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21.10.2009
 

Hartz IV

Verfassungsrichter bringen Regierung in Erklärungsnot

Von Dietmar Hipp, Karlsruhe

Foto: ARCHE Berlin

2. Teil: "Nicht hundert Prozent treffgenau"

Vor allem diese Abschläge seien ein "Problem", gab Papier gleich in seiner ersten Frage ohne viel Federlesen die Haltung der Richterbank zu erkennen. Könne man wirklich "davon ausgehen, dass ein gewisser Anteil" des maßgeblichen unteren Fünftels der Bevölkerung "sich um Maßkleidung und Pelze bemüht?" Und auffallend sei auch, so Papier, dass, als es neue Daten gab, einfach die Abschläge verändert wurden und am Ende wieder eine "punktgenaue Landung" auf dem politisch gewünschten Regelsatz von 345 Euro herauskam.

"Auf verschiedenen Wegen" hätten die Fachleute diese Abschläge bestimmt, wand sich die befragte Ministerialrätin, "wohl wissend, dass das nicht hundert Prozent treffgenau" sein werde.

Die Treffgenauigkeit dieser Antwort stellte die Richter jedenfalls nicht zufrieden. Wieso seien etwa Ausgaben für Nachhilfe oder Hausaufgabenbetreuung überhaupt nicht berücksichtigt, wollte der Berichterstatter Ferdinand Kirchhof wissen. Woher wisse "derjenige, der die Abschläge macht", dass im unteren Einkommens-Fünftel der Bevölkerung "überhaupt solche Ausgaben getätigt werden", fragte Verfassungsrichter Michael Eichberger. Und wieso könne man überhaupt irgendwo kürzen, bohrte seine Richterkollegin Christine Hohmann-Dennhardt nach, wenn der Gesetzgeber doch davon ausgegangen sei, dass die ALG-II-Empfänger einen möglichen Mehrbedarf an der einen Stelle mit Einsparungen an anderer Stelle in "Eigenverantwortung" kompensieren müssten?

Die Antworten changierten von schwammig bis schwach. Die Bundesregierung habe sich "normativ dem Problem nähern müssen", so die arg auf sich allein gestellte Ministerialrätin. Will heißen: Die Regierung hat mangels besserer Daten einfach eigene Wertungen vorgenommen, außerdem brauche ja etwa "ein Haarshampoo nur alle drei Monate gekauft" zu werden. Und inzwischen seien - auf Grundlage der neuen Stichprobe aus dem Jahr 2003 - die Abschläge deutlich zurückgenommen worden. Aber sie seien immer noch da, wandte Verfassungsrichter Johannes Masing ein und fragte trocken: "Kann man eine Statistik nicht von vornherein so machen, dass man sie überall zu 100 Prozent übernehmen kann?"

Der Regierungsvertreter macht keine gute Figur

Auch vom Statistischen Bundesamt bekamen die Ministerialen nur wenig Hilfe in ihrer Erklärungsnot. Die Frage gehe "zu tief in die Detaillierung", musste dessen Amtschef Roderich Egeler schon bei naheliegenden Nachfragen bekennen und überließ es seiner Mitarbeiterin, die Bedenken der Richter indirekt zu bestätigen: "Nein", räumte diese auf das Insistieren von Richter Eichberger ein, die Abschläge bei der Kleidung etwa könne sie auch nicht belegen.

Auch die Art und Weise, wie der Gesetzgeber von den Regelsätzen für Erwachsene die Regelsätze für die Kinder von ALG-II-Empfängern abgeleitet hat, wurde in der Verhandlung - erwartungsgemäß - massiv in Frage gestellt. Warum gibt es die 100 Euro für den Schulbedarf für Kinder erst seit 1. Juli dieses Jahres - und nicht schon vorher, wollte etwa Richterin Hohmann-Dennhardt wissen. Und Gerichtspräsident Papier wies darauf hin, bis heute sei der "kindgerechte Bedarf" nicht real ermittelt, sondern nur abgeschätzt worden, "oder sehe ich das etwa falsch?"

Dass sich Sozial-Staatssekretär Detlef Scheele im Namen der Bundesregierung darauf berief, inzwischen habe man mit einer "Sonderauswertung" die Datengrundlage verbessert, trug nicht unmittelbar zu einer besseren Stimmung der Verfassungsrichter bei. "Wir haben diese Sonderauswertung nicht", bemerkte Papier mit deutlicher Missbilligung, dabei sehe er "keine Hinderungsgründe", warum die Regierung das nicht längst hätte vorlegen können.

Der Prozessbevollmächtigte der Bundesregierung, Rixen, führte denn auch im Laufe des Nachmittages nur noch Rückzugsgefechte: "Im Rückblick ist man oftmals schlauer", aus heutiger Sicht sei "manches nicht mehr überzeugend", bestimmte Anhaltspunkte hätten "seinerzeit eine verlässliche Basis" gebildet, "da war zunächst Wissen nicht da", inzwischen habe ein "Nachdenken begonnen", verteidigte er die "lernende Gesetzgebung" der Bundesregierung. Selten hat man beim Verfassungsgericht ein schonungsloseres Bekenntnis eines Regierungsvertreters zu learning by doing gehört - auf Kosten der Schwächsten der Gesellschaft.

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insgesamt 8712 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
09.02.2010 von der andere: Naja, und wenn schon.

Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...

09.02.2010 von Agent K:

Thread kann zugemacht werden, die Entscheidung ist gefallen.... mehr...

09.02.2010 von WvdV: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass

Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...

09.02.2010 von garfield:

Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...

09.02.2010 von masc672:

Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...

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Was ist Hartz IV?

Die Reform

Hartz IV ist die größte und umstrittenste Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik. Benannt ist sie nach dem damaligen Volkswagen-Personalchef Peter Hartz, der als Leiter einer Regierungskommission die Grundlagen der Reform vorgeschlagen hatte. Am 1. Januar 2005 trat das entsprechende Gesetz in Kraft.

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