Berlin - Bisherige Vorschriften reichen offenbar nicht aus: Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) plant deutlich schärfere Gesetze gegen unerlaubte Telefonwerbung und dubiose Gewinnspiel-Dienste. Demnach sollen die Bußgelder, die die Bundesnetzagentur bei unerlaubten Werbeanrufen verhängen kann, von derzeit maximal 50.000 Euro auf bis zu 300.000 Euro erhöht werden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Das gehe aus einem Eckpunkte-Papier des Ministeriums hervor, aus dem die Zeitung zitiert.
Daneben sollen Verträge über Gewinnspiel-Dienste künftig nur noch wirksam sein, wenn sie schriftlich, per Fax oder per E-Mail geschlossen wurden. Bei diesen Diensten bietet eine Firma beispielsweise an, den Kunden gegen Entgelt bei diversen Gewinnspielen einzutragen.
Die Große Koalition hatte erstmals versucht, unerlaubte Telefonwerbung mit Bußgeldern zu bekämpfen. Um herauszufinden, wie wirkungsvoll die neuen Vorschriften waren, gab das Justizministerium eine Untersuchung in Auftrag. Demnach sind die Anrufe zwar seltener geworden, aber sie finden nach wie vor statt. Zugenommen haben jedoch Beschwerden über untergeschobene Verträge. Daraus könnten sich "monatliche Zahlungspflichten in Höhe vierstelliger Beträge ergeben", heißt es in dem Papier weiter.
Die Ministerin plant nun offenbar zu verbieten, dass diese Verträge allein mündlich geschlossen werden. Allerdings beschränkt Leutheusser-Schnarrenberger die Erfordernis eines schriftlichen Vertrages ausdrücklich auf Gewinnspiel-Dienste. Bei allen anderen telefonisch angebahnten Verträgen würde eine solche Vorschrift "über das Ziel hinausschießen", heißt es in dem Papier. Im Ministerium fürchtet man demnach, dass andernfalls auch seriöse Unternehmen vorsichtshalber dazu übergehen würden, bei jeder telefonischen Bestellung eine Bestätigung per Fax oder Mail zu verlangen, was Geschäfte unnötig verkomplizieren würde.
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