Karlsruhe - Die Gesundheitsreform der Großen Koalition ist in zentralen Punkten rechtens: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage von fünf privaten Krankenversicherungen gegen die Reform zurückgewiesen.

Patient, Ärztin bei Vorsorgeuntersuchung: Privatversicherung für alle
Damit bestätigten die obersten Richter das Reformwerk aus dem Jahr 2007. Dies bedeutet, dass die Privatkassen bei der Versorgung älterer und kranker Menschen stärker in die Pflicht genommen werden. Laut Urteil müssen die Versicherungen auch sogenannte schlechte Risiken wie etwa Menschen mit niedrigem Einkommen in einen Basistarif aufnehmen.
Die Berufsfreiheit der Unternehmen sei dadurch nicht grundlegend verletzt, befand der Erste Senat des Verfassungsgerichts. Zwar greife die Gesundheitsreform in die Berufsfreiheit ein. "Der Eingriff ist jedoch durch das Ziel gerechtfertigt, allen Bürgern einen bezahlbaren Krankenversicherungsschutz in der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung zu gewährleisten", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier bei der Urteilsverkündung am Mittwoch. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Gesundheitsreform mehr Wettbewerb zugunsten der gesetzlichen Krankenkassen.
Laut Gericht hat der Gesetzgeber aber die Pflicht, die Entwicklung der privaten Krankenversicherung zu beobachten. Sollte es in Zukunft zu existenziellen Problemen für die Unternehmen kommen, sei Berlin zu Korrekturen verpflichtet.
Der Basistarif kostet rund 570 Euro im Monat
Geklagt hatten die Victoria, die Axa und die Süddeutsche Krankenversicherung, der Debeka Versicherungsverein, die Allianz Krankenversicherung sowie drei privat versicherte Bürger. Sie wandten sich dagegen, dass die privaten Kassen seit diesem Jahr einen einheitlichen Basistarif anbieten müssen.
Doch nach den Worten des Gerichts ist der rund 570 Euro teure Tarif, der sich an den Leistungen der gesetzlichen Kassen orientiert, für Durchschnittsverbraucher nicht attraktiv. Der von den Privatkassen befürchtete massenhafte Wechsel sei daher nicht zu erwarten. Von den rund 8,4 Millionen Privatversicherten sind laut Presseberichten bislang erst etwa 6000 in den Basistarif gewechselt.
Die Unternehmen wollten vor Gericht außerdem dagegen vorgehen, dass Privatversicherte bei einem Wechsel des Anbieters zum Teil ihre Altersrückstellungen mitnehmen können. Desweiteren störten sich die Versicherungen daran, dass sie niemandem mehr kündigen dürfen. Die Gesundheitsreform bedeute eine "Zerstörung" des eigenen Geschäftsmodells.
Strengere Regel für junge Akademiker
Darüber hinaus kritisierten die Unternehmen die längeren Sperrfristen beim Wechsel von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung: Bisher mussten Arbeitnehmer nur ein Jahr lang mehr als 48.600 Euro brutto verdienen, bis sie in die private Krankenversicherung wechseln durften. Nun sind es drei Jahre.
Das Gericht hält die längere Frist für rechtens. So sollen etwa akademische Berufsanfänger, die zuvor als Schüler und Studenten jahrelang in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei familienversichert waren "und von den Leistungen der Solidargemeinschaft profitiert haben", nun als Beitragszahler für eine gewisse Zeit weiter "an die Solidargemeinschaft gebunden werden", heißt es im Urteil.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) hatte die Gesundheitsreform vor Gericht verteidigt. Die Gesetzesänderungen seien notwendig, weil die Privaten bisher vor allem junge und gesunde Menschen mit überdurchschnittlichem Einkommen versichert hätten. Chronisch Kranke erhielten unzumutbar hohe Risikoaufschläge oder würden abgelehnt, so dass deren Behandlungskosten von den gesetzlichen Krankenkassen geschultert werden müssten.
(Az.: 1 BvR 706/08 u.a.)
wal/Reuters/ddp/AFP/AP/dpa
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