"Glen" = Scotch? Deutsches Gericht muss Whisky-Streit entscheiden
Der Streit um "Glen"-Whisky aus Deutschland geht in eine neue Runde. Das gälische Wort könnte Verbraucher in die Irre führen, urteilte der Europäische Gerichtshof. Dies zu prüfen, obliegt nun dem Hamburger Landgericht.
Die Bezeichnung "Glen" für Whisky aus Deutschland könnte nach Auffassung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) unter Umständen Verbraucher verwirren. Grund ist eine mögliche Verwechslungsgefahr mit schottischem Whisky.
Dies zu prüfen, sei jedoch Sache des zuständigen deutschen Gerichts, befanden die obersten EU-Richter in Luxemburg. Der Streit zwischen der schottischen Whisky-Vereinigung und einem schwäbischen Hersteller geht damit in die nächste Runde.
"Glen" kommt aus dem Gälischen und bedeutet so viel wie "schmales Tal". Etwa ein Viertel der Scotch-Whisky-Destillen sind nach dem jeweiligen Glen benannt.
Nach dem Willen der Luxemburger Richter muss das nationale Gericht nun prüfen, ob ein Durchschnittsverbraucher unmittelbar an die geschützte Angabe "Scotch Whisky" denke, wenn er ein ähnliches Produkt mit dem Namenszusatz "Glen" vor sich habe. Maßgeblich sei, ob "ein normal informierter, angemessen aufmerksamer und verständiger europäischer Durchschnittsverbraucher" durch den Namen veranlasst werde, einen Bezug zu dem geschützten Produkt herzustellen.
"Glen Buchenbach" aus Schwaben
Der schottische Whisky-Verband SWA hatte gegen ein Produkt der Waldhornbrennerei in Berglen bei Stuttgart geklagt, deren Whisky "Glen Buchenbach" heißt. Die schottische Organisation sieht eine unzulässige indirekte Verwendung der geschützten geografischen Angabe "Scotch Whisky". Das Wort "Glen" wecke eine Assoziation mit Schottland und schottischem Whiskey, findet der Verband. Das Landgericht Hamburg, vor dem der Fall zuvor verhandelt worden war, hatte das oberste EU-Gericht um Klärung gebeten.
Das Hamburger Landgericht hatte darauf verwiesen, dass nicht nur schottische, sondern auch Whiskys aus Kanada, Irland oder Deutschland den Namen "Glen" tragen.
Die schwäbische Brennerei hatte stets betont, dass neben der Bezeichnung "Glen Buchenbach" außerdem "Swabian Single Malt Whisky" und "Hergestellt in den Berglen" auf dem Etikett stehe.
Rechtssache C-44/17
brt/dpa/AFP