Wirtschaft


Urteil in Frankfurt: Makler dürfen lügen

Die Angaben von Maklern zur Wohnfläche sind laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht bindend. Im konkreten Fall müssen die Bewohner die volle Miete zahlen, obwohl die Wohnung kleiner ist als in einer Annonce angepriesen.

Mietvertrag: Vorsicht bei Angaben des MaklersZur Großansicht
dapd

Mietvertrag: Vorsicht bei Angaben des Maklers

Frankfurt am Main - Mieter einer Wohnung dürfen sich beim Abschluss des Vertrags nicht auf die Informationen des Maklers verlassen. Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass Angaben von Immobilienmaklern zur Größe einer Mietwohnung grundsätzlich nicht bindend seien. Die Richter erklärten damit die Mietminderung eines Wohnungsmieters für rechtswidrig und gaben der Zahlungsklage des Hauseigentümers statt.

In einer Internet-Annonce des Maklers hatte gestanden, dass die betroffene Wohnung eine Fläche von 74 Quadratmetern hat und 920 Euro Miete im Monat kosten soll. Nach dem Einzug stellten die Mieter jedoch fest, dass die Wohnung tatsächlich nur 62 Quadratmeter umfasst. Sie kürzten die Zahlungen entsprechend.

Der Wohnungseigentümer berief sich vor Gericht jedoch mit Erfolg auf den Mietvertrag, in dem keine konkrete Größe der Wohnung vereinbart worden war. Das Gericht stellte dazu fest: "Die alleinige Angabe der Wohnfläche in einer Annonce genügt nicht, wenn im Mietvertrag kein Hinweis auf die Wohnungsgröße enthalten ist." Die Mieter müssen die einbehaltene Miete nun nachzahlen.

dpa

Diesen Artikel...
Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.
Auf anderen Social Networks teilen
  • Xing
  • LinkedIn
  • Tumblr
  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Digg
  • reddit
insgesamt 210 Beiträge
frunabulax 09.11.2012
Blöde, reißerische Überschrift. Es ist eine ganz simple Tatsache, dass wichtige Dinge wie z.B. die Wohnungsgröße in einen Vertrag gehören. Wie kann man so dämlich sein und sich auf eine mündliche Aussage verlassen ohne diese in [...]
Blöde, reißerische Überschrift. Es ist eine ganz simple Tatsache, dass wichtige Dinge wie z.B. die Wohnungsgröße in einen Vertrag gehören. Wie kann man so dämlich sein und sich auf eine mündliche Aussage verlassen ohne diese in den Vertrag schreiben zu lassen?
kone 09.11.2012
Nur weiter so! Jetzt wird mangelnde Seriosität also auch schon juristisch unterstützt! Ich weiß nicht, wohin diese Aufweichung traditioneller Werte noch führen soll. Auch wenn der Mieter prinzipiell sicher auch selbst in der [...]
Nur weiter so! Jetzt wird mangelnde Seriosität also auch schon juristisch unterstützt! Ich weiß nicht, wohin diese Aufweichung traditioneller Werte noch führen soll. Auch wenn der Mieter prinzipiell sicher auch selbst in der Verantwortung steht, muss er sich doch bei einem schriftlichen Angebot auch auf dessen Stichhaltigkeit verlassen können.
isolde_trinken 09.11.2012
ein Kilo Kaffee bewerbe und anschließend 800gr verkaufe ist das ok, solange keine Gewichtsangabe auf der Packung ist? Wenn ich mir vorstelle, dass Makler und Vermieter damit durchgekommen sind, wird mir ganz schlecht!
ein Kilo Kaffee bewerbe und anschließend 800gr verkaufe ist das ok, solange keine Gewichtsangabe auf der Packung ist? Wenn ich mir vorstelle, dass Makler und Vermieter damit durchgekommen sind, wird mir ganz schlecht!
turbi 09.11.2012
Und wofür bekommen dann Makler ihre Provision?
Und wofür bekommen dann Makler ihre Provision?
kuac 09.11.2012
Das ist ja interessant. Die Lebensmittelhändler können nun auf ihren Anzeigenblättern eine andere Preisangabe machen als tatsächliche Kosten im Laden.
Zitat von sysopDie Angaben von Maklern zur Wohnfläche sind laut einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt nicht bindend. Im konkreten Fall müssen die Bewohner die volle Miete zahlen, obwohl die Wohnung kleiner ist als in einer Annonce angepriesen. Urteil: Makler dürfen bei Immobilien lügen - SPIEGEL ONLINE (http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/urteil-makler-duerfen-bei-immobilien-luegen-a-866340.html)
Das ist ja interessant. Die Lebensmittelhändler können nun auf ihren Anzeigenblättern eine andere Preisangabe machen als tatsächliche Kosten im Laden.
News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Verbraucher & Service
alles zum Thema Immobilienmarkt

© SPIEGEL ONLINE 2012
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



  • Freitag, 09.11.2012 – 15:05 Uhr
  • Drucken Versenden Feedback
  • Kommentieren | 210 Kommentare
Buchtipp

Kleine Typologie der Makler
Jeder Großstädter kennt zahlreiche Geschichten über abenteuerliche Wohnungsvermittlungen. Makler spielen dabei fast immer eine Rolle. Eine vollkommen unrepräsentative Umfrage in der Redaktion von SPIEGEL ONLINE hat ein paar dieser Geschichten ans Tageslicht gebracht - subjektive, selbst erlebte Einzelfälle allesamt.





TOP



TOP