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Stromanbieter Behörden wussten schon 2009 von drohender Teldafax-Pleite

Teldafax-Sitz in Troisdorf: Brisanter Prüfbericht des Hauptzollamts Düsseldorf Zur Großansicht
DPA

Teldafax-Sitz in Troisdorf: Brisanter Prüfbericht des Hauptzollamts Düsseldorf

Der Stromanbieter Teldafax war bereits 2009 praktisch zahlungsunfähig. Die Kunden wussten davon nichts - die Finanzbehörden dagegen laut "Süddeutscher Zeitung" sehr wohl. Die Beamten versäumten es jedoch, die Verbraucher über die drohende Pleite zu informieren.

München - Für Kunden, die ihr Geld verloren haben, muss es wie Hohn klingen: Die drohende Pleite des Stromanbieters Teldafax war den Behörden offenbar frühzeitig bekannt. Das berichtet die "Süddeutsche Zeitung" und beruft sich auf einen internen Prüfbericht des Hauptzollamts Düsseldorf von September 2009. Die Firma schuldete dem Staat damals bereits 28,3 Millionen Euro, hatte so gut wie kein Vermögen und war "bilanziell überschuldet". Mehrere Maßnahmen, die Teldafax versprochen habe, seien "nicht realisiert" worden.

Laut der Zeitung finanzierte das Unternehmen seine Kosten mit Vorauszahlungen neuer Kunden. Ein Schneeballsystem, dessen Ende nur eine Frage der Zeit war. Brisante Erkenntnisse der Behörden, doch die Verbraucher bekamen davon nichts mit. Teldafax konnte also weiter fleißig neue Kunden werben.

Erst am 14. Juni dieses Jahres meldete der Stromanbieter Insolvenz an. Kurze Zeit später wurde die Belieferung der Kunden mit Strom und Gas ausgesetzt. 750.000 Kunden und weitere Gläubiger verloren vorerst eine halbe Milliarde Euro. Laut Gericht handelt es sich wahrscheinlich um das bundesweit größte Verfahren dieser Art. Die weitaus größte Zahl der Teldafax-Gläubiger dürften Stromkunden sein, die noch auf Rückzahlungen warten. Darüber hinaus sind Lieferanten und Mitarbeiter betroffen.

Warum erstatteten die Beamten nicht Anzeige?

Das Hauptzollamt Düsseldorf und das übergeordnete Finanzministerium wollten den Bericht auf Anfrage weder dementieren noch bestätigen. Aufgrund des Steuergeheimnisses und des laufenden Verfahrens könne man zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen.

In dem Bericht der "SZ" wird aber mit Recht die Frage gestellt, warum die Finanzbehörden nichts unternommen haben, um Verbraucher zu warnen. Möglichkeiten hätte es gegeben.

So hätten die Beamten bei Verdacht auf Insolvenzverschleppung oder Betrug Anzeige erstatten können. Die daraufhin mit Sicherheit einsetzende Berichterstattung hätte wohl viele Verbraucher davon abgehalten, einen Vertrag bei Teldafax zu unterzeichnen.

