Von Michael Kröger
Berlin - Selten zeigte sich ein Verlierer so zufrieden. "Das Geld wurde, soweit ich gehört habe, von der My-Lotto-24 bereits auf das Kundenkonto gebucht", erklärt Andrea Fratini, Sprecherin der Holding Tipp-24 AG. Die Freude scheint auf den ersten Blick schwer nachvollziehbar - immerhin kostete die Niederlage 31,7 Millionen Euro.
Ein 33-Jähriger hatte den Betrag beim Lottospielen im Internet gewonnen. Genau genommen handelt es sich nicht direkt um ein Lottospiel, sondern um eine Wette, welche Zahlen bei der wöchentlichen Ziehung des deutschen Lottoblocks denn wohl gezogen werden würden. Als Gewinn stellte der britische Glücksspielanbieter My-Lotto-24 genau den Betrag in Aussicht, den die staatlichen Lottogesellschaften in jeder Gewinnklasse ausloben.
Rein finanziell ist die Gewinnausschüttung für die My-Lotto-24-Muttergesellschaft deshalb ein schwerer Schlag. Am Tag nach der Ziehung musste das Unternehmen Tipp-24 AG eine Gewinnwarnung herausgeben. Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern werde um zehn Millionen Euro niedriger ausfallen als geplant, hieß es. Es werde aber immer noch ein Plus von mindestens 30 Millionen Euro erreichen. "Einen gewissen Teil der Ausschüttung übernimmt My-Lotto-24, hinter den restlichen Zahlungen stehen Sicherungen", erklärte die Sprecherin. An der Umsatzprognose von 85 Millionen Euro halte man fest.
"Kaum mit Gold aufzuwiegen"
Kein Wunder - denn das Wettwunder im Internet geht mit einem gewaltigen Popularitätszuwachs einher. Seit bekannt ist, dass, sozusagen, auch im Netz der Jackpot geknackt wurde, berichten Zeitungen und Rundfunksender quer durch die Republik über den sonderbaren Doppelgewinn. "Jeder spricht von Tipp-24", jubelt Fratini. "Eine solche Werbung ist kaum mit Gold aufzuwiegen."
Tatsächlich ist der Wett-Coup unbezahlbar. Denn Werbung für Glücksspiele im Internet ist in Deutschland ist verboten - auch wenn die Anbieter in ihrem Heimatland eine Lizenz für den Wettspielbetrieb besitzen. Solche Lizenzen werden übrigens in Deutschland für private Anbieter überhaupt nicht vergeben. In dem 2006 geschlossenen Staatsvertrag Glücksspiel haben die Bundesländer einen umfangreichen Schutz für das staatliche Lottospiel formuliert. Ihr Argument: Lottospiel im Internet könnte zur Sucht führen. Seit Anfang 2009 nun ist die letzte Stufe des Glücksspielverbots in Kraft.
Für Tipp-24 stand deshalb zwischenzeitlich das eigene Geschäftsmodell in Frage. Bis zum Jahreswechsel verdiente das Unternehmen sein Geld als Vermittler der staatlichen deutschen Lotterie, als Lottoannahmestelle im Internet sozusagen. Doch der Vorstand unter Führung von Tipp-24-Gründer Jens Schumann ersann eine Firmenkonstruktion, mit der das Unternehmen trotz des Staatsverbots weiter gut leben kann: Sie gründeten eine Tochtergesellschaft namens MyLotto24 in Großbritannien - und übertrugen eine 60-Prozent-Mehrheit an eine Stiftung in der Schweiz.
Die Hamburger Tipp-24 AG gebietet als Holding über eine Minderheitsbeteiligung und kann deshalb in Deutschland ungestört arbeiten. Für den Fall, dass sich die Verhältnisse eines Tages wieder ändern und der Betrieb in Deutschland wieder möglich sein sollte, hat Tipp-24 mit der Stiftung eine Rückkauf-Option vereinbart.
