Karlsruhe - Vor dem Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag die Verhandlung über die Frage begonnen, ob die Hartz-IV-Regelsätze, die aktuell für rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren gelten, verfassungskonform sind. Die Kernfrage des Prozesses stellte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gleich zu Beginn der Verhandlung: Der Prüfmaßstab sei "ein menschenwürdiges Dasein", sagte er.
Bisher wird der Kinderregelsatz prozentual vom Erwachsenen-Satz abgeleitet. Kinder werden also wie kleine Erwachsene behandelt. Sie erhalten einfach prozentual weniger Geld als ihre arbeitslosen Eltern - bis zum Alter von sechs Jahren 215 Euro, danach 251 Euro, ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat. Das hat teilweise absurde Konsequenzen: So stehen etwa Säuglingen statistisch betrachtet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung, aber kein einziger Euro für Windeln. Und Schulkindern werden keine eigens ermittelten Beträge für Hefte, Stifte oder Turnbeutel bewilligt, wohl aber Gelder für Kneipenbesuche.
Ein Urteil, inwieweit die aktuelle Regelung verfassungswidrig ist, werden die Richter in Karlsruhe wohl erst in einigen Monaten fällen - doch schon jetzt erhitzt das Gerichtsverfahren die Gemüter: Die Wohlfahrtsverbände fordern eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze für Kinder. Die jetzigen Regelsätze seien "Armutssätze", kritisierte etwa der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider: "Damit kann man kein Kind über den Monat bringen."
"Nach unseren Berechnungen müssen die Sätze je nach Alter des Kindes um 25 bis 33 Prozent angehoben werden", sagte Schneider. Damit würden die Kleinsten künftig monatlich etwa 280 Euro erhalten, die Großen 360 Euro. Mit dem jetzigen staatlichen Hartz-IV-Satz hätten die Kinder keine Möglichkeit, an den elementaren Dingen des Lebens teilzunehmen.
"Skandalöse Situation"
Auch der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers, kritisierte: "Es wurde kein Versuch unternommen, sich mit dem wahren Bedarf von Kindern auseinanderzusetzen. Der Gesetzgeber hat es sich zu einfach gemacht. Das sollte das Bundesverfassungsgericht korrigieren", sagte Hilgers. Armut grenze die Kinder aus. "Ein Bedarfssatz für Kinder müsste 330 bis 350 Euro betragen. Das ist absolut lebensnotwendig", sagte er.
Und der Sprecher der Nationalen Armutskonferenz, Wolfgang Gern, sagte, die Hartz-IV-Reform habe eine "skandalöse Situation" verursacht, da sich die Kinderarmut verdoppelt habe. Die derzeitige Pauschalregelung sei auf Erwachsene fixiert und lasse vollkommen außer Acht, dass Kinder und Jugendliche einen ganz eigenen Bedarf an Schul-, Freizeit- und Bekleidungskosten hätten. Gern wandte sich zudem gegen Vorbehalte, die Eltern gäben im Falle einer Erhöhung des Hartz-IV-Satzes das zusätzliche Geld für sich selbst aus. Eine solche Argumentation sei "sehr gefährlich".
Absurde Berechnungen
Tatsächlich gilt es als durchaus wahrscheinlich, dass die Richter in Karlsruhe die aktuellen Regelungen als nicht verfassungsgemäß betrachten. Bereits in drei Ausgangsverfahren waren Sozialgerichte der Auffassung, dass die staatlichen Hartz-IV-Leistungen verfassungswidrig niedrig sind und wandten sich deshalb an Karlsruhe. Aktuell errechnen sich die Hartz-IV-Regelsätze - für Kinder wie Erwachsene - wie folgt:
| Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003) | |||
| Kategorie | Ausgaben* | Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt | Hartz-IV-Bezug in Euro |
| Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 133 | 96% | 127 |
| Bekleidung und Schuhe | 34 | 100% | 34 |
| Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung | 322 | 8% | 24 |
| Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände | 27 | 91% | 25 |
| Gesundheitspflege | 18 | 71% | 13 |
| Verkehr | 59 | 26% | 16 |
| Nachrichtenübermittlung | 40 | 75% | 30 |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 71 | 55% | 39 |
| Bildungswesen | 7 | 0% | 0 |
| Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung | 28 | 29% | 8 |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 40 | 67% | 27 |
| Insgesamt | 779 | ||
| Insgesamt ohne Wohnkosten | 483 | 345 | |
| *Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €. | |||
ssu/AFP/AP/ddp
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Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...
Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...
Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...
Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...
Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...
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