Umbau der Krankenkassen
So teuer wird die schwarz-gelbe Gesundheitsreform für die Bürger
Von Sven Böll
REUTERS
Horst Seehofer, Guido Westerwelle und Angela Merkel: Mehr netto durch Gesundheitsreform
Union und FDP wollen die Finanzierung der Krankenkassen komplett umbauen. Doch wie sehen die schwarz-gelben Gesundheitspläne konkret aus? Wer gewinnt, wer verliert? SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zur Radikal-Reform.
Hamburg - Rund zwei Wochen ist die Regierung Merkel im Amt, und schon wird der erste Schlichtungsgipfel notwendig. Am 18. und 19. November trifft sich das schwarz-gelbe Kabinett auf Schloss Meseberg, um die noch offenen Streitpunkte der Koalitionsverhandlungen zu diskutieren. Das wichtigste Thema auf der Agenda - neben dem Steuerzank: der Umbau des
Gesundheitssystems.
Für Zoff zwischen den Bündnispartnern sorgen die Zeilen 3909 bis 3913 in Kapitel 9.1 ("Gesundheit") des Koalitionsvertrags, in denen
Angela Merkel,
Guido Westerwelle und
Horst Seehofer Folgendes zur künftigen Finanzierung der Krankenkassen aufgeschrieben haben: "Langfristig wird das bestehende Ausgleichssystem überführt in eine Ordnung mit mehr Beitragsautonomie, regionalen Differenzierungsmöglichkeiten und einkommensunabhängigen Arbeitnehmerbeiträgen, die sozial ausgeglichen werden. Weil wir eine weitgehende Entkoppelung der Gesundheitskosten von den Lohnzusatzkosten wollen, bleibt der Arbeitgeberanteil fest."
So weit, so unklar: Für den neuen FDP-Gesundheitsminister
Philipp Rösler sind diese Worte der Freibrief für eine liberale Revolution, an deren Ende es wieder mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen gibt, die Versicherungen unterschiedliche Beiträge und sogar verschiedene Leistungen bieten können. Doch Bayerns Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), eher ein Sozial-Restaurator, bremst Rösler prompt aus: "Es wird in Deutschland keinen radikalen Systemwechsel geben. Ein Gesundheitssystem, in dem die Lasten solidarisch verteilt sind, gehört zu meinem Markenkern. Der steht nicht zur Disposition."
Grundzüge sind bereits absehbar
Der Koalitionsvertrag ist beschlossen - und in der Gesundheitspolitik sind alle Fragen offen. Um ihre eigene Kakophonie irgendwie zu einem wohlklingenden Chor zu formen, setzen Union und FDP eine Regierungskommission ein, die wahrscheinlich Mitte des kommenden Jahres ihre Vorschläge präsentieren wird.
Ganz so schwierig dürfte die Streitschlichtung zwischen den Koalitionspartnern gar nicht werden, denn so weit auseinander - wie es der zurzeit bestens in Szene gesetzte Zoff suggeriert - liegen CDU, CSU und FDP bei ihren Plänen für einen Umbau der Krankenkassen-Finanzierung gar nicht.
Entsprechend ist bereits jetzt absehbar, wie die Grundzüge der schwarz-gelben Gesundheitswelt mit großer Wahrscheinlichkeit aussehen werden - sofern die Parteien den Mut zum Umbau wirklich aufbringen.
SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum anspruchsvollsten Projekt der neuen Regierung.
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DIE BISHERIGEN GESUNDHEITSREFORMEN
Es dauert fast drei Jahrzehnte, bis es in der Bundesrepublik zur ersten größeren Gesundheitsreform kommt: Mit dem "Kostendämpfungsgesetz" der sozial-liberalen Koalition versucht die Regierung, die Inanspruchnahme von Leistungen zu steuern: Sie führt Zuzahlungen bei Arznei-, Verbands- und Heilmitteln ein - in Höhe des aus heutiger Sicht niedlichen Betrags von einer Mark pro Medikament.
Mit zwei Reformen zu Beginn der achtziger Jahre werden die Zuzahlungen durch die Versicherten erhöht. Auch für die Rentner sind die rosigen Zeiten vorbei. Konnten sie sich zuvor kostenlos versichern, müssen sie seit 1983 auch einen einkommensabhängigen Beitrag leisten.
Mit dem "Gesundheitsreformgesetz" von Norbert Blüm geht es ans Eingemachte: Die Eigenbeteiligung der Patienten wird weiter erhöht - etwa bei Arzneimitteln, im Krankenhaus und beim Zahnersatz. Erstmals unternimmt die Regierung auch den Versuch, die Kosten für Medikamente mit radikalen Maßnahmen in den Griff zu bekommen, indem sie Bagatallmedikamente aus dem Leistungskatalog streicht und Festbeträge für Arzneimittel einführt. Seither zahlen die Kassen nicht mehr automatisch jeden Preis für Tabletten und Co., sondern nur noch einen Höchstbetrag. Verschreibt der Arzt ein teureres Mittel, muss der Patient die Differenz zahlen. Trotz dieses Rundumschlags an Kosteneinsparungen sind die Beiträge jedoch nur für kurze Zeit stabil.