Mit seinem Geschäftsmodell hat das Unternehmen durchaus Erfolg: Der Umsatz der Tipp24 AG stieg im ersten Quartal mit 25 Millionen Euro auf mehr als das Doppelte, das Ergebnis kletterte gar von 2,7 auf 14,6 Millionen Euro. Der Aktienkurs verzeichnet im Vergleich zum Jahresbeginn ein ansehnliches Plus.
Konkurrenz für staatliche Lotto-Gesellschaften
Die komplizierte rechtliche Konstruktion gilt unter Experten als juristisch wasserdicht - zumal jeder Lottospieler bei der Abgabe seines Wettscheins versichern muss, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht in Deutschland weilt. Schwierig zu beantworten ist lediglich die Frage, ob der Glückspilz seinen Gewinn wieder abliefern muss, wenn ihm nachgewiesen werden kann, dass er entgegen seiner Versicherung doch in Deutschland war. "Diese Frage ist so eindeutig nicht geregelt", sagt ein Rechtsanwalt. "Sicher ist aber, dass das Verbot Glückspiele anzubieten nicht damit gleichzusetzen ist, dran teilzunehmen."
Kritiker werfen der Regierung ohnehin vor, sie versuche durch Einschränkungen bei Online-Wetten lediglich das Lottomonopol der staatlichen Annahmestellen zu verteidigen. Tipp24-Chef Schumann moniert, der Glücksspielvertrag in seiner jetzigen Form sei nicht haltbar. "Bei uns dürfen Privatanbieter Spielautomaten betreiben und im Internet Pferdewetten anbieten - Online-Lottodienste dagegen sind verboten", sagte er SPIEGEL ONLINE.
Auch Jochen Reiche, Analyst bei SES-Research, glaubt nicht an den Sinn des Verbots des Internet-Lottos. Das habe den staatlichen Lotto-Gesellschaften eher Nachteile beschert, erklärt er. Aus einer Annahmestelle, die letztlich ihre Interessen vertreten habe, sei nun ein ernsthafter Konkurrent erwachsen, der bei seinen Geschäften statt mit elf Prozent Provision nun mit einer Marge von mehr als 40 Prozent rechnen könne. "Das Geschäftsmodell funktioniert", sagt Reiche. dass zeige sich schon daran, dass das Unternehmen einen Millionen-Jackpot problemlos auszahlen könne.
Ganz anders sehen dies naturgemäß Vertreter der staatlichen Lottogesellschaften. Es ärgere ihn, dass es weiterhin Firmen gibt, die "illegalerweise diese Dinge anbieten", ätzte Erwin Horak, Präsident der Staatlichen Lotterieverwaltung Bayern, in der "Süddeutschen Zeitung". Schließlich sei das Online-Glücksspiel doch mit Inkrafttreten der letzten Stufe des Glücksspiel-Staatsvertrags am 1. Januar 2009 verboten. Eigentlich dürfte es solche Online-Angebote damit nicht mehr geben.
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Baum staatlichen Lotto kann man m.W. allerdings auch bargeldlos (sogar über Einzugsermächtigung/Dauerauftrag) spielen. mehr...
Die Geschäftsführer der regionalen Lottogesellschaften (ein beliebter Austragsposten für abgehalfterte Politiker) verdienen allerdings auch nicht schlecht (insbesondere vor dem Hintergrund des Arbeitsanfalls). mehr...
Leider ist es so. Und als das Internet-Lotto (selbstverständlich zum ausschließlichen Wohle des Bürgers) verboten wurde, war in der Presse gar zu lesen, dass jemand, der sich dennoch weiter an Lotto-Spielen im Internet [...] mehr...
Auf allen Gebieten der "Suchtprävention" verhält sich der Staat bigott und heuchlerisch. Verboten sind Drogen, die Menschen eher dazu bringen würden, Realitäten anzuzweifeln, oder aus der "bürgerlichen" [...] mehr...
Sie können ja gerne beim Lottomann um die Ecke tippen. ICH möchte aber via Internet teilnehmen. Die Gründe mit denen mir das verwehrt wird sind fadenscheinig, verstoßen gegen EU-Recht und beschränken unberechtigterweise meine [...] mehr...
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