Finanzierung der Krankenkassen
Seehofer schließt Kopfpauschale kategorisch aus
ddp
Koalitionspartner: Das Bild ist gerade mal drei Wochen alt - und doch aus besseren Tagen
Es ist eines der konkreteren Vorhaben im Koalitionsvertrag: Arbeitnehmer sollen künftig in der Krankenversicherung eine Prämie zahlen, die unabhängig vom Einkommen ist. Doch CSU-Chef Seehofer schloss jetzt im SPIEGEL eine entsprechende Reform definitiv aus - und stellt sich damit gegen den Regierungspartner FDP.
Hamburg/Berlin - Der Streit über die
von Union und FDP geplante Gesundheitsreform erreicht eine neue Dimension. Während die Liberalen zur Finanzierung der Krankenversicherung noch immer vehement eine Kopfpauschale der Arbeitnehmer fordern, erteilte CSU-Chef Horst Seehofer diesen Plänen im SPIEGEL eine deutliche Absage: "Es ist völlig ausgeschlossen, dass wir unser Gesundheitswesen durch eine einkommensunabhängige Prämie finanzieren."
Wie eine mögliche Kompromisslinie in der Koalition überhaupt aussehen könnte, ist offener denn je, denn Seehofer sagte weiter: "Das gilt nicht nur für diese Legislaturperiode, das gilt für das ganze nächste Jahrzehnt." Eine Prämie setze einen sozialen Ausgleich über die Steuerkasse voraus, der pro Jahr einen zweistelligen Milliardenbetrag verschlinge. "Bisher hat mir noch niemand erklären können, wo so viel Geld herkommen soll."
Deutlicher wird auch die Kritik der Krankenversicherungen an dem geplanten Systemumbau. Der Vorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), Norbert Klusen, sagte zwar, es ließen sich Argumente für eine einheitliche Prämie finden, schließlich orientierten sich die Beiträge für eine Haftpflicht- oder eine Lebensversicherung auch nicht am Einkommen. Trotzdem bleibe die Frage der Finanzierung offen.
Bundeszuschuss zum Gesundheitsfonds steigt
Viel zu aufwendig sei es, die
Prämie bei jedem einzelnen Mitglied einzuziehen, statt es beim heutigen direkten Abzug durch den Arbeitgeber zu belassen, sagte der Vorsitzende der derzeit größten Einzelkasse. Das wären jedes Jahr 500 bis 700 Millionen Euro Mehrkosten im Gesundheitssystem. "Ich würde das Geld lieber für die Patienten ausgeben."
Angesichts der harschen Kritik insbesondere aus der CSU ist fraglich, ob es überhaupt noch zur Einführung einer Kopfpauschale in der Krankenversicherung kommt. Es zeichnet sich aber bereits ab, dass die Versicherten im kommenden Jahr mit großer Wahrscheinlichkeit erstmals auf breiter Front individuelle Zusatzbeiträge zahlen müssen.
Zwar einigten sich Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Gesundheitsminister Philipp Rösler (FDP) darauf, der Krankenversicherung 2010 einen Rekordzuschuss von 15,7 Milliarden Euro zu zahlen - 3,9 Milliarden Euro mehr als bislang geplant. Das bestätigte das Gesundheitsministerium am Samstag.
Kassen fordern Ausgabenkürzungen
Doch trotz dieser Erhöhung werden die erwarteten Einnahmeausfälle der gesetzlichen Krankenkassen von rund 7,5 Milliarden Euro im nächsten Jahr damit bei weitem nicht ausgeglichen. Schließlich soll der erhöhte Zuschuss - ebenso wie bei der Arbeitslosenversicherung - nur die krisenbedingten Einnahmeausfälle ausgleichen.
Um das verbleibenden Defizit von 3,6 Milliarden Euro zu decken, müssen die Kassen allerdings Zusatzbeiträge von ihren Mitgliedern einfordern oder Rücklagen aufbrauchen - sofern es nicht nicht zu weiteren Einsparungen im Gesundheitswesen kommt.