cte/dapd

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insgesamt 98 Beiträge
UbuRoy 20.09.2011
Kann ich jetzt die Behörden wegen Blödheit verklagen? Die rund 1000 Euro wird's trotzdem nicht zurückgeben. Aber danke für die Information...
Kann ich jetzt die Behörden wegen Blödheit verklagen? Die rund 1000 Euro wird's trotzdem nicht zurückgeben. Aber danke für die Information...
gaiusbonus 20.09.2011
Eine weitere Anekdote der Bananen Republik Deutschland für die sich a: Nie ein Staatsanwalt interessieren wird, oder ein Staatsanwalt gemäß der ihm übertragenen Verpflichtung seines Amtes handelt. Und b: Wieder eine Geschichte [...]
Zitat von sysopDer Stromanbieter Teldafax war bereits 2009 praktisch zahlungsunfähig. Die Kunden wussten davon nichts -*die Finanzbehörden dagegen laut "Süddeutscher Zeitung" sehr wohl. Die Beamten versäumten es jedoch, die Verbraucher über die drohende Pleite zu informieren. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,787230,00.html
Eine weitere Anekdote der Bananen Republik Deutschland für die sich a: Nie ein Staatsanwalt interessieren wird, oder ein Staatsanwalt gemäß der ihm übertragenen Verpflichtung seines Amtes handelt. Und b: Wieder eine Geschichte von der wir alle denken, dass die Nutznießer dieses Skandals sich ja sowieso wieder mit den Früchten Ihrer kriminellen Handlung in aller Seelenruhe aus dem Rampenlicht stehlen können. Ist es nicht so?
bunterepublik 20.09.2011
Sicherlich hätte man eine Anzeige erstatten können. Hier wird aber wieder seitens der Presse sehr verkürzt gedacht. Hätte sich der Verdacht nun eben nicht erhärtet und wäre das Unternehmen aufgrund einer falschen [...]
Sicherlich hätte man eine Anzeige erstatten können. Hier wird aber wieder seitens der Presse sehr verkürzt gedacht. Hätte sich der Verdacht nun eben nicht erhärtet und wäre das Unternehmen aufgrund einer falschen Berichterstattung ins Trudeln geraten oder gar Pleite gegangen (wer hätte noch Verträge abgeschlossen), wäre wieder ein großes "Hallo" gewesen, wie damals bei Birkel oder jüngst bei EHEC. Wie hätte da die Presse geschrieen. Im Nachhinein ist man immer schlauer, bleibt da nur zu sagen. Oder: wie man es macht, ist es falsch. Da ist klar, dass man dann lieber nix macht, liebe Presse.
regensommer 20.09.2011
Das ist typisch für Staatsbehörden. Der Verbraucher und dessen Schutz sind nach wie vor ein lästiges Kapitel. Vermutlich hofften die Behörden, noch an den einen oder anderen Euro heran zu kommen. Wohlwissend, dass das auf [...]
Das ist typisch für Staatsbehörden. Der Verbraucher und dessen Schutz sind nach wie vor ein lästiges Kapitel. Vermutlich hofften die Behörden, noch an den einen oder anderen Euro heran zu kommen. Wohlwissend, dass das auf Kosten vieler künftiger Kunden geht. Aber was will man von Behörden erwarten, die mit Kriminellen zusammenarbeitet und deren Diebesgut aufkauft.
jocurt 20.09.2011
der Gesetzgeber sieht dann für die Firma eine Klagemöglichkeit auf Schadenersatz vor, letztendlich wegen Öffenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Ist doch bei jedem Konkurs so. Man denke mal an die Klage Kirch gegen DB, die [...]
Zitat von sysopDer Stromanbieter Teldafax war bereits 2009 praktisch zahlungsunfähig. Die Kunden wussten davon nichts -*die Finanzbehörden dagegen laut "Süddeutscher Zeitung" sehr wohl. Die Beamten versäumten es jedoch, die Verbraucher über die drohende Pleite zu informieren. http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/0,1518,787230,00.html
der Gesetzgeber sieht dann für die Firma eine Klagemöglichkeit auf Schadenersatz vor, letztendlich wegen Öffenlegung von Geschäftsgeheimnissen. Ist doch bei jedem Konkurs so. Man denke mal an die Klage Kirch gegen DB, die Klagen der Fleischverweser und die jetzt die Gaststättengammelfleischdiskussion. jedesmal kann der "Offengelegte" Klage erheben. Das recht ist so angelegt, da kann ein Beamter nix dafür. Übrigens ich bin keiner, aber soviel Rechtsverständnis sollte man als mündiger Journalist und Verbraucher schon haben.
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Anbieterwechsel - so funktioniert's
Der Wechsel des Stromanbieters ist sehr einfach. Für die Formalitäten braucht man nur wenige Minuten. Im Kern gilt das Gleiche auch für Gaskunden, wobei der Markt hier aber erst langsam in Bewegung kommt. Wechselwillige Kunden sollten Folgendes beachten.





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