Wirtschaft



ThemaVer.diRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
23.09.2009
 

Neue Tarifkampf-Strategie

Bundesarbeitsgericht erlaubt Flashmobs

Flashmob auf dem Hamburger Rathausmarkt: Vom Mitmach-Netz getriebene GraswurzelbewegungenZur Großansicht
REUTERS

Flashmob auf dem Hamburger Rathausmarkt: Vom Mitmach-Netz getriebene Graswurzelbewegungen

Das Bundesarbeitsgericht stärkt eine neue Protestkultur: Es hat den Einsatz von Flashmobs im Arbeitskampf für rechtens erklärt. Die Aktionen, bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, seien von der im Grundgesetz verankerten Betätigungsfreiheit von Gewerkschaften gedeckt.

Erfurt - Sie organisieren ein Großgelage auf Sylt, bringen die Kanzlerin mit geballtem Jubel aus dem Konzept: Sogenannte Flashmobs (flash = Blitz; mob = Pöbel), bei denen Bürger über das Internet Massenaktionen organisieren, werden ein immer wichtigerer Baustein moderner Protestkultur. Auch Gewerkschaften setzen zusehends auf die vom Mitmach-Netz getriebenen Graswurzelbewegungen. Die Opfer - Politiker und Unternehmen etwa - werden davon derzeit noch oft überrumpelt: Sie haben den kreativ bis abstrusen Massenprotesten kaum etwas entgegenzusetzen.

Kritiker merkten in der Folge oft an, die Protestierenden bewegten sich in einem weitgehend rechtsfreien Raum. Doch nun hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass Flashmobs zumindest bei Tarifverhandlungen rechtens sind. Die obersten Arbeitsrichter wiesen damit wie bereits die Vorinstanzen eine Klage des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg gegen die Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di ab.

Konkret bezieht sich das Urteil vom Mittwoch auf einen Arbeitskampf im Einzelhandel. 2007 hatte Ver.di im Internet zu Flashmob-Aktionen aufgerufen: "Gib uns deine Handy-Nummer, und dann lass uns zu dem per SMS gesendeten Zeitpunkt zusammen in einer bestreikten Filiale, in der Streikbrecher arbeiten, gezielt einkaufen gehen."

Flashmobs im Arbeitskampf vom Grundgesetz geschützt

Am 8. Dezember 2007 kamen knapp 50 Menschen in einem bestreikten Laden zusammen. Sie ließen befüllte Einkaufswagen im Laden stehen und bildeten lange Schlangen mit Pfennigartikeln an der Kasse. Eine Teilnehmerin hatte ihren Einkaufswagen mit Kleinstartikeln im Wert von 372 Euro gefüllt. Als die Kassiererin alles eingegeben hatte, stellte sie unter Beifall des Publikums fest, dass sie leider ihren Geldbeutel vergessen habe.

Wie das BAG entschied, sind solche Aktionen zulässig, solange sie nur vorübergehend sind, nicht in eine komplette Blockade ausarten und den Laden nicht unverhältnismäßig hart treffen. Die gezielte Störung betrieblicher Abläufe gehöre zum Arbeitskampf, erklärten die Erfurter Richter zur Begründung.

Zu der im Grundgesetz verankerten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften gehöre dabei auch die Wahl der Arbeitskampfmittel. Zulässig seien die Aktionen auch deshalb, weil die Arbeitgeberseite Möglichkeiten habe, sich zu wehren. So könnte der Arbeitgeber von seinem Hausrecht Gebrauch machen und die Teilnehmer aus dem Laden weisen oder den Laden vorübergehend schließen.

Az: 1 AZR 972/08

ssu/AFP/dpa

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 6 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
23.09.2009 von aqualung: .

Nach den Kriterien des GG ??? Versammlungsfreiheit ??? mehr...

23.09.2009 von kbroenner: Arbeitskampf per Flashmob....

Meiner Meinung nach fordert dieses Urteil die Gewerkschaften direkt auf, bisher (aus gutem Grund) nicht genehmigte Methoden anzuwenden. Unsere Gewerkschaften (die sich im Lauf Ihrer Existenz) nicht immer mit Ruhm bekleckerten, [...] mehr...

23.09.2009 von Christian Guenter: Erlaubt ???

es wurde für den Arbeitkampf erlaubt. OK. Es wurde aber nicht verboten um Widerstand gegen die alltäglichen Betrügereien zu nutzen/organisieren oder ??? mehr...

23.09.2009 von Bala Clava: Genauer lesen

Erlaubt nur im Arbeitskampf! Zu früh gefreut ... mehr...

23.09.2009 von PeteLustig: Justiz

Nach dem nächsten Bewährungsurteil gegen einen Totschläger wäre eine vergleichbare Flashmob-Aktion der Opfer-Freunde und Angehörigen im entsprechenden Gerichtsgebäude anzuregen. mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Staat & Soziales
alles zum Thema Ver.di

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Verwandte Themen







TOP



TOP