtet, die Öffentlichkeit zu informieren.
Dies könnte für große Einzelhandelsketten wichtig sein, die Fertigprodukte unter eigenem Namen verkaufen, aber nicht selbst herstellen, sondern von anderen Unternehmen kaufen. In diesen Fällen liegt keine Täuschung vor, da sie nicht - wie im Pferdefleisch-Skandal - nicht angegebene Zutaten in die Fertiggerichte gemischt haben. Allerdings kann ihnen der Vorwurf der Fahrlässigkeit gemacht werden.
Das Bundesverbraucherschutzministerium teilte unterdessen erste Ergebnisse der Lebensmitteluntersuchungen mit. Demnach wurden bislang 1323 Proben analysiert, wobei in 79 Fällen Pferdefleisch nachgewiesen wurde. 33 Proben wurden auf Medikamentenrückstände untersucht, die Tests verliefen negativ.
nck/Reuters
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