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08.10.2009
 

Milliardendefizit

Krankenkassen rufen nach Steuergeldern

Forderung nach Steuergeld: Krankenkassen wollen Staatshilfen Zur Großansicht
dpa

Forderung nach Steuergeld: Krankenkassen wollen Staatshilfen

Die Finanzlage der Krankenkassen ist dramatisch, 7,5 Milliarden Euro fehlen den Versicherern im kommenden Jahr. Mehrere Assekuranzen fordern jetzt Staatshilfen, um das Loch zu stopfen. Auch Arbeitnehmer sollen einen zusätzlichen Beitrag leisten.

Berlin - Das Defizit ist gewaltig: 7,4 Milliarden Euro fehlen den Krankenkassen im kommenden Jahr - die betroffenen Unternehmen hoffen nun auf Finanzhilfe vom Bund: "Die neue Regierung sollte den geplanten Steuerzuschuss von 2,5 Milliarden Euro vorziehen, um die dringendsten Finanzierungsprobleme der Kassen abzufedern", sagte der Vorstandschef des Ersatzkassenverbands, Thomas Ballast, der "Süddeutschen Zeitung".

Damit würde sich die Finanzspritze des Bundes an die Versicherer 2010 auf 14 Milliarden Euro erhöhen. Diese Summe soll eigentlich erst 2012 erreicht werden.

Ein Sprecher der Barmer Ersatzkasse bezeichnete das vom Schätzerkreis im Gesundheitswesen für das kommende Jahr taxierte Defizit als Alarmsignal. Der Gesundheitsfonds sei von Anfang an unterfinanziert gewesen. "Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, das Defizit auszugleichen, deshalb muss der Steuerzuschuss erhöht werden", sagte er der Zeitung. Auch müsse bei den Ärzten, Kliniken und bei den Medikamenten gespart werden. Die Barmer, die nach der Fusion mit der Gmünder Ersatzkasse zum größten Versicherer in Deutschland avanciert, werde jedoch nicht mit Zusatzbeiträgen ins neue Jahr starten.

Auch der Vorstandschef der AOK Rheinland/Hamburg, Wilfried Jacobs, schloss für seine Kasse aus, Anfang 2010 einen Zusatzbeitrag zu Lasten der Arbeitnehmer zu erheben. Das Defizit dürfe nicht nur über die Beitragszahler ausgeglichen werden. "Vielmehr sind auch Staat und Arbeitgeber gefragt", sagte er der "Süddeutschen Zeitung" - und sprach sich damit ebenfalls für mehr Steuergeld und die Anhebung des einheitlichen Beitragssatzes aus. Dieser beträgt derzeit 14,9 Prozent des Bruttolohns. Ähnlich äußerte sich der Chef der AOK Baden-Württemberg, Rolf Hoberg.

Anhebung des Beitragssatzes "sehr realistisch"

Dieser Einschätzung widerspricht der Leiter des Instituts für Gesundheitsökonomik (IfG), Günter Neubauer. Er befürchtet in den nächsten vier Jahren einen drastischen Anstieg der Krankenkassenbeiträge. Eine Anhebung des Beitragssatzes für die Arbeitnehmer bis 2013 von derzeit 7,9 Prozent auf zehn Prozent sei "sehr realistisch", sagte Neubauer der "Bild-Zeitung".

Voraussetzung sei, dass CDU, CSU und FDP den Krankenkassen erlaubten, den Beitragssatz für den Arbeitnehmeranteil künftig wieder selbst festzulegen. Die Parteien suchen in ihren Koalitionsverhandlungen nach Auswegen aus der Finanzmisere beim Gesundheitsfonds. "Das würde für die Versicherten ein Beitragsplus um bis zu 90 Euro im Monat bedeuten", ergänzte Neubauer.

Auch nach Einschätzung des Vorstandsvorsitzenden der Siemens-Betriebskrankenkasse, Hans Unterhuber, werden die großen Kassen im Laufe des Jahres gezwungen sein, Zusatzbeiträge zu erheben, wenn die künftige Koalition die Finanzprobleme nicht angeht. Er machte für die Entwicklung den Gesundheitsfonds verantwortlich und forderte eine Abschaffung des einheitlichen Beitragssatzes. "Die Krankenkassen brauchen wieder ein gutes Stück Finanzhoheit", sagte Unterhuber.

kgp/dpa/ddp/Reuters

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insgesamt 1429 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
15.10.2010 von zara.amy: Das wichtigste wird mal wieder übersehen!

