Berlin - Der Prozess, der am Dienstagmorgen vor dem Bundesverfassungsgericht begonnen hat, könnte den Sozialstaat grundlegend verändern: Es geht um die Frage, ob die Hartz-IV-Regelsätze, die aktuell für rund 1,7 Millionen Kinder unter 14 Jahren gelten, auf verfassungskonforme Weise berechnet worden sind, ob sie ein menschenwürdiges Dasein ermöglichen.
Für das Bundesarbeitsministerium - und vor allem für dessen Referat V B4, das die Sätze berechnet hat - könnte der Prozess unangenehm werden. Sollten die Richter die vom Ministeriumsreferat ausgearbeiteten Regelungen als verfassungswidrig einstufen, wäre das eine schallende Ohrfeige für den Staat.
Dass es dazu kommt, ist seit Dienstagmittag nicht mehr auszuschließen. Denn das Bundesverfassungsgericht hat deutliche Zweifel an der Methode zur Ermittlung der Hartz-IV-Regelsätze geäußert und eine umfassende Prüfung angekündigt. Die relevanten Ansätze zum Beispiel für Kleidung oder die Benutzung des Öffentlichen Nahverkehrs würden wohl so gewählt, dass man genau auf den üblichen Regelsatz komme, sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in der mündlichen Verhandlung über die gesetzlichen Leistungen für erwerbsfähige Hilfsbedürftige und deren Kinder.
Die Bundesregierung dagegen verteidigte die eigenen Berechnungen vehement. In einer Stellungnahme des Arbeitsministeriums vom Dienstag heißt es, die Hartz-IV-Leistungen für Kinder seien "ausreichend". Mit den Regelungen würden die Betroffenen "so gestellt wie Personen im Niedrigeinkommensbereich, also wie etwa ein Viertel der Gesamtbevölkerung in Deutschland".
Ausreichend seien die Regelsätze zudem, weil die Grundsicherung nicht nur auf das Ziel der Existenzsicherung ausgerichtet sei, sondern auch darauf, Menschen in Arbeit zu bringen. So liege die Armutsrisikoquote der Kinder in Haushalten, in denen kein Elternteil erwerbstätig ist, bei 48 Prozent. "Ist nur ein Elternteil in Vollzeit erwerbstätig, verringert sich die Armutsgefährdung der Kinder auf acht Prozent."
Regel- oder Armutssätze?
Bisher wird der Kinderregelsatz vom Erwachsenensatz abgeleitet. Kinder erhalten einfach prozentual weniger Geld als ihre arbeitslosen Eltern - bis zum Alter von sechs Jahren 215 Euro, danach 251 Euro, ab dem 14. Geburtstag 287 Euro im Monat.
Die Wohlfahrtsverbände halten diese Sätze für viel zu niedrig. Sie fordern eine deutliche Erhöhung. Die jetzigen Regelsätze seien "Armutssätze", kritisierte der Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, Ulrich Schneider, im Vorfeld des Verfahrens. Damit könne man kein Kind über den Monat bringen. "Nach unseren Berechnungen müssen die Sätze je nach Alter des Kindes um 25 bis 33 Prozent angehoben werden", sagte Schneider. Damit würden die Kleinsten künftig monatlich etwa 280 Euro erhalten, die Großen 360 Euro. Mit dem jetzigen staatlichen Hartz-IV-Satz hätten die Kinder keine Möglichkeit, an den elementaren Dingen des Lebens teilzunehmen.
Noch schärfere Kritik übt der Deutsche Kinderschutzbund. Er stellt gleich das gesamte Berechnungsverfahren der Hartz-IV-Sätze für Kinder in Frage. Die Berechnungsgrundlage für die Regelsätze entbehre jeder Logik.
Tatsächlich hat die prozentuale Berechnung der Kinder-Regelsätze - zumindest rein rechnerisch betrachtet - absurde Konsequenzen: Den Kindern wird einfach ein prozentualer Anteil an den Verbrauchsausgaben gewährt, die Erwachsene zugestanden bekommen. So stehen etwa Säuglingen statistisch betrachtet 11,90 Euro für Tabakwaren und alkoholische Getränke zur Verfügung, aber kein einziger Euro für Windeln.
