Steuererklärung Was neu ist - und wie Sie sich eine Erstattung vom Finanzamt sichern
Die Finanzverwaltung will den Deutschen ihre Steuererklärungen erleichtern: Belege und Kontoauszüge müssen nicht mehr eingereicht werden. Sortiert sein wollen sie trotzdem. Und das lohnt sich.
Nur rund die Hälfte aller Steuerpflichtigen muss eine Steuererklärung abgeben. Mein Rat: Tun Sie es trotzdem. Denn für die meisten lohnt es sich. Fast 90 Prozent der Steuerzahler bekamen zuletzt Geld zurück. Das Finanzamt erstattet im Schnitt mehr als 900 Euro.
Und in diesem Jahr lohnt es sich noch etwas mehr. Mit den folgenden Hinweisen und Tipps geht es etwas schneller und Sie holen sich 2017 zu viel bezahlte Steuern zurück.
Belege unerwünscht
Bei der Steuererklärung 2017 müssen Sie erstmals nicht mehr alle Belege abgeben, sondern nur noch aufbewahren. Falls Sie während des Jahres Ihre Quittungen schon in unterschiedlichen Mappen abgelegt haben, sollte Ihre Steuererklärung wesentlich weniger Zeit kosten, denn das Kopieren entfällt. Falls das Finanzamt Belege sehen möchte, meldet es sich bei Ihnen und erst dann reichen Sie diese ein.
Wenn Sie den Steuerbescheid erhalten, müssen Sie die Unterlagen noch mindestens ein Jahr lang aufheben, damit das Amt im Zweifel nachkontrollieren kann.
Am besten erstellen Sie die Steuererklärung mithilfe eines Steuerprogramms. Wenn Sie die für Sie passende Steuersoftware gefunden haben und damit gut zurechtkommen, dann lohnt es sich meist, dem Produkt treu zu bleiben. Mit der 2018er-Version können Sie viele Vorjahresdaten übernehmen und wo notwendig aktualisieren. Wenn sich im Vergleich zur jüngsten Steuererklärung Ihre Verhältnisse kaum geändert haben, dann geht die Erklärung damit recht fix - und ohne Behördendeutsch.
Das automatische Finanzamt
Außerdem will das Amt Ihre Steuererklärung künftig deutlich schneller bearbeiten. Die Finanzverwaltung baut seit einiger Zeit ein Risikomanagementsystem auf, in dem Steuerpflichtige nach Steuerausfall-Gesichtspunkten klassifiziert werden. Je weniger Geld das Finanzamt bei Ihnen verlieren kann, desto eher landet Ihr Fall bei der Maschine statt beim Finanzbeamten. Ihre Erklärung wird dann vollautomatisch bearbeitet. Die Finanzämter wollen perspektivisch so mit den meisten relativ einfachen Steuererklärungen verfahren und elektronisch gemeldete Daten besser nutzen. In Rheinland-Pfalz werden dafür seit Frühjahr 2017 sogar alle in Papierform eingehenden Steuererklärungen nachträglich eingescannt.
- Finanztip
Tenhagen hat zuvor als Chefredakteur 15 Jahre lang die Zeitschrift "Finanztest" geführt. Nach seinem Studium der Politik und Volkswirtschaft begann er seine journalistische Karriere bei der "Tageszeitung". Dort ist er heute ehrenamtlicher Aufsichtsrat der Genossenschaft. Bei SPIEGEL ONLINE schreibt Tenhagen wöchentlich über den richtigen Umgang mit dem eigenen Geld.
Haben Sie Zweifel an dem neuen automatischen Prüfmodus, können Sie dies verhindern. Dazu kreuzen Sie einfach auf dem sogenannten Mantelbogen Ihrer Steuererklärung an, dass sie eine manuelle Prüfung durch einen Finanzbeamten wünschen. Dafür gibt es dort die neue Zeile 98. Dort tragen Sie eine 1 ein.
Strittige Steuerurteile
In einigen Fällen kann es sich lohnen, Ihrer Steuererklärung ein Beiblatt hinzuzufügen und darauf zu schreiben: "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung". Dann erklären Sie kurz und bündig Ihre Situation und die Ausgaben, die das Finanzamt anerkennen soll. Diese Anlage müssen Sie immer dann erstellen, wenn Sie steuerrechtlich umstrittene Abzugspositionen haben. Beispiel: Sie erfahren von einem steuerzahlerfreundlichen Urteil, doch das Finanzamt sieht das (noch) anders und wendet es (noch) nicht an. Hier zwei praktische Fälle:
- Fall 1: Studierende, die die Ausbildungskosten für ihr Erststudium statt als Sonderausgaben als vorweggenommene Werbungskosten angeben. In diesem Fall könnte das Finanzamt im Steuerbescheid einen Verlust feststellen. Der Trick dabei: Die Studierenden könnten diesen Verlust später mit ihrem ersten Einkommen verrechnen und so die künftige Steuerlast senken. Der Bundesfinanzhof hält dies für gerechtfertigt, aber die Finanzverwaltung nicht. Sie hat das Bundesverfassungsgericht angerufen und so folgen die Finanzämter in ihrer Steuerpraxis dem Urteil des Bundesfinanzhofs bislang nicht.
