Hamburg - Magdalene H. kämpfte um ihren Job - offenbar mit Erfolg. Die Sekretärin war 34 Jahre lang für den Bauverband Westfalen in Dortmund tätig, plötzlich erhielt sie die Kündigung. Weil sie eine Frikadelle vom Chef-Buffett gegessen hatte.
Jetzt hat der Arbeitgeber die Kündigung offenbar wieder zurückgezogen. Das wurde am Rande der Sendung "Anne Will" zum Thema "Wegen Frikadelle gefeuert - gnadenlose Arbeitswelt?" bekannt. Einzelheiten zu der Kehrtwende wurden nicht genannt.
Der Vorfall, der sich bereits im Juli ereignet hatte, hatte bundesweit für Furore gesorgt. "Wie herzlos kann ein Chef sein?", fragte die "Bild"-Zeitung. Mit dem Fall beschäftigte sich auch das Arbeitsgericht Dortmund.
Es war nicht das erste Mal, dass ein Arbeitnehmer wegen einer Bagatelle in Konflikt mit seinem Arbeitgeber geriet. Für Aufsehen sorgte vor allem der Fall "Emmely". Die Supermarkt-Kassiererin hatte zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen und war daraufhin fristlos entlassen worden. Wenig später wurde der Fall einer Bäckerei-Verkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee bekannt. Sie wurde entlassen, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten.
suc
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Kurze Klarstellung: Die Kammer hat selbstverständlich nicht die Original-Gemüseschale angeschaut, sondern nur ein entsprechende Schale. Dabei hat die Kammer festgestellt, dass die Zeuginnen die Anzahl der Maultaschen auch ohne [...] mehr...
und andererseits, die heutige Welt für die beste aller Welten hält. Das war übrigens genau die Denkweise der DDR Oberen. Ihre Welt war die beste aller Welten. Stimmt für DDR Bonzen und Arbeitgeber heute ist es die Beste [...] mehr...
Diese Auffassung wird von keinem Obergericht geteilt. mehr...
Sehr geehrter viceman, ich bitte Kürzungen zu entschuldigen. Irgendwie scheinen hier Differenzen bzgl. der Fakten zu existieren: - Im Urteil steht nichts von 2007. - Die Kammer des Arbeitsgerichts hat selber in die [...] mehr...
Sie scheinen nur zu einem Drittel meinen Beitrag gelesen zu haben, da Ihre Bemerkung nicht im Widerspruch zu meiner Aussage steht, dass je später auf ein Vergehen die Abmahnung erfolgt, umso weniger ernsthaftig dürfte diese [...] mehr...
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