Das Ministerium dagegen verteidigt die Pauschalierung der Leistungen: "Bedarfe bedürfen immer auch Wertentscheidungen", heißt es in seiner Stellungnahme. Sprich: Die Familien könnten selbst entscheiden, ob sie die Tabakzuschüsse beispielsweise für Schulranzen ausgeben. Der Bedarf eines Kindes sei überdies anders als der alleinlebender Erwachsener "über die Verbrauchsausgaben nur zu ermitteln, indem der familiäre Zusammenhang, in dem die Kinder leben, berücksichtigt wird".
Unangemessene Berechnungsgrundlage?
Ob das Gericht dieser Argumentation folgt, ist fragwürdig. Schließlich ändert die Tatsache, dass Familien selbst wählen können, wofür sie Geld ausgeben, nichts daran, dass die Schätzung darüber, wie viel Geld ein Kind zum würdevollen Überleben braucht, eine kaum angemessene Berechnungsgrundlage hat. Ein Urteil darüber werden die Richter in Karlsruhe wohl erst in einigen Monaten fällen.
Experten äußern dagegen seit Monaten Zweifel an den Hartz-IV-Berechnungen des Bundesarbeitsministeriums. Ihnen zufolge müssten die Bedürfnisse von Kindern zumindest in folgenden Punkten deutlich anders als die von Erwachsenen gewichtet werden:
| Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 2003) | |||
| Kategorie | Ausgaben* | Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt | Hartz-IV-Bezug in Euro |
| Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 133 | 96% | 127 |
| Bekleidung und Schuhe | 34 | 100% | 34 |
| Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung | 322 | 8% | 24 |
| Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände | 27 | 91% | 25 |
| Gesundheitspflege | 18 | 71% | 13 |
| Verkehr | 59 | 26% | 16 |
| Nachrichtenübermittlung | 40 | 75% | 30 |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 71 | 55% | 39 |
| Bildungswesen | 7 | 0% | 0 |
| Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung | 28 | 29% | 8 |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 40 | 67% | 27 |
| Insgesamt | 779 | ||
| Insgesamt ohne Wohnkosten | 483 | 345 | |
| *Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. Quelle: EVS 2003 **Seit 1. Juli 2009 beträgt der Regelsatz 359 €. | |||
| Errechnung der Hartz-IV-Regelsätze (Stand 1998) | |||
| Kategorie | Ausgaben* | Anteil in Prozent, den die Regierung Hartz-IV-Empfängern anerkennt | Hartz-IV-Bezug in Euro |
| Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren | 128,92 | 96% | 123,76 |
| Bekleidung und Schuhe | 35,76 | 89% | 31,83 |
| Wohnen einschl. Energie, -instandhaltung | 313,23 | 8% | 25,06 |
| Einrichtungs-, Haushaltsgegenstände | 29,77 | 87% | 25,90 |
| Gesundheitspflege | 19,25 | 64% | 12,32 |
| Verkehr | 48,41 | 37% | 17,91 |
| Nachrichtenübermittlung | 32,61 | 64% | 20,87 |
| Freizeit, Unterhaltung, Kultur | 85,96 | 42% | 36,10 |
| Beherbergungs- /Gaststättendienstleistung | 32,11 | 30% | 9,63 |
| Andere Waren und Dienstleistungen | 28,96 | 65% | 18,83 |
| Insgesamt | 754,99 | 322,21 | |
| Fortschreibung** auf das Niveau zum 1.1.2005 | 345 Euro | ||
| *Errechnung des Hartz-IV-Satzes auf Basis der Verbrauchsausgaben der untersten 20 Prozent der nach Nettoeinkommen geschichteten alleinstehenden Haushalte. Empfänger, die überwiegend von Leistungen der Sozialhilfe gelebt haben, sind nicht berücksichtigt. ** anhand das Rentenwerts der gesetzlichen Rentenversicherung. Quelle: EVS 1998 | |||
Das Bundesverfassungsgericht urteilt auf Grundlage der alten Berechnungsbasis.
ssu/AP/dpa/Reuters
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Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...
Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...
Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...
Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...
Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...
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