Karlsruhe - Die Kläger hoffen auf Entschädigung, Verbraucherschützer sogar auf ein Grundsatzurteil: Am Dienstag verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) über die Schadensersatzansprüche zweier deutscher Kleinanleger, die auf Empfehlung ihrer Bank Zertifikate der US-Pleite-Bank Lehman Brothers gekauft hatten.
Doch die Hoffnungen könnten enttäuscht werden. Laut einer vorläufigen Beurteilung sieht der BGH keine Schadensersatzansprüche der Anleger gegenüber der Hamburger Sparkasse. Eine Verletzung von Beratungspflichten sei bei vorläufiger Bewertung nicht erkennbar, sagte der Vorsitzende Richter bei der Eröffnung der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe. "Sollte es bei der bisher nur vorläufigen Beurteilung bleiben, wären die Revisionen der Kläger wohl zurückzuweisen."
Insbesondere war demnach zum Zeitpunkt des Verkaufs der Zertifikate in den Jahren 2006 und 2007 auch nicht erkennbar, dass bei Lehman das Risiko einer Insolvenz bestand. Der Vorsitzende Richter betonte, das Verfahren habe zwar in gewisser Weise eine Pilotfunktion. Dennoch seien die Umstände jedes einzelnen Verkaufs zu berücksichtigen.
Die beiden klagenden Anleger hatten auf Empfehlung der Hamburger Sparkasse jeweils für 10.000 Euro Anlageprodukte gekauft. Dabei handelte es sich um sogenannte Zertifikate, die von Lehman herausgegeben wurden. Als die Bank im September 2008 pleiteging, wurden die Papiere weitgehend wertlos. Nun verlangen die Anleger wegen angeblich mangelhafter Beratung von ihrer Sparkasse das Geld zurück.
Die beiden Kläger waren bereits vor dem Oberlandesgericht Hamburg gescheitert. Gegen die Hamburger Urteile hatten sie Revision vor dem BGH eingelegt. (Az. XI ZR 178/10 und XI ZR 182/10).
Laut Expertenschätzungen investierten mehr als 40.000 Bundesbürger auf Anraten ihrer Banken zwischen 10.000 und 50.000 Euro in die angeblich lukrativen Lehman-Zertifikate. Nach der Pleite der Bank verloren sie am Ende insgesamt etwa 750 Millionen Euro.
dab/dpa/dapd
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