Um individuelle Zusatzbeiträge für die Versicherten zu verhindern, forderte der Spitzenverband der Krankenversicherung entsprechend Kürzungen. Es sei "wichtig, auch die Ausgabenseite in den Blick zu nehmen", erklärte ein Sprecher. Die Einnahmen der Pharmaindustrie, der Krankenhäuser und der Ärzte dürften "nicht ungebremst steigen". Experten bezweifeln allerdings, dass die Ausgaben für Ärzte, Arzneimittel und Kliniken rasch gesenkt werden können.
SCHWARZ-GELBE GESUNDHEITSPLÄNE
Die Gesundheitspolitik erwies sich als einer der Knackpunkte in den Koalitionsverhandlungen von Union und FDP. Bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen haben sich die künftigen Koalitionäre nun auf eine grundlegende Neuordnung verständigt - ein Überblick.
Das bisherige System des Gesundheitsfonds mit dem Einheitsbeitrag von derzeit 14,9 Prozent bleibt zwar zunächst erhalten. Somit ist auch der allein von den Versicherten zu leistende Zusatzbeitrag weiter auf ein Prozent des beitragspflichtigen Einkommens begrenzt. Doch voraussichtlich ab 2011 wird es grundsätzliche Änderungen geben: Der Arbeitgeberanteil wird eingefroren, damit müssten Ausgabensteigerungen wohl allein von den Arbeitnehmern getragen werden. Für die Versicherten wird es dann einen einkommensunabhängigen Beitrag geben, was dem umstrittenen Modell einer "Kopfpauschale" nahekäme. Für Geringverdiener soll es einen sozialen Ausgleich geben, der durch Steuern finanziert würde.
Die Praxisgebühr von zehn Euro, die die Versicherten seit 2004 pro Quartal für Arztbesuche zahlen müssen, soll durch eine neue Regelung ersetzt werden. Zeitungsberichten zufolge könnte es künftig zu einer geringeren Gebühr kommen, die dann aber bei jedem Arztbesuch fällig würde. Ziel der Praxisgebühr war es, das Kostenbewusstsein der Versicherten zu steigern und den Kassen vom Beitragssatz unabhängige Einnahmen zu sichern. Diese Steuerungswirkung, so kritisierten Gesundheitsexperten wiederholt, habe die Praxisgebühr aber verfehlt.
Wechsel zu einer privaten Krankenkasse soll künftig wieder nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze möglich sein. Derzeit ist dies nur möglich, wenn das Einkommen mindestens drei Jahre lang diese Obergrenze überschreitet.
Die umstrittene Gesundheitskarte, die die bisherige Krankenkassenkarte ablösen sollte, wird vorläufig gestoppt. Erst nach einer "Bestandsaufnahme" der bisherigen Erfahrungen in den Testregionen soll entschieden werden, ob die Karte sinnvoll ist, heißt es im Entwurf des Koalitionsvertrages.
Die umstrittene Honorarreform für niedergelassene Ärzte, die zum Jahresbeginn in Kraft trat und für heftige Proteste sorgte, soll korrigiert werden.
Angesichts des drohenden Ärztemangels sollen die Anreize für niedergelassene Mediziner in unterversorgten Regionen verstärkt werden und Medizinstudenten gefördert werden. ssu/AFP
böl/dpa/AP/AFP
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DIE BISHERIGEN GESUNDHEITSREFORMEN
Es dauert fast drei Jahrzehnte, bis es in der Bundesrepublik zur ersten größeren Gesundheitsreform kommt: Mit dem "Kostendämpfungsgesetz" der sozial-liberalen Koalition versucht die Regierung, die Inanspruchnahme von Leistungen zu steuern: Sie führt Zuzahlungen bei Arznei-, Verbands- und Heilmitteln ein - in Höhe des aus heutiger Sicht niedlichen Betrags von einer Mark pro Medikament.
Mit zwei Reformen zu Beginn der achtziger Jahre werden die Zuzahlungen durch die Versicherten erhöht. Auch für die Rentner sind die rosigen Zeiten vorbei. Konnten sie sich zuvor kostenlos versichern, müssen sie seit 1983 auch einen einkommensabhängigen Beitrag leisten.
