Wirtschaft



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11.10.2009
 

Gefeuerte Sekretärin

Kündigung im Frikadellen-Fall zurückgezogen

Frikadelle: Kündigung wieder kassiertZur Großansicht
Corbis

Frikadelle: Kündigung wieder kassiert

Ihr Rauswurf machte Schlagzeilen - jetzt darf die wegen einer Frikadelle gefeuerte Sekretärin offenbar wieder arbeiten. Der Arbeitgeber soll die Kündigung zurückgezogen haben.

Hamburg - Magdalene H. kämpfte um ihren Job - offenbar mit Erfolg. Die Sekretärin war 34 Jahre lang für den Bauverband Westfalen in Dortmund tätig, plötzlich erhielt sie die Kündigung. Weil sie eine Frikadelle vom Chef-Buffett gegessen hatte.

Jetzt hat der Arbeitgeber die Kündigung offenbar wieder zurückgezogen. Das wurde am Rande der Sendung "Anne Will" zum Thema "Wegen Frikadelle gefeuert - gnadenlose Arbeitswelt?" bekannt. Einzelheiten zu der Kehrtwende wurden nicht genannt.

Der Vorfall, der sich bereits im Juli ereignet hatte, hatte bundesweit für Furore gesorgt. "Wie herzlos kann ein Chef sein?", fragte die "Bild"-Zeitung. Mit dem Fall beschäftigte sich auch das Arbeitsgericht Dortmund.

Es war nicht das erste Mal, dass ein Arbeitnehmer wegen einer Bagatelle in Konflikt mit seinem Arbeitgeber geriet. Für Aufsehen sorgte vor allem der Fall "Emmely". Die Supermarkt-Kassiererin hatte zwei Pfandbons über 48 und 82 Cent unterschlagen und war daraufhin fristlos entlassen worden. Wenig später wurde der Fall einer Bäckerei-Verkäuferin in Friedrichshafen am Bodensee bekannt. Sie wurde entlassen, weil 1,36 Euro in der Kasse fehlten.

suc

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22.10.2009 von Tschoeni:

Kurze Klarstellung: Die Kammer hat selbstverständlich nicht die Original-Gemüseschale angeschaut, sondern nur ein entsprechende Schale. Dabei hat die Kammer festgestellt, dass die Zeuginnen die Anzahl der Maultaschen auch ohne [...] mehr...

22.10.2009 von jocurt1: Aber nur, wenn man jegliche Propaganda aus dem kalten Krieg glaubt

und andererseits, die heutige Welt für die beste aller Welten hält. Das war übrigens genau die Denkweise der DDR Oberen. Ihre Welt war die beste aller Welten. Stimmt für DDR Bonzen und Arbeitgeber heute ist es die Beste [...] mehr...

22.10.2009 von Tall Sucker:

Diese Auffassung wird von keinem Obergericht geteilt. mehr...

22.10.2009 von Tschoeni:

Sehr geehrter viceman, ich bitte Kürzungen zu entschuldigen. Irgendwie scheinen hier Differenzen bzgl. der Fakten zu existieren: - Im Urteil steht nichts von 2007. - Die Kammer des Arbeitsgerichts hat selber in die [...] mehr...

22.10.2009 von stier11194:

Sie scheinen nur zu einem Drittel meinen Beitrag gelesen zu haben, da Ihre Bemerkung nicht im Widerspruch zu meiner Aussage steht, dass je später auf ein Vergehen die Abmahnung erfolgt, umso weniger ernsthaftig dürfte diese [...] mehr...

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Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.







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