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04.09.2009
 

Fangprämien

Ärzte und Kliniken wollen gemeinsam gegen Korruption vorgehen

Korruption in Kliniken: Vielen Ärzten fehlt das UnrechtsbewusstseinZur Großansicht
dpa

Korruption in Kliniken: Vielen Ärzten fehlt das Unrechtsbewusstsein

Nach Tagen gegenseitiger Schuldzuweisungen dämmert es Ärzten und Krankenhäusern, dass Korruption im Gesundheitswesen der Glaubwürdigkeit aller schadet. Jetzt sollen Clearingstellen in den Landesverbänden fragwürdige Verträge auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen.

Berlin - Für Bestechung darf kein Platz sein im Gesundheitswesen. Darüber waren sich die Verbände von Ärzten und Kliniken nach einem Spitzentreffen am Freitag in Berlin einig. Es sei nicht akzeptabel, wenn Leistung und Gegenleistung unverhältnismäßig seien oder Ärzte eine Vergütung für die Zuweisung von Patienten enthielten, erklärten die Bundesärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV). Die Verbände bezeichneten aber zugleich die Vorwürfe der vergangenen Tage, dass Ärzte und Kliniken in großem Stil mit Prämienzahlungen für die Einweisung von Patienten arbeiten würden, als "überzogen".

Die Verbände stimmten überein, Verstößen "mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln" nachzugehen und sie zu ahnden. Sie empfahlen ihren Landesorganisationen, paritätisch besetzte Clearingstellen einzusetzen. Diese könnten problematisch empfundene Vertragsangebote zur Zusammenarbeit von Ärzten und Krankenhäusern auf ihre rechtliche Zulässigkeit prüfen. Der Marburger Bund begrüßte dieses Vorhaben. "Das Vertrauen in die ärztliche Unabhängigkeit ist in den vergangenen Tagen häufig in Frage gestellt worden", erklärte der Vorsitzende der Ärzteorganisation, Rudolf Henke. Er sei froh, dass "die Beteiligten wieder miteinander reden und nicht nur übereinander".

Die Verbände verwiesen zudem darauf, dass der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren die Möglichkeiten der Zusammenarbeit zwischen niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern gezielt erweitert habe. Dazu gehörten insbesondere Integrationsverträge und die Möglichkeit für niedergelassene Ärzte, bis zu 13 Stunden pro Woche in Krankenhäusern zu arbeiten. Die dabei erbrachten medizinischen Leistungen dürften nur entsprechend den gesetzlichen und vertraglichen Möglichkeiten vergütet werden. Aus den gesetzlichen Bestimmungen resultierten auch Kommerzialisierung und übertriebene Wettbewerbsorientierung im Gesundheitswesen. Das sei wesentliche Ursache des Problems.

Der Frankfurter Staatsanwalt Alexander Badle sagte der "Wirtschaftswoche", er sei immer wieder entsetzt, "dass bei vielen Ärzten jegliches Unrechtsbewusstsein fehlt". Vor allem bei Radiologen sei der Druck hoch, viele Patienten zu durchleuchten, sagte der Jurist von der "Ermittlungsgruppe Betrug und Korruption im Gesundheitswesen". Ein MRT-Apparat etwa koste mindestens 750.000 Euro. "Nur ein paar große Praxen leisten sich diese Anschaffung", sagt Badle. Diese gingen "aggressiv an die niedergelassenen Ärzte" heran.

SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach sprach sich für schärfere Kontrollen der Abrechnungen und für ein Benotungssystem für Kliniken aus. Krankenhäuser und Ärzte sollten gesetzlich verpflichtet werden, Verdachtsfälle oder einschlägige Angebote bei den Aufsichtsbehörden zu melden, sagte Lauterbach dem "Kölner Stadt-Anzeiger". Auch müssten die Krankenkassen Abrechnungen zielgerichtet auf Korruptionsverdacht hin prüfen. Als das "vielleicht wichtigste Steuerungselement" bezeichnete Lauterbach einen Bewertungskatalog für Kliniken, auf den die Versicherten zurückgreifen können.

mik/AFP/dpa/AP

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insgesamt 119 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
18.09.2009 von Marlett5:

Mich würden hier mal schlicht und einfach Zahlen interessieren. Wieviele Fangprämien werden bezahlt, vom welchem Krankenhaus und vor allem wo? Hier bei uns gibt es das jedenfalls nicht. Gut, wir leben auf dem Land. Das [...] mehr...

18.09.2009 von amicus:

Jetzt tun Sie so, als ob es gerade die Ärzte sind, die bis an die Grenzen der Leistungsfähigkeit gehen und dafür trotzdem noch am Hungertuch nagen müssen. Ich gebe zu, der Arztberuf ist nicht jedermanns Sache und er erfordert [...] mehr...

18.09.2009 von MutzurLücke:

Haben Sie den Satz "Geld spielt keine Rolle." schon mal ernsthaft von Jemandem gehört, der Geld nicht im Überfluss hatte? Würden SIE ihn zu einem Privatarzt sagen, wenn die Rechnung nachher an Sie geht? Böse gesagt, [...] mehr...

14.09.2009 von Betonia:

1. Durch das, was gerade geschieht, durch Aufdecken. 2. Die Krankenhäuser haben anscheinend zuviel Geld. mehr...

14.09.2009 von Marlett5:

Was meinen Sie jetzt? Das derzeitge Honorarsystem für Kassenpatienten ist so ausgelegt, dass es schlicht unmöglich ist eine ordentliche Rechnung/Quittung zu schreiben. Von mir aus kann man das sofort ändern. Feste [...] mehr...

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Der Gesundheitsfonds

In den Gesundheitsfonds fließen alle Beiträge der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Für die rund 150 gesetzlichen Kassen setzt die Bundesregierung seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz fest. Zum 1. Januar 2011 wurde er von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttolohns erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeber wurde unabhängig von künftigen Beitragserhöhungen auf 7,3 Prozent eingefroren.

Aus den Einnahmen des Fonds wird den Kassen das Geld dann zugewiesen. Das Volumen ist für ein Jahr im Voraus fixiert. 2011 bekommen sie 178,9 Milliarden Euro. Für jeden Versicherten erhalten die Kassen je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand Zu- und Abschläge. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten mehr Geld als Kassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Erzielen die Kassen einen Überschuss, können sie eine Prämie an ihre Versicherten ausschütten. Die Entscheidung über deren Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung, monatlich oder jährlich, bleibt der Kasse überlassen.

Kassen, die mit den zugeteilten Mitteln nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag verlangen. Er wird vom Versicherten als feste Summe gezahlt. Theoretisch können die Kassen die Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe festsetzen. Mitglieder haben aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden, und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.






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