Mit dem "Gesundheitsreformgesetz" von Norbert Blüm geht es ans Eingemachte: Die Eigenbeteiligung der Patienten wird weiter erhöht - etwa bei Arzneimitteln, im Krankenhaus und beim Zahnersatz. Erstmals unternimmt die Regierung auch den Versuch, die Kosten für Medikamente mit radikalen Maßnahmen in den Griff zu bekommen, indem sie Bagatallmedikamente aus dem Leistungskatalog streicht und Festbeträge für Arzneimittel einführt. Seither zahlen die Kassen nicht mehr automatisch jeden Preis für Tabletten und Co., sondern nur noch einen Höchstbetrag. Verschreibt der Arzt ein teureres Mittel, muss der Patient die Differenz zahlen. Trotz dieses Rundumschlags an Kosteneinsparungen sind die Beiträge jedoch nur für kurze Zeit stabil.
Gesundheitsminister Horst Seehofer verfolgt mit dem "Gesundheitsstrukturgesetz" 1993 erneut das Ziel, die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen in den Griff zu bekommen. Um den Anstieg der Leistungsausgaben besser zu kontrollieren, werden sie für einen begrenzten Zeitraum budgetiert. Gleichzeitig erhöht die Regierung erneut die Selbstbeteiligung bei Arznei- und Verbandsmitteln. Das Projekt einer Positivliste, die alle erstattungsfähigen Medikamente benennt, scheitert allerdings. Auch deshalb wird das Reformziel stabiler Beiträge erneut nur für wenige Jahre erreicht.
Die "GKV-Neuordnungsgesetze" stehen ebenfalls in der Tradition ihrer Vorgängerinnen: Patienten müssen sich an den Kosten für Arznei- und Heilmittel, Krankenhaushaufenthalte und Fahrten etwa vom Krankenhaus noch stärker beteiligen. Jüngere Jahrgänge bekommen außerdem geringere Kassenzuschüsse beim Zahnersatz.
Mit dem "Solidaritätsstärkungsgesetz" bringt erstmals seit rund zwei Jahrzehnten eine Gesundheitsreform wieder ein Mehr an Leistungen. So werden unter anderem die Zuzahlungen für die Patienten gesenkt. Gleichzeitig führt die rot-grüne Koalition aber zur Begrenzung des Ausgabenwachstums erneut Budgets für Arzthonorare, Krankenhäuser und Arzneimittel ein.
Nachdem die rot-grüne Regierung in den Folgejahren ebenfalls zum Leistungsabbau umgeschwenkt ist, wagt sie in Kooperation mit dem unionsdominierten Bundesrat ähnlich wie 1989 einen Kostendämpfungsrundumschlag: Das "Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung" sieht unter anderem vor, dass Patienten eine Praxisgebühr von zehn Euro pro Quartal zahlen müssen, verschreibungsfreie Medikamente gar nicht mehr erstattet werden und die Selbstbeteiligung bei erstattungsfähigen Arznei- und Heilmitteln zehn Prozent der Kosten (maximal zehn Euro) beträgt.
Aus für ein Prinzip, das seit 1883 in Deutschland bestand: Wurden die Beitäge zur Krankenversicherung zuvor paritätisch finanziert, also jeweils zur Hälfte durch den Arbeitgeber und den Arbeitnehmer, müssen die Versicherten nun einen Sonderbeitrag in Höhe von 0,9 Prozent zahlen.
Zum Jahresbeginn 2009 ändert sich die Finanzierung der Krankenkassen grundlegend: Konnten die Versicherungen bislang ihren Beitragssatz weitgehend selbst festlegen, wird dieser künftig einheitlich von der Regierung bestimmt. Die Beiträge der Arbeitgeber und Arbeitnehmer mitsamt Steuerzuschuss fließen nun in den Gesundheitsfonds. Die Krankenkassen erhalten dann Pauschalen pro Versichertem von dieser gigantischen Geldsammelstelle. Weitere Änderung: Jeder Bürger muss eine Krankenversicherung abschließen.