Wirtschaft



ThemaKurzarbeitRSS

Alle Artikel und Hintergründe

  • Drucken
  • Senden
  • Feedback
22.12.2009
 

Steuern

Kurzarbeitern droht Nachzahlung

Industriearbeiter in Sachsen: Hunderte Euro Nachzahlung möglichZur Großansicht
ddp

Industriearbeiter in Sachsen: Hunderte Euro Nachzahlung möglich

Hunderttausende Kurzarbeiter müssen Steuern nachzahlen, berichtet die "Bild"-Zeitung. Wer durch das Kurzarbeitergeld einen teilweisen Lohnausfall ausgeglichen bekommen habe, müsse mit Forderungen von mehreren hundert Euro rechnen. Unter Umständen könnten sogar 1100 Euro fällig werden.

Berlin - Bis zu 1100 Euro will das Finanzamt haben: Hunderttausende Kurzarbeiter müssen für 2009 Steuern nachzahlen. Davor hatte das Finanzministerium bereits im Frühjahr gewarnt. Je nach Einkommen können das mehrere hundert Euro sein, berichtet jetzt die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf den Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL).

In der Spitze könne die Nachforderung der Finanzämter bei fast 1100 Euro liegen. Diese Summe werde fällig, wenn ein verheirateter Metaller mit einem Einkommen von regulär 4000 Euro brutto im Monat das komplette Jahr auf Kurzarbeit war. Für ein halbes Jahr müsste der Metaller aus dem Beispiel Steuern in Höhe von 390 Euro zahlen, schreibt die "Bild"-Zeitung.

Zwar ist das Kurzarbeitergeld eine steuerfreie Leistung des Staates, ähnlich wie etwa das Eltern- oder Krankengeld. Doch wird die Summe zur Berechnung des zu versteuernden Einkommens, also dem Lohn und sonstigen Einkünften, hinzugezählt. Dadurch erhöht sich die Bemessungsgrundlage für die Einkommensteuer. Laut NVL könne das zu Steuernachforderungen oder - im günstigen Falle - auch zu geringen Rückerstattungen der Finanzämter führen.

Nach Angaben des Finanzministeriums sollten alle mit einer Nachzahlung rechnen, bei denen das Kurzarbeitergeld nur einen teilweisen Lohnausfall ausgeglichen hat. "Zur Sicherheit sollte man heute schon etwas Geld beiseite legen", rät das Ministerium. Weil die steuerfreien Einnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit einer Familie für einen gewissen Zeitraum erhöhen würden, sei das nachträgliche Anrechnen eine gerechte Regelung.

Es seien allerdings nicht alle Kurzarbeiter von möglichen Forderungen betroffen - und bei vollständigen Verdienstausfällen komme es im Regelfall nicht zu Steuernachzahlungen, schreibt das Ministerium.

NVL-Chef Uwe Rauhöft mahnt die mehr als eine Million Kurzarbeiter in Deutschland laut "Bild", für 2009 eine Steuererklärung einzureichen. "Alle Kurzarbeiter müssen für 2010 eine Steuererklärung abgeben - egal, ob sie Steuern nachzahlen müssen oder Geld zurück bekommen", sagte Rauhöft dem Blatt.

ore/AFP

Diesen Artikel...

Aus Datenschutzgründen wird Ihre IP-Adresse nur dann gespeichert, wenn Sie angemeldeter und eingeloggter Facebook-Nutzer sind. Wenn Sie mehr zum Thema Datenschutz wissen wollen, klicken Sie auf das i.

Auf anderen Social Networks posten:

  • studiVZ meinVZ schülerVZ
  • deli.cio.us
  • Xing
  • Digg
  • Google Bookmarks
  • reddit
  • Windows Live

Forum

insgesamt 1370 Beiträge zum Forum...
Die neuesten Beiträge:
20.01.2011 von yougotowned:

Und Ihr Beitrag besteht nur aus Pseudo-Flames! Shame on you. mehr...

20.01.2011 von leistungsempfaenger: Nein ...

mein Job ist schon lange weg ! So einen finde ich auch nicht wieder, weil sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse mit einflussreichen Betriebsräten, Anspruch auf Sonderurlaub, Sonderzahlungen und [...] mehr...

20.01.2011 von D50:

Heute Hüh, morgen hott. Gestern Aufschwung, heute schrumpfende Löhne. Wer liest diesen Unsinn eigentlich noch? Zum Glück steht der Link zum Forum schon auf der Titelseite. So erspar ich mir den Umweg über den Artikel. mehr...

20.01.2011 von chrome_koran:

WOher haben Sie die Zahl "10.000" und woher die Sicherheit, dass es nicht 10.001 oder 9.999 sind? Sind Sie der Eliteverwalter? Niemals, denn wir schreiben nun mal das Jahr 2011. Sie können aber zum Islam [...] mehr...

20.01.2011 von christiane006: Ausbeuter

Es wird Zeit, dass die Gewerkschaften wieder den Job machen für den sie bezahlt werden. Andernfalls ist der Wutbürger gefragt, wie man weiss, können die Rahmenbedingungen, wie Mindestlöhne sehr wohl von der Politik festgelegt [...] mehr...

Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit! zum Forum...

News verfolgen

HilfeLassen Sie sich mit kostenlosen Diensten auf dem Laufenden halten:

alles aus der Rubrik Wirtschaft
alles aus der Rubrik Staat & Soziales
alles zum Thema Kurzarbeit

© SPIEGEL ONLINE 2009
Alle Rechte vorbehalten
Vervielfältigung nur mit Genehmigung der SPIEGELnet GmbH



Was zahlt der Staat?

Um Kündigungen zu vermeiden, können Unternehmen Kurzarbeitergeld (KUG) beantragen. Das KUG wird maximal 24 Monate von der Bundesagentur für Arbeit (BA) gezahlt. Die Beschäftigten erhalten 60 Prozent (mit Kind 67 Prozent) ihres Nettogehalts für die ausgefallene Arbeitszeit. Fiktives Beispiel: Der Ingenieur Max Müller, 28, ist ledig und ohne Kind. Er verdient mit Steuerklasse I 4000 Euro im Monat, davon bleiben ihm netto 2223,69 Euro. In Kurzarbeit ist er nur 50 Prozent der üblichen 40 Arbeitsstunden tätig. Diese Zeit bekommt er vom Arbeitgeber auch bezahlt. Das sind 1313,01 Euro. Für die andere Hälfte der Zeit erhält er den BA-Zuschuss: 60 Prozent vom Netto, also 546,41 Euro. Insgesamt bekommt er also 1859,42 Euro. Und er behält den Job.
KUG-Rechner: http://kugrechner.arbeitsagentur.de


50 Milliarden Euro: Eckpunkte des neuen Konjunkturpakets

Klicken Sie auf die Überschriften, um mehr zu erfahren...

Investitionen

Steuern

Abgaben

Familien

Automobilindustrie

Export, Mittelstand und Breitbandtechnologie

Rettungschirm für Unternehmen

Kurzarbeit und Beschäftigung

Schuldengrenze und Tilgungsfonds





TOP



TOP