Wirtschaft


Urteil: Firmen müssen Niedrigverdienern Überstunden bezahlen

Wer wenig verdient und viele Überstunden macht, hat ein Anrecht auf deren Vergütung. Das Bundesarbeitsgericht hat einem Lagerleiter die Bezahlung seiner Mehrarbeit zugesprochen. Der Mann sammelte 968 Überstunden an.

Erfurt - Das Bundesarbeitsgericht hat Arbeitnehmern mit niedrigen Einkommen in der Regel eine zusätzliche Vergütung von Überstunden zugesprochen. Im konkreten Fall ging es um einen Lagerleiter aus Sachsen-Anhalt. Er hatte geklagt, weil seine Firma ihm Mehrarbeit nicht bezahlen wollte. Im Zeitraum von 2006 bis 2008 hatte der Mann 968 Überstunden geleistet.

Dem Mann stehe die Bezahlung dafür zu, urteilten die Richter. Eine objektive Vergütungserwartung für geleistete Überstunden bestehe regelmäßig dann, "wenn der Arbeitnehmer kein herausgehobenes Entgelt bezieht", begründeten sie ihre Entscheidung.

Der Kläger war für ein monatliches Bruttoentgelt bei einer Spedition tätig. Im Arbeitsvertrag wurde eine Wochenarbeitszeit von 42 Stunden vereinbart. Bei betrieblichem Bedarf sollte der Arbeitnehmer zu Mehrarbeit ohne besondere Vergütung verpflichtet sein. "Angesichts der Höhe des vereinbarten Bruttoentgelts war die Leistung von Überstunden nur gegen eine zusätzliche Vergütung zu erwarten", erklärten die Bundesrichter. Der Vergütungsausschluss per Vertrag sei unwirksam.

(Aktenzeichen: 5 AZR 765/10)

mmq/dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Verbraucher & Service
alles zum Thema Arbeitsrecht

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Mittwoch, 22.02.2012 – 19:04 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
Weshalb Ihr Chef Sie feuern darf
Ich nehme meinen Hund mit ins Büro.

Ob das erlaubt ist, hängt vom Arbeitgeber ab. Er kann sich auf das Hausrecht berufen und es dem Mitarbeiter verbieten, den Hund mit ins Büro zu nehmen. Hält sich der Angestellte nicht an ein Verbot, kann das im Wiederholungsfall zur Abmahnung und dann auch zur Kündigung führen. "Hat der Chef aber jahrelang den Hund im Büro geduldet, kann er das nicht plötzlich ohne sachlichen Grund verbieten", sagt Volker Schneider, Fachanwalt für Arbeitsrecht in der Wuppertaler Kanzlei GKS.

Ich habe ein Glas mit einem Goldfisch auf meinen Schreibtisch stehen.

"Im Prinzip ist das kein Grund für eine Abmahnung oder gar Kündigung", sagt Rechtsanwalt Schneider. "Bei einem Goldfisch überwiegen wohl die Persönlichkeitsrechte des Arbeitnehmers gegenüber dem Hausrecht des Arbeitgebers." Der Goldfisch sei vergleichbar mit persönlichen Gegenständen wie Fotos oder Blumen, die der Arbeitgeber auch nicht verbieten könne.

Ich habe ein Foto meiner Freundin im Bikini auf meinen Schreibtisch stehen.

Das ist ein grenzwertiger Fall. Normalerweise überwiegt bei Fotos das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers. Sind die Bilder jedoch anstößig, könnte das ein Grund für eine Abmahnung sein. Dasselbe gilt für Pin-ups: Sie müssen vom Arbeitgeber nicht geduldet werden. Selbst wenn sie sich zum Beispiel in einem Spind befinden.






TOP



TOP