- Fall 2: Arbeitnehmer, die einen zweiten Wohnsitz am Ort der Arbeitsstelle brauchen. Bis zu 1000 Euro im Monat können solche Arbeitnehmer mit einer doppelten Haushaltsführung für Miete, Nebenkosten und Zweitwohnungssteuer absetzen. Auch die Einrichtung der Zweitwohnung fällt darunter. Wenn Sie solche Einrichtungskosten allerdings zusätzlich absetzen wollen, berufen Sie sich auf ein noch ausstehendes Verfahren beim Bundesfinanzhof (Az. VI R 18/17).
Das Ziel solcher ergänzenden Angaben: Das Finanzamt soll den Steuerbescheid in diesen Fragen offenhalten. Falls dann die Gerichte in Zukunft in Ihrem Sinne entscheiden, muss Ihr Steuerbescheid geändert werden - und Sie bekommen nachträglich Geld.
Fahrtkosten und Computer
Kommen wir zu den Standards: Falls Sie höhere berufliche Ausgaben hatten, dann geben Sie diese in der Steuererklärung als Werbungskosten an. Denn der Arbeitgeber berücksichtigt im gesamten Jahr nur den Arbeitnehmer-Pauschalbetrag in Höhe von 1.000 Euro. Diesen überschreiten viele recht schnell. Beispiel Fahrtkosten: Wenn Sie an 230 Tagen im Jahr 30 Kilometer (einfache Strecke) zur Arbeit gefahren sind, können Sie allein mit der Entfernungspauschale bereits 2.070 Euro Werbungskosten ansetzen. Hinzu kommen Ihre selbst bezahlten Fortbildungskosten und die Abschreibung für den privat gekauften, aber beruflich genutzten Computer. Und, und, und.
Vorsorge und Krankheitskosten
Ihre Versicherungsbeiträge und anderen Vorsorgeaufwendungen senken als Sonderausgaben Ihre zu zahlende Einkommensteuer, die Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen. Und auch mit privaten Kosten können Sie kräftig Steuern sparen, zum Beispiel den Koch für Ihre Garten-Party oder den Gassi-geh-Service für Ihre Hunde. Der Fiskus fördert eine Reihe an Dienstleistungen im oder für den Haushalt. Die Arbeiten müssen in Ihrer Wohnung, Haus oder auf dem dazu gehörenden Grundstück ausgeführt werden. Dies gilt sogar für Ihre Ferienwohnung in Spanien oder einem anderen EU-Land.
Haushalt und Handwerker
Absetzbar sind Leistungen, die üblicherweise Sie oder ein anderes Familienmitglied erledigen könnten. Beispiele hierfür sind: Putzen, Laubblasen, Winterdienst (auch auf öffentlichen Gehwegen), Gartenarbeiten, häusliche Kinder- und Tierbetreuung und auch Pflegedienstleistungen. Das Finanzamt berücksichtigt bei den haushaltsnahen Dienstleistungen Kosten bis zu 20.000 Euro. Ein Fünftel davon, also bis zu 4.000 Euro, können Sie von der Steuer abziehen.
Ähnlich funktioniert es mit den Handwerkerkosten: Absetzbar sind bis zu 6.000 Euro an Arbeits- und Fahrtkosten von Handwerkern, die in Ihrem Haushalt tätig werden. Zum Beispiel für den Fliesenleger, den Elektriker, die Badsanierungsarbeiten, den Schlüsseldienst oder die Reparatur von Elektrogeräten. Sie benötigen jedoch eine Rechnung, die die Arbeitskosten separat ausweist und Sie müssen den Rechnungsbetrag überweisen (nicht bar zahlen). So können Sie sich mit Handwerkerleistungen eine Steuererstattung bis zu 1.200 Euro sichern.
Beachten Sie die Frist
Noch haben Sie genügend Zeit für Ihre Steuererklärung 2017. Für diejenigen, die eine abgeben müssen, gilt der 31. Mai 2018 als letzter Termin, in Rheinland-Pfalz der 31. Juli. Geben Sie jedoch freiwillig ab, könnten Sie sich bis Ende 2021 Zeit lassen.
Ohnehin ist es so, dass die Rechner der Finanzämter erst im März richtig zu laufen beginnen, weil erst dann alle Daten von Ämtern, Arbeitgebern und anderen Einrichtungen vorliegen müssen, die das Finanzamt für die Prüfung braucht. Gehen Sie es trotzdem schon mal an. Falls Sie doch noch irgendeinen Schrieb benötigen, gibt es dann keinen Stress.