Wirtschaft



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16.10.2009
 

Kündigung

Gewerkschaft empört über "Maultaschen-Urteil"

Maultaschen: Verstoß gegen die ausdrückliche Anweisung des ArbeitgebersZur Großansicht
dpa

Maultaschen: Verstoß gegen die ausdrückliche Anweisung des Arbeitgebers

Drakonischer Richterspruch für ein Bagatellvergehen: Nach 17 Jahren Betriebszugehörigkeit muss eine Altenpflegerin das Seniorenheim verlassen, weil sie ein paar Maultaschen gegessen hatte, anstatt sie als Essensrest zu entsorgen. Ein Ver.di-Vertreter sprach von einem "Schandurteil".

Radolfzell/Konstanz - Hand aufs Herz. Wer hat nicht schon einmal im Büro einen Kuli oder in der Werkstatt einen Schraubenzieher mitgenommen? "Fällt sowieso nicht auf", mag manch ein Mitarbeiter besonders in großen Firmen denken. "Das machen die anderen ja auch."

Dass solch mangelndes Unrechtsbewusstsein schwerwiegende Folgen haben kann, hat jetzt eine 58-jährige Altenpflegerin in Konstanz erfahren. Sie ist ihren Job los, weil sie von der Verpflegung für die Bewohner des Seniorenheims sechs Maultaschen im Wert von drei bis vier Euro eingesteckt hat. Das Arbeitsgericht in Radolfzell am Bodensee hat die fristlose Kündigung, die ihr die Heimbetreiberin, die Konstanzer Spitalstiftung, wegen Diebstahls präsentiert hatte, am Freitag für rechtens erklärt.

Die Frau dürfte nur schwer eine neue Stelle finden und steht zudem mit leeren Händen da. Einen Vergleichsvorschlag des Gerichts hatte sie zuvor abgelehnt. Der sah eine Abfindung von 25.000 Euro vor, wenn sie den Rauswurf vom 30. April akzeptiert. Doch die Pflegerin wollte sich nicht kampflos geschlagen geben, klagte - und verlor.

"Der Vertrauensverlust ist maßgeblich"

Der Streit über die gefüllten Teigtaschen - eine Spezialität der Küche Baden-Württembergs - ist das vorerst letzte Kapitel einer ganzen Serie von Bagatellvergehen, die seit Monaten die Emotionen in der Öffentlichkeit hochkochen lassen. Manche fragen sich, was der Diebstahl einer Maultasche ist verglichen mit den Millionenboni, die selbst erfolglose Manager sogar in Zeiten der Wirtschaftskrise noch einsacken.

Dass ein Rauswurf wegen einer Lappalie empörend wirken kann, versteht selbst der Vertreter der Spitalstiftung, Georg Jauch. Dennoch kommt es nach seiner Ansicht nicht auf den Wert einer gestohlenen Ware an, sondern auf die "Unehrlichkeit und Illoyalität", wie bei der Pflegerin. "Der Vertrauensverlust ist maßgeblich." Völlig anders liege der Fall, wenn sich ein Manager mit dem ihm zur Verfügung stehenden Kapital vertue. "Er hat nicht in Eigentumsrechte seines Arbeitgebers eingegriffen."

Richterin folgt Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Dagegen äußerte der Anwalt der 58-Jährigen, Klaus Staudacher, den Verdacht, der Arbeitgeber wolle ältere und teurere Mitarbeiter loswerden. Eine entsprechende Bemerkung sei wohl im Heim gefallen, nur habe er die nicht beweisen können. "Man hat einen Grund gefunden und ist auf den Zug aufgesprungen", mutmaßte der Jurist.

Dass der Klau von Kleinigkeiten Chefs willkommenen Vorwand liefern kann, um unliebsame Beschäftigte zu feuern, glaubt auch Ver.di- Bezirksleiter Berthold Maier. Er sprach von einem "Schandurteil", das menschenverachtend sei. Die Justiz zeige mit solchen Urteilen, "dass sie den Bezug zur Lebenswirklichkeit in den Betrieben verloren hat".

Arbeitsrichterin Sabine Adam folgte mit ihrem Urteil der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Die sieht für Diebstähle in der Firma die fristlose Kündigung vor, wenn die näheren Umstände geprüft worden sind. Und die sprachen nach Adams Ansicht nicht für die Pflegerin. Die hatte behauptet, die übriggebliebenen Maultaschen wären ohnehin in den Müll gewandert.

17 Jahre gab es keine Probleme

Auch hatte sie erzählt, sie habe die Maultaschen im Heim verzehren wollen, um sich nach Dienstende für eine abendliche Fortbildung zu stärken. Die Richterin glaubte aber der Gegenseite, die berichtet hatte, die 58-Jährige habe die Essensreste in einer Tasche versteckt mit nach Hause nehmen wollen.

Dabei habe der Arbeitgeber ausdrücklich verboten, sich am Essen der Heimbewohner zu bedienen. Und die Pflegerin habe diese Vorschrift gekannt, argumentierte die Richterin. Der Fall sei deshalb klar: "Sie hätte wissen müssen, dass ein Verstoß Konsequenzen auch ernster Art nach sich ziehen kann."

Dennoch bleibt ein Unbehagen, wenn man in Rechnung stellt, welchen Preis die Frau dafür jetzt bezahlen muss. Zumal Adam auch kein Wort darüber verlor, dass sie 17 Jahre lang in dem Seniorenheim gearbeitet hat, ohne dass Probleme aufgetreten wären. Noch eindringlicher wird das Problem, wenn man in Rechnung stellt, dass ein Beamter erst dann seinen Status verliert, wenn er wegen eines Vergehens zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden ist.

mik/dpa

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22.10.2009 von Tschoeni:

Kurze Klarstellung: Die Kammer hat selbstverständlich nicht die Original-Gemüseschale angeschaut, sondern nur ein entsprechende Schale. Dabei hat die Kammer festgestellt, dass die Zeuginnen die Anzahl der Maultaschen auch ohne [...] mehr...

22.10.2009 von jocurt1: Aber nur, wenn man jegliche Propaganda aus dem kalten Krieg glaubt

und andererseits, die heutige Welt für die beste aller Welten hält. Das war übrigens genau die Denkweise der DDR Oberen. Ihre Welt war die beste aller Welten. Stimmt für DDR Bonzen und Arbeitgeber heute ist es die Beste [...] mehr...

22.10.2009 von Tall Sucker:

Diese Auffassung wird von keinem Obergericht geteilt. mehr...

22.10.2009 von Tschoeni:

Sehr geehrter viceman, ich bitte Kürzungen zu entschuldigen. Irgendwie scheinen hier Differenzen bzgl. der Fakten zu existieren: - Im Urteil steht nichts von 2007. - Die Kammer des Arbeitsgerichts hat selber in die [...] mehr...

22.10.2009 von stier11194:

Sie scheinen nur zu einem Drittel meinen Beitrag gelesen zu haben, da Ihre Bemerkung nicht im Widerspruch zu meiner Aussage steht, dass je später auf ein Vergehen die Abmahnung erfolgt, umso weniger ernsthaftig dürfte diese [...] mehr...

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