Berlin - Trotz des Protests der Kommunen senkt der Bund seine Beteiligung an den Wohnkosten für Hartz-IV-Empfänger. Mit den Stimmen von Union und FDP beschloss der Bundestag am Freitag, den Bundesanteil an den Kosten für Unterkunft und Heizung im kommenden Jahr von 26 Prozent auf 23,6 Prozent zu senken.
Für 2010 werden dafür Gesamtausgaben von rund 15,8 Milliarden Euro erwartet. Der Bund trägt davon 3,7 Milliarden Euro. Die Bundesregierung begründete die Änderung mit einem von Bundestag und Bundesrat festgelegten gesetzlichen Mechanismus.
Die Anpassung sei erforderlich, weil die Zahl der Bedarfsgemeinschaften gesunken sei. Der Parlamentarische Staatssekretär des Arbeitsministeriums, Ralf Brauksiepe (CDU), betonte, damit sei gewährleistet, dass die Kommunen um 2,5 Milliarden Euro entlastet würden.
Während sich die SPD bei der Abstimmung über den vom ehemaligen Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD) auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf enthielt, lehnten Grüne und Linke das Gesetz wie bereits zuvor Länder und Kommunen ab. Sie verlangten eine stärkere Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten. Außerdem müsse die Formel für die Berechnung der Bundesbeteiligung nachgebessert werden. Mit den 23,6 Prozent könne die angestrebte Entlastung der Kommunen um insgesamt 2,5 Milliarden Euro nicht erreicht werden.
Die Länder hatten im November kritisiert, die für die Ermittlung der Bundesbeteiligung maßgebliche Zahl der Bedarfsgemeinschaften stehe "in keinem direkt proportionalen Verhältnis zur Entwicklung der Ausgaben der kommunalen Träger für Unterkunft und Heizung".
Dieser Trend werde sich 2010 infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise deutlich fortsetzen. Im Vergleich der Jahre 2008 und 2007 war die Zahl der Bedarfsgemeinschaften um rund 4,3 Prozent zurückgegangen, im Vergleich 2009 zu 2008 um weitere 3,9 Prozent. Die Länder machen geltend, dass die tatsächlichen Kosten für Unterkunft und Heizung nicht gesunken seien. Dafür seien besonders die gestiegenen Energiepreise des Vorjahres sowie die krisenbedingte Zunahme der Arbeitslosigkeit maßgeblich.
fro/AP
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