Wirtschaft



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12.10.2009
 

Gefeuert wegen einer Frikadelle

Chef des Bauverbands entschuldigt sich

Frikadelle: Kündigung zurückgenommenZur Großansicht
Corbis

Frikadelle: Kündigung zurückgenommen

Fehlendes Fingerspitzengefühl, juristisch schlecht beraten - selten hat ein Arbeitgeber sich für eine fristlose Kündigung so demütig entschuldigt. Jetzt will der Bauverband, der seine Sekretärin wegen des Verzehrs einer Frikadelle entließ, eine gütliche Einigung finden.

Dortmund - Der Bauverband Westfalen zeigt Reue: Im Streit um die fristlose Kündigung einer Sekretärin nach dem Verzehr von zwei halben Brötchen und einer Frikadelle haben sich die Verbandsoberen bei der 59-Jährigen in einem offenen Brief entschuldigt. Die Verantwortlichen zeigten außerdem die Bereitschaft zu einer gütlichen Einigung. Der Arbeitgeber dürfte allerdings weiter an der Trennung von der Mitarbeiterin festhalten. Die Redaktion der ARD-Sendung "Anne Will" hatte am Wochenende berichtet, dass die Kündigung zurückgezogen worden sei.

Seine Reaktion auf ein von der Sekretärin eingestandenes "jahrelanges Fehlverhalten" sei "menschlich zu hart gewesen", räumte Verbandshauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop in dem Brief ein. Weiter heißt es in dem Schreiben, Präsidium und Hauptgeschäftsführung wollten nun "außergerichtlich eine gütliche Einigung" erzielen. Schulte-Hiltrop zeigte sich sicher, dass zwischen der Sekretärin und dem Verband "eine Vereinbarung gefunden wird, mit der beide Seiten gut leben können". Laut "stern.de" sucht Schulte-Hiltrop nach einer Lösung, wonach die Frau "in den Ruhestand kommen kann".

Der Rechtsstreit um die Kündigung der 59-Jährigen hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die seit 34 Jahren bei dem Verband beschäftigte Sekretärin hatte sich an einem für andere Zwecke bereitgestellten Imbissteller bedient. Dies sei in der Vergangenheit geduldet worden, hatte die Frau Berichten zufolge bei einem gescheiterten Gütetermin vergangene Woche vor dem Arbeitsgericht Dortmund erklärt.

Jahrelanges Fehlverhalten

In dem offenen Brief an die Sekretärin mit Datum vom Samstag nannte Schulte-Hiltrop als Grund für die Kündigung ein von der Frau eingeräumtes jahrelanges Fehlverhalten und den "daraus resultierenden irreparablen Vertrauensverlust". Einer Verbandsmitteilung zufolge entschuldigte sich der Hauptgeschäftsführer zugleich für seine "unsensible Vorgehensweise".

Es gebe sicher viele Gründe, "in besonderen Fällen eine fristlose Kündigung aussprechen zu müssen, aber im vorliegenden Einzelfall war ich mit einer fristlosen Kündigung juristisch nicht besonders gut beraten", erklärte Schulte-Hiltrop. "Selbst wenn meine Vorgehensweise einer rechtlichen Bewertung standhält, so hätte ich mit mehr Fingerspitzengefühl handeln können."

Der Anwalt der Sekretärin, Wolfgang Pinkepank, begrüßte die Entschuldigung des Bauverbandes. "Der Arbeitgeber hat überreagiert." Ende Oktober wolle man sich mit der Gegenpartei zusammensetzen und weiterverhandeln. Eine Abfindungslösung halte seine Mandantin für inakzeptabel, betonte der Anwalt. "Bisher ist das Ziel meiner Mandantin, das Arbeitsverhältnis wieder fortzusetzen."

Anwalt drängt auf Wiedereinstellung

Zwar sei das Gerichtsverfahren für sie eine Belastung, aber: "Die Sorgen meiner Mandantin, keine Arbeit zu finden und in Hartz IV abzurutschen, sind für sie eine noch größere Belastung." Ob die Sekretärin die Entschuldigung angenommen hat, konnte Pinkepank nicht sagen. Ihre Kündigung ist beim Verband kein Einzelfall: Eine Kollegin mit 20 Dienstjahren ist ebenfalls vor Gericht gezogen - auch sie hatte ihren Hunger auf der Arbeit gestillt.

In den vergangenen Monaten hatten Entlassungen wegen Bagatellschäden immer wieder für Schlagzeilen gesorgt. So verlor unter anderem im Januar 2008 eine Berliner Supermarktkassiererin wegen der angeblichen Unterschlagung zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro ihren Job. Die Frau hatte zuvor 31 Jahre in dem Unternehmen gearbeitet. Überdies wurden im September 2008 zwei Mitarbeiter einer Bäckerei-Kette aus Bergkamen (Kreis Unna) fristlos entlassen. Sie hatten Brotaufstrich im Wert von zehn Cent verzehrt und nicht bezahlt.

mik/AFP/dpa/ddp

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Wann ist eine Kündigung gültig?

Einfach so jemanden entlassen - das geht in Deutschland nicht. Man braucht gute Gründe für eine ordentliche Kündigung. Juristen unterscheiden zwischen einer personenbedingten (etwa bei langer Krankheit), einer verhaltensbedingten (etwa bei Leistungsmängeln oder ungenehmigten Nebentätigkeiten) und einer betriebsbedingten Kündigung (etwa bei Stilllegung der Firma).

Fristlos gefeuert werden kann nur, wer sich schwere Fehler geleistet hat - zum Beispiel stiehlt oder Dienstgeheimnisse verrät.

In jedem Fall muss die Entlassung vorher mit dem Betriebsrat abgestimmt sein und schriftlich erfolgen mit leserlicher Unterschrift; SMS oder E-Mail sind ungültig. Für bestimmte Personengruppen wie Schwerbehinderte oder Schwangere gilt ein erhöhter Kündigungsschutz.







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