Berlin - Geld-zurück-Garantie im Pleitefall: Staatliche Gläubiger sollen bei Firmeninsolvenzen künftig bevorzugt werden. Laut "Welt" arbeiten das Bundesfinanzministerium und das Bundesarbeitsministerium an einer Neufassung des Insolvenzrechts - mit folgenreichen Auswirkungen.
Im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz solle festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Finanzämter künftig vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von Pleitefirmen bedienen können. Für private Gläubiger wie zum Beispiel Handwerker bliebe dadurch praktisch nichts mehr übrig.
Die Pläne bedeuten eine radikale Abkehr vom bisherigen Recht - dabei war es erst 1999 reformiert worden. So hatte bis dahin das zuvor 100 Jahre gültige Gesetz das Insolvenzgeschehen in Deutschland geregelt. Eine Sanierung war darin praktisch nicht vorgesehen: Ging ein Unternehmen pleite, wurde es zerschlagen und abgewickelt - mit dem Staat als erstem Geldempfänger. Erst mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) wurde dieses Privileg abgeschafft und der Schwerpunkt des Rechtsrahmens auf den Erhalt der angeschlagenen Firmen gelegt.
Insolvenzverwalter sind entsetzt
Die Insolvenzverwalter-Gilde ist über die aktuellen Änderungspläne entsprechend entsetzt. "Die Rettung von insolventen Betrieben und damit von Arbeitsplätzen ist dann kaum noch möglich", sagte Daniel Bergner, der Geschäftsführer vom Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands (VID), der Zeitung.
Die Politik will sich laut Zeitung bislang nicht dazu äußern. "Das Haushaltsbegleitgesetz befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Daher kann ich zu Einzelheiten nichts sagen", sagte ein Sprecher des Finanzministeriums der "Welt".
Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hat dem Bericht zufolge indes andere Pläne. Erst kürzlich hatte die zuständige Ministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger einen "Diskussionsentwurf für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen" vorgelegt.
"Daran werden wir festhalten", sagte Christian Ahrendt, der rechtspolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, der Zeitung. Aus seiner Sicht widersprechen Staatsprivilegien den Vereinbarungen im Koalitionsvertrag. "Dort ist eindeutig die Gleichbehandlung aller Gläubiger festgeschrieben."
yes/dpa/ddp
Auf anderen Social Networks posten:
Das kann ich sehr gut nachempfinden. Das Insolvenzrecht und seine Auswirkungen einschliesslich Missbrauchsgefahren insgesamt ist ein sehr weites Feld. Möglicherweise ist der hier diskutierte politsche Vorstoß gar nicht so [...] mehr...
Sie sehen das falsch. Ich spreche ALS Unternehmer. Als Unternehmer, der sich ärgert, dass einstmals konkurrierende Pleitiers mit dem Porsche ihrer Ehefrau rumfahren, in der 10 Zimmer-Villa ihrer Ehefrau wohnen und sich von der [...] mehr...
Bei krimineller Vorgehensweise wird sich eine persönliche Haftung der Handelnden, bzw. bei Strohmännern der tatsächlichen Drahtzieher mitunter über § 826 BGB bzw. über § 823 Abs.2 BGB i.V.m. einem entsprechendem Schutzgesetz [...] mehr...
Entschuldigung, aber wir haben VOR Einführung des E-Bundesanzeigers in mehr als 1,5 Jahrzehnten Firmengeschichte jährlich weniger als 0,001 Umsatz-Promille (also quasi gar keine - ich erinnnere mich zuletzt an 1.500 Euro im Jahr [...] mehr...
Jup, die Durchgriffshaftung nach § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. mit Schutzgesetz (hier § 266a StGB). Diese tritt beim strafrechtlichen dinglichen Arrest neben den Arrestanspruch gegen die Juristische Person an sich. Dass sich natürlich [...] mehr...
HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:
| alles aus der Rubrik Wirtschaft | Twitter | RSS |
| alles aus der Rubrik Staat & Soziales | RSS |
| alles zum Thema Insolvenz | RSS |
© SPIEGEL ONLINE 2010
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH