Von Tom König
Als neulich der Wartungsdienst der Heizungsfirma kam, konnte ich den Termin individuell abstimmen. Auf dem Zettel des Schornsteinfegers, genauer gesagt: des Bezirksschornsteinfegermeisters (BzSchfM) wird diese Möglichkeit gar nicht erst erwähnt.
Warum auch? Der BzSchfM ist schließlich nicht irgendein dahergelaufener Rohrbläser. Er ist ein öffentlich beliehener Handwerker, der im Auftrag des deutschen Staates vermittels des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes (SchfHwG) darüber wacht, dass die für kleine und mittlere Feuerungsanlagen vorgeschriebenen Schornsteinfegerarbeiten durchgeführt und die Bundesimmissionsschutzverordnungen (BImSCHV) eingehalten werden.
Wer mit derart offiziösen Vollmachten ausgestattet ist, kann sich Kundenfreundlichkeit oder Zuvorkommenheit natürlich sparen. Denn jeder Eigentümer einer Feuerstätte ist nun einmal verpflichtet, selbige dem BzSchfM jährlich zu zeigen, auf das dieser die Feuerstättenschau ordnungsgemäß durchführen und die Ergebnisse in sein Kehrbuch eintragen kann.
Ich überlege kurz, den Termin einfach zu ignorieren. Ein kurzer Blick in das SchfHwG belehrt mich jedoch eines besseren. Bei den Schloten seiner Untertanen versteht der deutsche Staat offenbar keinen Spaß. Dem BzSchfM ist Zutritt zu gewähren, heißt es bereits in §1: "Das Grundrecht der Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) wird insoweit eingeschränkt."
"Des is a rechte Schlamperei!"
Am vereinbarten Tag erscheint der Rauchfangkehrer eine halbe Stunde zu spät. Er trägt einen schwarzer Anzug, weißes Halstuch und einen abgewetzten Zylinder. Meine Sorge, die gerade frisch geputzte Wohnung könnte von einem schmutzigen BzSchfM vollgerußt werden, erweist sich als unbegründet: Der Mann ist blitzsauber, was vermutlich daran liegt, dass er bei seiner Feuerstättenschau im Münchner Speckgürtel nur Hightech-Heizungsaggregate zu Gesicht bekommt.
Der BzSchfM führt einige Messungen durch. Das Gerät, das er hierfür verwendet, sieht genauso aus wie jenes, dass der private Wartungsdienst neulich benutzt hat. Im Keller entfährt ihm ein ärgerliches Schnaufen. "Des is a rechte Schlamperei!"
Ich betrachte interessiert das Rohr, auf das er zeigt. "Was denn?"
"Eahna Rohr des muaß gescheit verkoffert werdn. So gäht des net. Wenns Eahna da damit derwischn ."
Ich gelobe, den Vermieter über diesen brandgefährlichen Misstand in Kenntnis zu setzen. Der BzSchfM werkelt noch ein bisschen, nach zehn Minuten ist er fertig. Die Stirn unter seinem Zylinder wirft tiefe Falten, während er in sein Kehrbuch kritzelt. Ich glaube, die Sache mit der Verkofferung hat ihm irgendwie den Tag versaut.
Er hält mir ein Formular zur Unterschrift hin, murmelt etwas Unverständliches und verlässt dann das Haus.
"Das ist nur Münchner Grantelei"
Eine Woche später bekomme ich eine Rechnung für den Feuerstättenbescheid. Um die 60 Euro kostet so eine Stippvisite. Ich vergleiche die vom BzSchfM ermittelten Messwerte mit denen, die zuvor der private Wartungstechniker kalkuliert hat. Sie sind identisch, was bei baugleichen, vom TÜV geeichten Geräten und einer volldigitalen Heizungsanlage auch nicht verwunderlich ist.
Wegen der vom BzSchfM monierten Rohre rufe ich den Hauseigentümer an. "Der Schornsteinfeger sagt, die Verkofferung müsse neu gemacht werden."
Mein Vermieter lacht. Er kenne den Schornsteinfeger gut, dieser kehre und kontrolliere schon seit mehr als zwei Jahrzehnten in diesem Bezirk. "Der hat die neue Heizungsanlage schon fünfmal abgehakt. Letztes Jahr hat ihm plötzlich eine Kamintüre nicht gepasst. Denken Sie sich nix. Das ist nur Münchner Grantelei."
Vermutlich war es vor hundert Jahren in den kohlebeheizten, überbelegten Wohnblocks großstädtischer Arbeiterviertel eine gute Idee, regelmäßig zu kontrollieren. Aber heute könnte der Ablesevorgang bei vielen modernen Anlagen vollautomatisch erfolgen, zudem kommt ohnehin regelmäßig ein Wartungstechniker.
Vor einigen Jahren musste die Bundesrepublik auf Druck der EU ihr Schornsteinfegerwesen reformieren - seit Jahresbeginn gibt es deshalb das sogenannte Bezirksmonopol nicht mehr. Dieses garantierte dem BzSchfM bis dato, dass ihm keine Konkurrenz in die Kehre, Verzeihung, Quere kam. Ansonsten hat die Politik das verstaubte Gesetz, das 1935 von Sie-wissen-schon-wem erlassen wurde, weitgehend unangetastet gelassen. Die Kehrbezirke und die Bezirksschornsteinfeger existieren weiter. Auch die Pflicht, die Kamine moderner Öl- und Gasheizungen überprüfen zu lassen, bleibt bestehen.
In diesem Jahr darf ich mir meinen Schornsteinfeger also selbst aussuchen. Ich werde wieder den gleichen bestellen. Denn ich möchte zu gerne wissen, was er dann zu unseren völlig unveränderten Heizungsrohren sagt.
© SPIEGEL ONLINE 2013
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH