Berlin - Eigentlich wollte die Bundesregierung dafür sorgen, dass Anleger nicht noch einmal so viel Geld verlieren, wie mit den Lehman-Zertifikaten nach der spektakulären Pleite der Bank im September 2008. Banken müssen seit 2010 ihren Kunden eine detaillierte schriftliche Zusammenfassung ihrer Beratungsgespräche aushändigen, um sie so vor falschen Anlageentscheidungen schützen.
Seit vergangenem Juli sind Kundenberater von Banken und Sparkassen zudem verpflichtet, den Sparern Informationsblätter zu den von ihnen empfohlenen Produkten auszuhändigen. Diese so genannten Beipackzettel sollen erkennbar machen, welche Kosten und Risiken mit einer Geldanlage verbunden sind - in vielen Fällen werden diese Blätter aber noch nicht vergeben.
Vor allem an die Protokollvorschriften hält sich dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) zufolge kaum ein Berater. In einem aufwendigen Verfahren haben die Verbraucherschützer Tester losgeschickt, die sich in 50 verschiedenen Bankfilialen beraten ließen. Die Testkunden erzählten in jedem Gespräch die gleiche Geschichte, damit alle Finanzberater ihre Anlageempfehlungen auf der gleichen Grundlage geben. Das Ergebnis der Beratungen ist der Studie zufolge ernüchternd: "Die Protokollierung der Anlageberatung in ihrer jetzigen Praxis ist nicht geeignet, den Ablauf und die Inhalte der Beratungsgespräche vollständig und richtig wiederzugeben."
Kein einziges Protokoll, schreiben die Verbraucherschützer, habe alle relevanten Informationen enthalten. Zudem hätten die getesteten Banken in rund 20 Prozent der Fälle Beratungsprotokolle trotz Nachfrage der Kunden nicht ausgehändigt.
Einige der wichtigsten Kritikpunkte in der Studie:
Die Mängel seien deshalb so problematisch, schreiben die Verbraucherzentralen, weil die Protokolle für Bankkunden die einzige Möglichkeit seien, eine Falschberatung nachzuweisen. Banken wiederum hätten ein Interesse daran, die Beratungsprotokolle so zu gestalten, dass die Haftungsrisiken minimiert würden. Die Verbraucherschützer fordern die Bundesregierung und die Aufsichtsbehörde BaFin deshalb auf, die Protokollpflichten genauer zu fassen und besser zu kontrollieren.
nck
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