Von Ole Reißmann
Hamburg - Es geht um tausend Euro. Das ist der Betrag, den die Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2007 von einem Angestellten als Solidarzuschlag für den Aufbau Ost haben wollte. 5,5 Prozent auf Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuer, wie von jedem anderen auch. Doch der Angestellte zog vor Gericht, zweifelte den Steuer-Zuschlag an - und das zuständige Finanzgericht in Hannover stellte sich jetzt auf die Seite des Klägers.
Richterin Georgia Gascard sagte, das tragende Motiv für die Einführung des Soli seien die Kosten für die Deutsche Einheit gewesen. "Dabei handelt es sich aber um einen langfristigen Bedarf, der nicht durch die Erhebung einer Ergänzungsabgabe gedeckt werden durfte."
Deswegen wird es jetzt grundsätzlich. Es geht nicht länger um tausend Euro, sondern um zwölf Milliarden Euro - jährlich: Darf der Staat seinen Bürgern Jahr für Jahr 5,5 Prozent von Lohn- und Einkommensteuer abziehen? Kann der Gesetzgeber 14 und mehr Jahre lang für ein Mammut-Aufbauprojekt eine Zusatzsteuer verlangen?
SPIEGEL ONLINE beantwortet die wichtigsten Fragen zum Soli-Verfahren.
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