Gesundheitsminister Horst Seehofer verfolgt mit dem "Gesundheitsstrukturgesetz" 1993 erneut das Ziel, die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Um den Anstieg der Leistungsausgaben besser zu kontrollieren, werden sie für einen begrenzten Zeitraum budgetiert. Gleichzeitig erhöht die Regierung erneut die Selbstbeteiligung bei Arznei- und Verbandsmitteln. Das Projekt einer Positivliste, die alle erstattungsfähigen Medikamente benennt, scheitert allerdings. Auch deshalb wird das Reformziel stabiler Beiträge erneut nur für wenige Jahre erreicht.
Die "GKV-Neuordnungsgesetze" stehen ebenfalls in der Tradition ihrer Vorgängerinnen: Patienten müssen sich an den Kosten für Arznei- und Heilmittel, Krankenhaushaufenthalte und Fahrten etwa vom Krankenhaus noch stärker beteiligen. Jüngere Jahrgänge bekommen außerdem geringere Kassenzuschüsse beim Zahnersatz.
Mit dem "Solidaritätsstärkungsgesetz" bringt erstmals seit rund zwei Jahrzehnten eine Gesundheitsreform wieder ein Mehr an Leistungen. So werden unter anderem die Zuzahlungen für die Patienten gesenkt. Gleichzeitig führt die rot-grüne Koalition aber zur Begrenzung des Ausgabenwachstums erneut Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser und Arzneimittel ein.
Nachdem die rot-grüne Regierung in den Folgejahren ebenfalls zum Leistungsabbau umgeschwenkt ist, wagt sie in Kooperation mit dem unionsdominierten Bundesrat ähnich wie 1989 einen Kostendämpfungs-Rundumschlag: Das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" sieht unter anderem vor, dass Patienten eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zahlen müssen, verschreibungsfreie Medikamente gar nicht mehr erstattet werden und die Selbstbeteiligung bei erstattungsfähigen Arznei- und Heilmitteln zehn Prozent der Kosten (maximal zehn Euro) beträgt.
Aus für ein Prinzip, das seit 1883 in Deutschland bestand: Wurden die Beitäge zur Krankenversicherung zuvor paritätisch finanziert, also jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, müssen die Versicherten nun einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zahlen.
Zum Jahresbeginn 2009 ändert sich die Finanzierung der Krankenkassen grundlegend: Konnten die Versicherungen bislang ihren Beitragssatz weitgehend selbst festlegen, wird dieser künftig einheitlich von der Regierung bestimmt. Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitsamt einem Steuerzuschuss fließen nun in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten dann Pauschalen pro Versichertem von dieser gigantischen Geldsammelstelle. Weitere Änderung: Jeder Bürger muss eine Krankenversicherung abschließen.
SCHWARZ-GELBE GESUNDHEITSPLÄNE
Die Gesundheitspolitik erwies sich als einer der Knackpunkte in den Koalitionsverhandlungen von Union und FDP. Bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die künftigen Koalitionäre nun auf eine grundlegende Neuordnung verständigt - ein Überblick.
Das bisherige System des Gesundheitsfonds mit dem Einheitsbeitrag von derzeit 14,9 Prozent bleibt zwar zunächst erhalten. Somit ist auch der allein von den Versicherten zu leistende Zusatzbeitrag weiter auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Doch voraussichtlich ab 2011 wird es grundsätzliche Änderungen geben: Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren, damit müssten Ausgabensteigerungen wohl alleine von den Arbeitnehmern getragen werden. Für die Versicherten wird es dann einen einkommensunabhängigen Beitrag geben, was dem umstrittenen Modell einer "Kopfpauschale" nahe käme. Für Geringverdiener soll es einen sozialen Ausgleich geben, der durch Steuern finanziert würde.
Die Praxisgebühr von zehn Euro, die die Versicherten seit 2004 pro Quartal für Arztbesuche zahlen müssen, soll durch eine neue Regelung ersetzt werden. Zeitungsberichten zufolge könnte es künftig zu einer geringeren Gebühr kommen, die dann aber bei jedem Arztbesuch fällig würde. Ziel der Praxisgebühr war es, das Kostenbewusstsein der Versicherten zu steigern und den Kassen vom Beitragssatz unabhängige Einnahmen zu sichern. Diese Steuerungswirkung, so kritisierten Gesundheitsexperten wiederholt, habe die Praxisgebühr aber verfehlt.
Wechsel zu einer privaten Krankenkasse soll künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich sein. Derzeit ist dies nur möglich, wenn das Einkommen mindestens drei Jahre lang diese Obergrenze überschreitet.
Die umstrittene Gesundheitskarte, die die bisherige Krankenkassenkarte ablösen sollte, wird vorläufig gestoppt. Erst nach einer "Bestandsaufnahme" der bisherigen Erfahrungen in den Testregionen soll entschieden werden, ob die Karte sinnvoll ist, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrages.
Die umstrittene Honorarreform für niedergelassene Ärzte, die zum Jahresbeginn in Kraft trat und für heftige Proteste sorgte, soll korrigiert werden.
Angesichts des drohenden Ärztemangels sollen die Anreize für niedergelassene Mediziner in unterversorgten Regionen verstärkt werden und Medizinstudenten gefördert werden. ssu/AFP
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