Von Laura Himmelreich
Hamburg - 645 Tage nach ihrer Entlassung hält Barbara E., besser bekannt als "Emmely", nun ihr Arbeitszeugnis in den Händen. In den vergangenen Monaten stritten ihre Anwälte und die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann um den Inhalt des Papiers. Die Firma stellte mehrere Zeugnisse aus, die Anwälte schickten sie zurück. Jetzt landete im Briefkasten von "Emmelys" Anwalt, Benedikt Hopmann, eine Version, mit der er sich zufrieden zeigt: "Das Zeugnis beschreibt sehr genau ihre Tätigkeit und ihren Werdegang und ihr freundliches Verhalten gegenüber den Kunden. Insofern ist es ein gutes Zeugnis."
Die Supermarktkette Kaiser's Tengelmann hatte die Berliner Kassiererin Barbara E. im Februar vergangenen Jahres entlassen, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro eingelöst hatte, die ihr nicht gehörten. Der Fall sorgte für bundesweites Aufsehen, als die zuständigen Gerichte die Entlassung für rechtens erklärten.
Später drehte sich der Streit dann um das ausstehende Arbeitszeugnis. "Emmelys" Anwälte beschwerten sich über die Vorschläge des Arbeitgebers, weil sie nicht genau genug beschrieben haben sollen, welche Positionen Barbara E. in den 31 Jahren im Supermarkt ausgeübt habe: Obst- und Gemüsehändlerin, Fleischverkäuferin, Kassiererin. Allerdings ist "Emmely" auch selbst schuld, dass sie fast zwei Jahre auf ihr Zeugnis warten musste. Sie beantragte das Papier erst, nachdem sie vor dem Arbeitsgericht verloren hatte, das war im vergangen Februar. Eine Sprecherin von Kaiser's Tengelmann sagte, das Unternehmen stelle Zeugnisse nur auf Anfrage aus.
Die Kassiererin ließ über das Komitee "Solidarität für Emmely" mitteilen, für sie gelte das Zeugnis ohnehin nur vorläufig: "Ich betrachte das als Zwischenzeugnis." Denn der Fall Emmely geht weiter: Noch immer macht die Kassiererin vor Gericht geltend, dass ihre Kündigung nicht rechtmäßig sei. Vor dem Bundesarbeitsgericht hat sie Revision eingelegt. Sie fordert, dass die Kündigung für unwirksam erklärt wird. Der Prozess werde vermutlich Anfang 2010 stattfinden, sagte ihr Anwalt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin hatte im Februar 2008 entschieden, dass die Kündigung gerechtfertigt sei, der geringe Streitwert von 1,30 Euro spiele keine Rolle. Der "irreparable Vertrauensverlust" zwischen Firma und Angestelltem sei ein berechtigter Kündigungsgrund, argumentierten die Richter. Das Bundesarbeitsgericht entschied im Sommer dieses Jahres jedoch, wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls das Urteil zu überprüfen.
"Emmelys" Fall ist längst ein Politikum: Sie trat bei Kerner und Anne Will auf, Solidaritätskomitees gingen für sie auf die Straße, Gewerkschaften übernahmen ihre Prozesskosten. Es gab Emmely-Plakate und Boykottaufrufe gegen die Supermarktkette. Wolfgang Thierse (SPD) nannte das Urteil "barbarisch" und "asozial". Barbara E. aus Hohenschönhausen wurde zur Symbolfigur.
Derzeit lebt die 51-Jährige von Hartz IV. Sie habe sich bereits bei anderen Supermärkten beworben, aber bisher erfolglos, sagte ihr Anwalt. In der DDR machte sie eine Ausbildung zur Fachverkäuferin für Waren des täglichen Bedarfs. In ihrem Zeugnis steht, dass sie während ihrer 31 Jahre im Supermarkt pünktlich und einsatzbereit gewesen sei. Warum sie entlassen wurde, wird nicht erwähnt.
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man muss Emmely nicht mögen, ich mag sie auch nicht, ich halte sie für eine einfach gestrickte Persönlichkeit. Aber das BAG hat völlig zurecht entschieden, dass man jemand nicht wegen einem kleinen Fehler nach 30 Jahren einfach [...] mehr...
Also doch aus Ihrer Sicht ein ganz üblicher, also ein ganz normaler Vorgang. Woher dann aber das große Erinnerungsvermögen der Zeugen? mehr...
Das ist in diesem Fall genau das Problem, es handelt sich eben nicht um das Finden eines wertvollen Gegenstand sondern um einen alltäglichen Vorgang um das Finden von Bons. Würde sich auch bei mir einprägen, wenn es sich [...] mehr...
Ich habe hier ja eine Weile mitgelesen, dass der Fall 'Emily' heftig diskutiert wurde. Falls es jemand interessiert: http://fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktuell/?em_cnt=2739301& mehr...
Selbst wenn: während der Probezeit darf nun einmal auch dann gekündigt werden. Daher kam es auf die Aussagen der Zeugen nicht an: einen Zeugen, dessen Aussage auf den Rechtsstreit keinen Einfluss hat, hört kein Gericht. mehr...
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