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16.12.2009
 

Kabinettsbeschluss

Hartz-IV-Empfänger dürfen mehr besitzen als bisher

Das Schonvermögen bei Hartz IV wird deutlich angehoben. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. Außerdem segneten die Minister einen Milliardenzuschuss für die Sozialkassen ab.

Berlin - Nur 250 Euro pro Lebensjahr: So viel Vermögen dürfen Hartz-IV-Empfänger derzeit besitzen, ohne dass ihnen die Leistung gekürzt wird. Nun soll dieses Schonvermögen deutlich angehoben werden: Künftig dürfen Hartz-IV-Empfänger 750 Euro pro Lebensjahr angespart haben. Das hat das Bundeskabinett an diesem Mittwoch beschlossen.

Offizieller Name des Gesetzes: "Schutzschirm für Arbeitnehmer". Es muss noch vom Bundestag und von den Ländern im Bundesrat gebilligt werden.

Gleichzeitig segneten die Minister auch einen gigantischen Zuschuss für die Sozialkassen ab. Insgesamt geht es um 20 Milliarden Euro für 2010. Dadurch wird eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt.

Allein die Bundesagentur für Arbeit soll aus der Bundeskasse etwa 16 Milliarden Euro erhalten. Diese fließen - anders als zuletzt - nicht als Darlehen, sondern als direkte Finanzspritze und müssen daher nicht zurückgezahlt werden. Durch den Zuschuss will die Regierung den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auch im kommenden Jahr bei 2,8 Prozent stabil halten.

Außerdem gehen knapp vier Milliarden Euro als Direkthilfe in den Gesundheitsfonds der gesetzlichen Krankenkassen. So soll deren krisenbedingtes Defizit von knapp acht Milliarden Euro zumindest teilweise ausglichen werden.

Darüber hinaus hat das Bundeskabinett ein Sonderprogramm für Milchbauern beschlossen. Damit werden wesentliche Teile der geplanten Hilfen im Umfang von 750 Millionen Euro umgesetzt.

Zuvor hatte die Regierung bereits den Haushalt für das Jahr 2010 verabschiedet. Er sieht eine Rekordverschuldung vor.

wal/Reuters/dpa/ddp

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