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02.11.2009
 

Studie zu Hartz IV

Bewerbungstrainings bringen nichts

Arbeitsagentur in Potsdam: Studie untersucht JobchancenZur Großansicht
DDP

Arbeitsagentur in Potsdam: Studie untersucht Jobchancen

Nicht geeignet für Bewerber: Nach einer Studie des Instituts für Arbeitsmarktforschung profitieren Langzeitarbeitslose nicht von Bewerbungstrainings. Eine andere Maßnahme erwies sich hingegen als deutlich sinnvoller.

Nürnberg - Die Ergebnisse sind eindeutig: Betriebspraktika erhöhen die Chancen von Arbeitslosengeld-II-Empfängern auf einen festen Job einer Studie zufolge deutlich. Verglichen mit Arbeitslosen ohne betriebliches Training liegt die Beschäftigungsquote gut zwei Jahre nach der Maßnahme bei ihnen bis zu 21 Prozentpunkte höher, wie das Institut für Arbeitsmarktforschung (IAB) am Montag mitteilte. Schulische Weiterbildungen steigern die Quote hingegen nur um vier Punkte.

Dagegen erhöht nach IAB-Erkenntnissen ein sogenanntes Bewerbungstraining - die insgesamt 8,7 Prozent aller untersuchten Trainingsmaßnahmen ausmachten - kaum die Jobchancen von Langzeitarbeitslosen. Die Forscher stellten überhaupt keinen Effekt fest. Möglicherweise seien die Schulungsinhalte für die Bewerber nicht geeignet, vermuten die Autoren der Studie. In den Kursen lernen Arbeitslose, was sie bei Bewerbungen auf eine Stelle besonders beachten müssen.

In Westdeutschland stieg die Beschäftigungsquote bei den Teilnehmern zwar leicht: Bei Männern wurde nach 28 Monaten ein Plus von einem und bei Frauen von 1,7 Prozentpunkten verzeichnet. In Ostdeutschland war der Effekt aber negativ: Dort sanken die Werte um 0,4 (Männer) sowie 0,7 Prozentpunkte (Frauen).

Trainingsmaßnahmen sind nach den Ein-Euro-Jobs das wichtigste arbeitspolitische Instrument bei der Betreuung von Langzeitarbeitslosen. Nach IAB-Angaben absolvierten 630.000 Arbeitslosengeld-II-Bezieher 2008 ein in der Regel einmonatiges Training. Rund ein Drittel der Maßnahmen lief direkt in Betrieben.

Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit untersuchte für ihre Studie, wie viele Teilnehmer von Trainingsmaßnahmen in Betrieben in den ersten 17 Monaten danach einen regulären Job aufnahmen. Gezählt wurde nur, wer mindestens ein Jahr ununterbrochen beschäftigt war. Dabei könnten sich aber auch Mitnahmeeffekte ergeben haben, schrieben die Forscher. Wenn die Unternehmen einen Einfluss auf die Auswahl der Geförderten haben, könnten sie diese aus dem gleichen Kreis auswählen, aus dem sie sowieso ihre verfügbaren offenen Stellen besetzen würden.

ore/ddp/AFP

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09.02.2010 von der andere: Naja, und wenn schon.

Die Höhe von H4 reicht vollkommen aus. Die pauschale Berechnung mag falsch sein. Es glaubt doch aber niemand ernsthaft, sollte H4 erhöht werden, dass das Geld auch bei den Kindern ankommt. Das wird größtenteils in neue [...] mehr...

09.02.2010 von Agent K:

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09.02.2010 von WvdV: Wasch mir den Pelz aber mach mich nicht nass

Tja, fast so ähnlich habe ich mir die Entscheidung vorgestellt. An alle Hartzer: Heute ist mitnichten ein großer Tag für die Erwerbslosen, weil die Politiker garantiert den Passus, ob es mehr sein muß, ganz klar verneinen [...] mehr...

09.02.2010 von garfield:

Meinen Sie so einen kleinen süßen, wie wir ihn gerade erlebt haben? Da können wir aber noch so manchen HartzIV-er unterstützen bis wir auf die Summe der neuen Schulden durch die Krise kommen - davon abgesehen, dass ich die [...] mehr...

09.02.2010 von masc672:

Na da hat unser Anwalt der Gerechten wieder mal Grund zu feiern. Ändern Sie zur Feier des Tages wieder ihren Namen? mehr...

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Seit Jahren gibt es Streit über die Betreuung von Hartz-IV-Empfängern. Organisatorisch zuständig sind seit 2005 Arbeitsgemeinschaften von Bundesagentur für Arbeit (BA) und kommunalen Sozialämtern - abgekürzt als Arge bezeichnet.

Verankert wurde diese Mischverwaltung im Hartz-IV-Gesetz über die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe. Derzeit gibt es 353 Argen, in denen sich 55.000 Mitarbeiter um 5,2 Millionen Hilfsbedürftige kümmern. Daneben gibt es das sogenannte Optionsmodell, bei dem in 69 Kreisen und Gemeinden die Kommunen die alleinige Verantwortung haben.

Von Beginn an gab es Reibereien in den Arbeitsgemeinschaften. Nach Feststellungen des zuständigen Ombudsrats krankt die Organisationsform an dem "ständigen, oft zeitaufwendigen Abstimmungsbedarf" zwischen den Beteiligten. Dabei konkurrieren Kommunen und BA um das Ausmaß ihrer Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit vor Ort leidet auch darunter, dass die Argen kein eigenes Personal haben und die dort tätigen Mitarbeiter von Bundesagentur und Kommune unterschiedlich bezahlt werden.





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