Der wichtigste Hauptsinn des Gesundheitsfonds ist gemäß der EU-Menschenrechte zu verhindern dass es Leute (vor allem chronisch Kranke in schwierigen Lebenslagen waren hochgefährdet und ja ich wäre es auch gewesen wenn es den [...] mehr...

14.10.2010 von katzenliebhaber1:

Sehr geehrter Forist, Gleich heute früh hatte ich Ihnen eine Antwort geschrieben. Die Veröffentlichung blieb aus. Warum auch immer. .... mehr...

13.10.2010 von Neuer Debattierer:

Das wird die zusätzliche Bürokratie wg. Datenübermittlung etc. auch nicht wesentlich verringern. Ein automatischer Sozialausgleich über einkommensabhängige Beiträge ist noch immer der praktikabelste Weg. In der Schweiz [...] mehr...

12.10.2010 von katzenliebhaber1:

Nochmal, meiner Meinung nach sollte das Finanzamt zur Datenerfassung zuständig sein. Wissen Sie wie der Sozialausgleich in anderen Ländern bewerkstelligt wird, zB in der Schweiz? mehr...

10.10.2010 von Neuer Debattierer:

Mit "Befreiungskarte" meinen Sie wohl die Befreiung von weiteren Zuzahlungen. Die gibt es jedoch erst, wenn ein Versicherter zwei Prozent (chronisch Kranke ein Prozent) seines jährlichen Bruttohaushaltseinkommens für [...] mehr...

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Der Gesundheitsfonds

In den Gesundheitsfonds fließen alle Beiträge der 70 Millionen gesetzlich Krankenversicherten. Für die rund 150 gesetzlichen Kassen setzt die Bundesregierung seit 2009 einen einheitlichen Beitragssatz fest. Zum 1. Januar 2011 wurde er von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent des Bruttolohns erhöht. Die Arbeitnehmer zahlen davon 8,2 Prozent. Der Anteil der Arbeitgeber wurde unabhängig von künftigen Beitragserhöhungen auf 7,3 Prozent eingefroren.

Aus den Einnahmen des Fonds wird den Kassen das Geld dann zugewiesen. Das Volumen ist für ein Jahr im Voraus fixiert. 2011 bekommen sie 178,9 Milliarden Euro. Für jeden Versicherten erhalten die Kassen je nach Alter, Geschlecht und Gesundheitszustand Zu- und Abschläge. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten mehr Geld als Kassen mit einer Vielzahl an jungen und gesunden Versicherten.

Erzielen die Kassen einen Überschuss, können sie eine Prämie an ihre Versicherten ausschütten. Die Entscheidung über deren Höhe und den Zeitpunkt der Ausschüttung, monatlich oder jährlich, bleibt der Kasse überlassen.

Kassen, die mit den zugeteilten Mitteln nicht auskommen, dürfen einen Zusatzbeitrag verlangen. Er wird vom Versicherten als feste Summe gezahlt. Theoretisch können die Kassen die Zusatzbeiträge in beliebiger Höhe festsetzen. Mitglieder haben aber ein Sonderkündigungsrecht, wenn Zusatzbeiträge erhoben oder erhöht werden, und können zu einer günstigeren Kasse wechseln.

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DER SPIEGEL


Die Gesundheitsreform der Großen Koalition

Ein-Prozent-Klausel

Die SPD hat eine ihrer Hauptforderungen durchgesetzt - zumindest vordergründig: Der Zusatzbetrag, den die Kassen von ihren Versicherten erheben dürfen, wenn sie mit dem Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht auskommen, darf nicht mehr als ein Prozent des Haushaltseinkommens der Versicherten betragen. Die Union hat allerdings eine Ausnahme von der Ein-Prozent-Regel erstritten: eine pauschale Prämie.

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